babyblue
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Jetzt habe ich mal ein wenig gegrübelt, und komme zu folgendem Ergebnis: Wenn der Staat weder etwas unternimmt um diese drei Familien zu schützen, nicht die Täter verfolgt und nicht den Vertriebenen anbietet zurückzukommen oder sie nicht entschädigt, dann billigt er zumindest dieses Verhalten was durchaus als (vlt. lokaler) Genozid aufgefasst werden kann, erst recht wenn der Staat direkt oder indirekt zu Vertreibungen aufruft oder sie selbst vollzogen hat.
Danke!
Und genau deswegen wird dieser (bzw. seine Vertreter, du brauchst ja auch immer handelnde und verantwortliche Personen) dann auch vor Gericht gestellt. Unterlassung ist genauso strafbar...erst recht der Aufruf!!!
