Grdelin
Handwerker
Eine Autofahrerin war auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs, als ein Lkw vor ihr einbog und ihr die Vorfahrt nahm. Darüber ärgerte sich die Frau so sehr, dass sie den Lkw überholte, sich vor ihn setzte und plötzlich stark abbremste. Der Lkw-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, es kam zum Auffahrunfall. Die Frau verlangte den Schaden an ihrem Auto vom Lkw-Fahrer ersetzt und klagte.
Das Landgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, sie habe den Unfall in grob verkehrswidriger Weise selbst verursacht.
Das Landgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, sie habe den Unfall in grob verkehrswidriger Weise selbst verursacht.