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Jeremic:Wir werden das unterstützen,wozu die Völker in Bosnien-Herzegowina übereinsti

sowie wie die Aufhebung der Autonomie in Kosova und der Vojvodina ?
Član 5. Teritorija Socijalističke Federativne Republike Jugoslavije je jedinstvena i sačinjavaju je teritorije socijalističkih republika. Teritorija republike ne može se mjenjati bez pristanka republike, a teritorija autonomne pokrajine — ni bez pristanka autonomne pokrajine. Granica Socijalističke Federativne Republike Jugoslavije ne može se mjenjati bez suglasnosti svih republika i autonomnih pokrajina. Granica između republika može se mjenjati samo na osnovu njihovog sporazuma, a ako se radi o granici autonomne pokrajine — i na osnovu njene suglasnosti.


Reicht das? :)
 
Član 5. Teritorija Socijalističke Federativne Republike Jugoslavije je jedinstvena i sačinjavaju je teritorije socijalističkih republika. Teritorija republike ne može se mjenjati bez pristanka republike, a teritorija autonomne pokrajine — ni bez pristanka autonomne pokrajine. Granica Socijalističke Federativne Republike Jugoslavije ne može se mjenjati bez suglasnosti svih republika i autonomnih pokrajina. Granica između republika može se mjenjati samo na osnovu njihovog sporazuma, a ako se radi o granici autonomne pokrajine — i na osnovu njene suglasnosti.


Reicht das? :)

Die Verfassung der SFRJ hat den konstitutiven Völkern die Sezession genehmigt und nicht den Teilrepubliken!

Das bedeutet:

a) Entweder alle konstitutiven Völker einer Teilrepublik müssen einstimmig für die Unabhängigkeit ihrer Teilrepublik sein, damit diese sich von Jugoslawien hätte loslösen dürfen und das war weder bei Kroatien noch bei BiH der Fall, da die Serben (konstitutiv!) dort gegen eine Abspaltung von YU waren.

b) Im Zweiten Fall erlaubt es den Serben (konstitutiv!) die Sezession (in diesem Falle von den Teilrepubliken BiH und HR), da die Verfassung den konstitutiven Völkern das Recht auf Sezession gibt und nicht den Republiken!
 
... so what?

BiH ist ein annerkanntes Staatliches Subjekt - zuletzt bestätigt durch den Vertrag von Dayton, der die äußeren Grenzen des Staates ebenso feststellt, wie bei der ehem. SR-BiH

alles Andere könnt ihr Separatisten euch gepflegt in den Hintern hupen!
 
... so what?

BiH ist ein annerkanntes Staatliches Subjekt - zuletzt bestätigt durch den Vertrag von Dayton, der die äußeren Grenzen des Staates ebenso feststellt, wie bei der ehem. SR-BiH

alles Andere könnt ihr Separatisten euch gepflegt in den Hintern hupen!
Du befürwortest das Brechen von Vereinbarungen? :toothy2:

Da wird sich die RS aber freuen
 
Die Verfassung der SFRJ hat den konstitutiven Völkern die Sezession genehmigt und nicht den Teilrepubliken!

Das bedeutet:

a) Entweder alle konstitutiven Völker einer Teilrepublik müssen einstimmig für die Unabhängigkeit ihrer Teilrepublik sein, damit diese sich von Jugoslawien hätte loslösen dürfen und das war weder bei Kroatien noch bei BiH der Fall, da die Serben (konstitutiv!) dort gegen eine Abspaltung von YU waren.

b) Im Zweiten Fall erlaubt es den Serben (konstitutiv!) die Sezession (in diesem Falle von den Teilrepubliken BiH und HR), da die Verfassung den konstitutiven Völkern das Recht auf Sezession gibt und nicht den Republiken!


und c ) Erweiterung der Grenzen der Republik Serbien :mrgreen:
 
... so what?

BiH ist ein annerkanntes Staatliches Subjekt - zuletzt bestätigt durch den Vertrag von Dayton, der die äußeren Grenzen des Staates ebenso feststellt, wie bei der ehem. SR-BiH

alles Andere könnt ihr Separatisten euch gepflegt in den Hintern hupen!

Wir reden nicht von heute Kollege, sondern von damals, als die SFRJ am Zerfallen war...

Abgesehen davon...alles was man im Leben macht, kommt auf einen Zurück.

Jugoslawien war auch ein international anerkanntes, staatliches Subjekt und alles war durch die Verfassung geregelt...na wer hat sich daran nicht gehalten? Unter anderem die Sezessionisten von damals, die lauthals rumschreien, dass sie heute ein international anerkanntes staatliches Subjekt sind! ;)
 
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