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Diese Sätze muss man sagen dürfen!

Das widerspricht nicht der Gleichheit vor dem Gesetz. Das Bleiberecht kann bei massivem Verstoss gegen das Gesetz entzogen werden, nur passiert das fast nie, leider. Wenn sie einen deutschen Pass besitzen dann ist das was anderes. In der Schweiz wollen sie für Eingebürgerte ebenfalls dasselbe einführen.
 
Das widerspricht nicht der Gleichheit vor dem Gesetz. Das Bleiberecht kann bei massivem Verstoss gegen das Gesetz entzogen werden, nur passiert das fast nie, leider. Wenn sie einen deutschen Pass besitzen dann ist das was anderes. In der Schweiz wollen sie für Eingebürgerte ebenfalls dasselbe einführen.

Was genau wollen sie da einführen?
 
1. Auf den Schulhöfen muss Deutsch gesprochen werden

2.
Wer Arbeit ablehnt, verdient keine Stütze

3.
Zu viele junge Ausländer sind kriminell

4.
Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein

5.
Ausländer, die sich nicht an unsere Gesetze halten, haben hier nichts zu suchen

6.
Nicht wir müssen uns den Ausländern anpassen, sondern sie sich uns

7.
Wer nichts gelernt hat, soll hinterher nicht jammern, dass er keinen Job bekommt

schöne kurze sätze ohne zuviel blablabla... oder findet ihr nicht?



Du bist selber ein Ausländer. :p Regelungen sollten für alle gleich gelten, wir sind ja hier nicht in Israel. ;)
 
Was genau wollen sie da einführen?

Dass man eingebürgerten Ausländern die schweizer Staatsbürgerschaft wieder entziehen kann wenn sie massive Verstösse gegen das Gesetz begehen. Dazu käme dann auch eine Ausweisung, doch ich glaube das kann ja dann nur funktionieren wenn diese Person noch eine Staatsbürgerschaft hat.

Würde ich, bzw. müsste ich meine bosnische Staatsbürgerschaft aufgeben für die schweizerische, und sagen wir mal ich hätte das getan und begehe dann eine "massive" Gesetzesübertrettung, dann können sie mir doch nicht meinen CH-Pass wegnehmen. Was wäre ich dann? Staatenlos?

Das gleiche hatten sie früher schon mit den Waffenscheinen gemacht. Jeder hatte das gleiche Recht, Jugoslawen, später Kroaten, Serben, Bosnier etc. etc. konnten wie die Schweizer auch sich einen Waffenschein besorgen. Zum Psychiater gehen, ein sauberes Vorstrafenregister haben etc., wenn alles ok war konnte man es als Ausländer bekommen. Mittlerweile jedoch geht das als Balkan-Bürger nicht mehr. Diejenigen welche sie damals bekommen haben mussten sogar oftmals sie wieder abgeben, ohne Grund. Und wenn man sich in schweizerischen Waffenläden nur ein Messer kaufen will, dann kann man das nicht wenn man keinen schweizer Pass hat. Ausser man ist Deutscher, oder Italiener, Hauptsache nicht Balkan. In den Katalogen steht sogar immer vermerkt "Kein Verkauf an Staatsbürger von: Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, Albanien, Mazedonien etc etc..."
 
zu punkt 3 muss ich was loswerden:

nur weil ein teil der jugendlichen kriminell sind,heist das nicht das ,,viele,, oder gar alle jungen auslaender kriminell sind.

bei der logik kann ich behaupten das viele junge deutsche potenzielle amoklaufer, oder kinderschaender sind
(alla amoklaufer und fast alle kinderschaender sind ja deutsche,die festgenommen werden)
 
Dass man eingebürgerten Ausländern die schweizer Staatsbürgerschaft wieder entziehen kann wenn sie massive Verstösse gegen das Gesetz begehen. Dazu käme dann auch eine Ausweisung, doch ich glaube das kann ja dann nur funktionieren wenn diese Person noch eine Staatsbürgerschaft hat.

Würde ich, bzw. müsste ich meine bosnische Staatsbürgerschaft aufgeben für die schweizerische, und sagen wir mal ich hätte das getan und begehe dann eine "massive" Gesetzesübertrettung, dann können sie mir doch nicht meinen CH-Pass wegnehmen. Was wäre ich dann? Staatenlos?

Das gleiche hatten sie früher schon mit den Waffenscheinen gemacht. Jeder hatte das gleiche Recht, Jugoslawen, später Kroaten, Serben, Bosnier etc. etc. konnten wie die Schweizer auch sich einen Waffenschein besorgen. Zum Psychiater gehen, ein sauberes Vorstrafenregister haben etc., wenn alles ok war konnte man es als Ausländer bekommen. Mittlerweile jedoch geht das als Balkan-Bürger nicht mehr. Diejenigen welche sie damals bekommen haben mussten sogar oftmals sie wieder abgeben, ohne Grund. Und wenn man sich in schweizerischen Waffenläden nur ein Messer kaufen will, dann kann man das nicht wenn man keinen schweizer Pass hat. Ausser man ist Deutscher, oder Italiener, Hauptsache nicht Balkan. In den Katalogen steht sogar immer vermerkt "Kein Verkauf an Staatsbürger von: Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, Albanien, Mazedonien etc etc..."

omfg.

Staatenlos darf man laut Gesetz gar nicht sein, deshalb können sie einem die Staatsbürgerschaft nicht einfach entziehen.
 
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