Der baden-württembergische Landtag hat eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beschlossen. Schottergärten auf Privatgrundstücken werden verboten.
Die beschlossenen Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes sollen in erster Linie dem Gedanken des Artenschutzes und der Artenvielfalt Rechnung...