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Gesetz für Enteignung steht.

Perun

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Gesetzentwurf für Enteignung steht

von Daniel Goffart
Das geplante Enteignungsgesetz für angeschlagene Banken kann nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch wie geplant vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Die zuständigen Minister hätten am Dienstagabend die noch offenen Punkte des Entwurfs für das entsprechende "Rettungsübernahmegesetz" geklärt, hieß es nach dem Treffen aus Regierungskreisen.

Ganz oben auf der Liste der Kandidaten zur Enteignung: die Hypo Real Estate. Quelle: Reuters

BERLIN. Bislang hatte es Widerstände innerhalb der Union gegeben. Das Gesetz könnte zur Enteignung des Münchener Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate
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führen, sieht aber zuvor noch andere Möglichkeiten für eine staatliche Kontrolle vor.
Die Bundesregierung sieht angesichts der dramatischen Lage bei HRE
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keine andere Möglichkeit mehr, als die Verstaatlichung der Bank notfalls durch Enteignung der Aktionäre voranzutreiben. Das umstrittene Regelwerk soll heute vom Bundeskabinett beschlossen werden und innerhalb kürzester Zeit in Kraft treten. Das Gesetz ist so konstruiert, dass es nicht der Zustimmung der Länder im Bundesrat bedarf.
Die Zeit drängt, da die HRE
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bald ihren Jahresabschluss vorlegen muss. Die aufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapitalquote sei unterschritten, hieß es in Berlin. Eigentlich müsse die BaFin die Bank mit einem solchen Abschluss sofort schließen. Da die Experten sich jedoch einig sind, dass die HRE
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ein Kreditinstitut mit systemischer Bedeutung ist, müsse ihr Zusammenbruch verhindert werden.
Bei den Beratungen am Dienstag war bis zuletzt umstritten, wann das Gesetz wieder seine Gültigkeit verliert. Nach Informationen des Handelsblatts ist nun der 27. September vorgesehen, der Tag der Bundestagswahl. Damit soll politisch gezeigt werden, dass die als "letzte Option" beschriebene Enteignung ein auf die HRE
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beschränkter Sonderfall ist und keine dauerhafte Änderung der Wirtschaftsordnung bedeute.
Die Mittelstands und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU - nannte die Pläne der Bundesregierung am Dienstag einen "ordnungspolitischen Tabubruch, der nicht mehr tragbar ist". Das Eigentumsrecht sei "ein unverzichtbares Gut", kritisierte der Vorsitzende der Vereinigung, Josef Schlarmann. Auch der CDU-Wirtschaftsrat warnte eindringlich vor den Konsequenzen des Gesetzes. "Wenn die Union als Partei der Sozialen Marktwirtschaft ein Enteignungsgesetz vorlegt, würde das zu einer größtmöglichen Irritation ihrer Stammklientel führen", betonte Wirtschaftsratsvorsitzender Kurt Lauk. Enteignung wäre Verrat am Profil der Union und würde dazu führen, dass die FDP bei der Bundestagswahl über die 20-Prozent-Marke gehoben würde.
In dem Rettungsübernahmegesetz ist vorgesehen, dass die Bundesregierung vor einer Enteignung alle rechtlich möglichen Schritte auf dem Weg zu einer Mehrheit unternehmen muss. Ziel sind mindestens 75 Prozent plus eine Aktie. Da dann aber immer noch juristische Störfeuer verbleibender Minderheitsaktionäre möglich sind, wird eine größere Mehrheit angestrebt.
Zugleich sieht das Gesetz aber auch diverse Maßnahmen vor, damit der Bund rasch zu einer Mehrheitsbeteiligung kommt. So können die Fristen für die Ladung zur Hauptversammlung auf bis zu einen Tag verkürzt werden. Das Limit für ein Squeeze-out - also die zwangsweise Abfindung von Minderheitsaktionären - wird von jetzt 95 auf künftig 90 Prozent gesenkt. Ferner können Pflichtangebote ausgeschlossen und die Mehrheitserfordernisse auf Hauptversammlungen von 75 Prozent auf zwei Drittel verringert werden. Ziel ist es, binnen vier bis zehn Wochen die Mehrheit der HRE
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zu erhalten. Ferner wird das Kabinett heute ein Finanzmarktstabilisierungsänderungsgesetz beschließen, in dem die Laufzeit der Garantien aus dem Bankenrettungsfonds von jetzt drei auf künftig fünf Jahre angehoben wird, wobei die längere Frist nur für ein Drittel der Hilfssumme gilt.
 
Gute Nacht soziale Marktwirtschaft - mal sehn was der Staat demnächst mit Opel machen wird...
 
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