Dass man eingebürgerten Ausländern die schweizer Staatsbürgerschaft wieder entziehen kann wenn sie massive Verstösse gegen das Gesetz begehen. Dazu käme dann auch eine Ausweisung, doch ich glaube das kann ja dann nur funktionieren wenn diese Person noch eine Staatsbürgerschaft hat.
Würde ich, bzw. müsste ich meine bosnische Staatsbürgerschaft aufgeben für die schweizerische, und sagen wir mal ich hätte das getan und begehe dann eine "massive" Gesetzesübertrettung, dann können sie mir doch nicht meinen CH-Pass wegnehmen. Was wäre ich dann? Staatenlos?
Das gleiche hatten sie früher schon mit den Waffenscheinen gemacht. Jeder hatte das gleiche Recht, Jugoslawen, später Kroaten, Serben, Bosnier etc. etc. konnten wie die Schweizer auch sich einen Waffenschein besorgen. Zum Psychiater gehen, ein sauberes Vorstrafenregister haben etc., wenn alles ok war konnte man es als Ausländer bekommen. Mittlerweile jedoch geht das als Balkan-Bürger nicht mehr. Diejenigen welche sie damals bekommen haben mussten sogar oftmals sie wieder abgeben, ohne Grund. Und wenn man sich in schweizerischen Waffenläden nur ein Messer kaufen will, dann kann man das nicht wenn man keinen schweizer Pass hat. Ausser man ist Deutscher, oder Italiener, Hauptsache nicht Balkan. In den Katalogen steht sogar immer vermerkt "Kein Verkauf an Staatsbürger von: Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, Albanien, Mazedonien etc etc..."