Rechtsstatus des Kosovo – Der Rechtsstatus des Kosovo wird in Resolution 1244 explizit nicht festgelegt, jedoch wird dem Aufgabenspektrum der UNMIK auch die Erleichterung eines politischen Prozesses zur langfristig endgültigen Festlegung der völkerrechtlichen Statusfrage des Kosovo hinzugefügt, ohne dafür einen Zeithorizont vorzusehen. Der Sicherheitsrat sieht diesen Prozess eindeutig ergebnisoffen. Völkerrechtlich strittig ist, ob diese Zielsetzung der Statusklärung als Einigungszwang der Konfliktbeteiligten oder nur als Appell an deren Verhandlungsengagement zu interpretieren ist.