Standart brudi
Weißt doch
Die Abschaffung des Sklavenhandels von der französischen Republik decretiert und von der Mehrheit des englischen Parlaments seit
1806 in derwirksamsten Weise angestrebt, war auf dem Wiener Kongress 1815 als
ein wesentlicher Grundsatz des europäischen Völkerrechts anerkannt worden. Von allen Staaten Europas wurden in Folge davon Gesetze erlassen zur allmählichen Aufhebung auch in den Colonien, in Amerika machte der jüngste blutige Bürgerkrieg dem Sklavenwesen ein Ende. Innerhalb Europas schlossen sich an diese Bestrebungen Gesetze für Aufhebung der Leibeigenschaft an, und durch Ablösung der Frohnden auch in Rußland sind jetzt die Bande gelöst, welche fast ein Drittel der Bevölkerung dieses Länderkolosses in unmündiger Abhängigkeit festhielten.
Nur die Türkei, die mit ihrer Hauptstadt und fast der Hälfte ihrer Untertanen Europa angehört, hatte bis 1855 an diesen segensreichen Reformen fast keinen Antheil genommen, ja, der Schrecken des Sklavenwesens sollten gerade im osmanischen Reiche durch die so grausame Behandlung der Griechen noch im 19. Jahrhundert mit Klagegeschrei und Entrüstung erfüllen; die Einwohnerschaft ganzer Städte und Inseln, wie Chios, Psara und Kydonia wurde, so weit sie nicht im Kampfe fiel oder entfliehen konnte, als Kriegsgefangene in die Sklaverei geführt, viele Tausende von griechischen Frauen und jungen Mädchen in die türkischen Harems gebracht und eine nicht geringe Zahl von griechischen Knaben zu verschnittenen gemacht oder noch größerer Schmach unterworfen.
Erst im Januar 1855 gelang es den westlichen Großmächten, der türkischen Regierung das Verbot des Handels, des öffentlichen Ausbietens von Sklaven auf Sklavenmärkten, abzuringen. Damit war erreicht,
daß die Regierung dem ihr vom Koran eingeräumten Rechte entsagte, Kriegsgefangene als Sklaven zu behandeln und zu verwerthen; noch 1827 hatte sie von diesem Rechte Gebrauch gemacht.
Es war jedoch keineswegs die Absicht der türkischen Regierung gewesen, die hierin, wie bei den meisten ihrer Reformen, getrieben durch fremden Einfluß, ihrem Wunsche und Willen entgegenhandelte,
die Sklaverei als solche aufzuheben und den Sklavenhandel gänzlich zu unterdrücken. Sehr deutlich zeigte sich dies, als im Jahre 1857 in Trapezunt tscherkessische Schiffe landeten, mit Töchtern kaukasischer Gebirgsbewohner befrachtet, die zum Verkaufe in die Harems von Konstantinopel bestimmt waren. Als der russusche Consul an die türkische Stadtobrigkeit die Forderung stellte, die Schiffe festzunehmen und die Tscherkessinnen in Freiheit zu setzen, wurde diesen zwar im Beisein des russischen Consuls erklärt, sie seien frei und jede könne hinziehen, wohin sie wolle; aber die Mädchen, von ihrer Umgebung eingeschüchtert, erklärten, nach Konstantinopel zu wollen und die europäischen Consuln liefen Gefahr für ihr Leben, als sie die Sequestrierung der Schiffe verlangten, denn
die Schiffsmannschaft zog fanatisch erregt vor ihre Wohnungen und drohte mit Demolierung. Diese Demonstration hatte zur Folge, daß das Ansinnen des russischen Consuln formel abgewiesen wurde, die Flotte segelte nach ihrer Bestimmung weiter.
Die Sklaverei ist noch jetzt in der Türkei anerkannt, ausführliche Gesetze bestimmen die Pflichten der Sklaven und die Rechte der Herren. Um einen Begriff zu geben von der Zahl der Sklaven, sei erwähnt, daß man in Konstantinopel und am Bospurus die Muselmans auf 400 000 schätzt, von denen wenigstens ein Viertel Sklaven oder Freigelassene sind; die jährliche Einfuhr von Sklaven in diesen Theil des europäischen Gebietes ist zu 2500 berechnet worden. Ihre soziale Lage ist zwar weniger schlimm, als in den Plantagengegenden Amerikas oder in Afrika, das Verhältnis auch weder der rechtlichen Regelung noch einer durch Herkommen und Sitte gemilderten Behandlung,
aber die Sklaverei hat eine große Zahl von Verbrechen gegen die persönliche Menschenwürde im Gefolge. Für die folgenden Bemerkungen sind die auf Augenschein gegründeten vortrefflichen Berichte des preußischen Gesandtschafts-Predigers Pischon benutzt.