01. November 1998
Die Kurden zählen zu den indogermanischen Völkern. Mit 25-30 Millionen Menschen sind sie weltweit das größte Volk ohne eigenen Staat. Ihr Siedlungsgebiet wurde nach dem 1. Weltkrieg zwischen den neu entstandenen Staaten Syrien, Irak, Türkische Republik und Iran aufgeteilt. Eine kurdische Streuminderheit lebt in der ehemaligen Sowjetunion.
Das alte Siedlungsgebiet
Die unwegsame Gebirgsgegend ihres Siedlungsgebietes bildete seit jeher eine natürliche Grenze zwischen dem Osmanischen und dem Persischen Reich, die schlecht kontrollierbar ist. Daher blieben die regionalen kurdischen Herrscher lange Zeit weitgehend unabhängig. Offene Grenzen ermöglichten ihnen den ungehinderten Übertritt von einem Reich ins andere. Die kurdische Bevölkerung empfand sich bis ins 20. Jahrhundert vor allem als Angehörige bestimmter Stämme. Zweites identitätsstiftendes Element war die Zugehörigkeit zum Islam vorwiegend sunnitischer Prägung. Ein kurdisches Nationalgefühl entwickelte sich erst im 20. Jahrhundert unter dem Einfluss europäischer Ideen und als Reaktion auf die Zentralisierungs- und Assimilierungsbestrebungen der jeweiligen Staaten.
Als nach dem ersten Weltkrieg das Territorium des Osmanischen Reiches aufgeteilt wurde, stimmte nur ein Teil der Kurden mit der Forderung nach einem kurdischen Staat überein, andere Stammesführer sahen ihre Machtinteressen durch die Loyalität zu den neu entstandenen Nationalstaaten garantiert. Die innerkurdische Zerrissenheit verhinderte einen gemeinsamen Kampf um einen eigenen Staat oder zumindest eine Autonomie für die kurdisch besiedelte Region. So kam es zu verschiedenen Zeiten in den einzelnen Staaten immer wieder zu Aufständen, während derer die jeweils kämpfenden Kurden sich in den meisten Fällen von einem der Nachbarstaaten unterstützen ließen, selbst wenn diese ihrerseits die innerhalb ihrer eigenen Grenzen lebenden Kurden unterdrückten.
Kurden in der Türkei
1923 schlossen die Türkei als unabhängige Republik und die Alliierten des Ersten Weltkriegs den Vertrag von Lausanne. Ursprünglich durch den Vertrag von Sevres (1920) anerkannte Minderheiten, so auch die Kurden, wurden nicht mehr berücksichtigt. Fortan existierten in der Türkei offiziell nur noch die religiösen Minderheiten der Juden, Armenier und griechisch-orthodoxen Christen. Die Kurden wurden entsprechend des islamischen Nationenbegriffs mit allen anderen zwar gleichfalls islamischen aber ethnisch und kulturell verschiedenen Gruppen wie Tscherkessen oder Lasen als türkischer Staatsangehöriger der türkischen Nation eingegliedert. Alle Moslems, die einen türkischen Pass besitzen und damit türkische Staatsbürger sind, gelten automatisch als Türken. Kulturelle oder ethnische Unterschiede werden geleugnet. Diese Bezeichnung kennzeichnet zugleich die unteilbare Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk bei - zumindest theoretischer - Garantie der Gleichberechtigung aller Bürger.
Diese starre Haltung aller bisheriger Regierungen in der Türkei hat zu einem starken Assimilationsdruck und zu heftigen Aufständen geführt. Die Worte Kurde und Kurdistan wurden aus allen Schulbüchern, Lexika und Landkarten getilgt oder gelten nur noch für die Kurden in den Nachbarstaaten. Die öffentliche Verwendung der Sprache ist verboten, ebenso sind dies kurdische Kulturvereine und politische Parteien. Kurdische Schulen wurden nicht zugelassen. Kurdische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher werden immer wieder beschlagnahmt oder verboten, Verlage geschlossen. Kurdische Familien- und Ortsnamen wurden turkifiziert. 1934 wurde ein Gesetz erlassen, das die Zwangsumsiedlung solcher Bevölkerungsgruppen, die nicht mit der nationalen Kultur verbunden sind, rechtfertigt.
Seit 1979 werden regelmäßige Razzien des Militärs in den kurdischen Dörfern durchgeführt. Seit August 1984 führt die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), in der Bundesrepublik mittlerweile verboten, einen Guerillakrieg gegen militärische und zivile staatliche Einrichtungen, aber auch gegen Kurden, die der Zusammenarbeit mit dem Staat bezichtigt werden. Dieser Aufstand wird von der türkischen Regierung nicht mit politischen Mitteln unter Einbeziehung der politisch arbeitenden kurdischen Opposition geführt, sondern mit brutalem militärischen Einsatz, der keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung nimmt. Dem Bericht einer Untersuchungskommission des türkischen Parlamentes von 1998 zufolge wurden insgesamt 3.428 Dörfer zerstört und drei Millionen Kurden zu Flüchtlingen. Allein das kurdische Siedlungszentrum in der Türkei Diyarbakir nahm ca. eine Million Flüchtlinge auf. 5.500 Zivilisten wurden in diesem brutalen Krieg getötet, 17.000 verletzt. 2.200 von 5.000 Schulen und 740 von 850 Gesundheitsstationen wurden geschlossen. Hinzu kamen Maßnahmen des Staates wie Weideverbot, Verminung der Almwege. Die Politik im Staat wird faktisch vom Nationalen Sicherheitsrat diktiert, der zu einer Art Staat im Staat geworden ist.