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Höcke Der Faschist

Paprika

Jackass of the Week
Israel
Viele nennen ihn Björn, einige nennen ihn Bernd... einige sehen in ihm einen Demokraten, einen Patrioten, einen Helden. Viele Leute sehen in ihm einen Faschisten und einige sprachen es sogar öffentlich frei heraus...Höcke nahm rechtliche Schritte in Anspruch, um sich gegen diese Bezeichnung, er sei ein Faschist, zu wehren. Nein! Halt! Das stimmt so nicht. Nicht er ging dagegen vor , sondern die Stadt Eisenach ging gegen eine Kundgebung und Demonstration vor, die ein Motto hatte, welches ich hier zum Thema machen möchte.

Dass Höcke als Faschist bezeichnet werden darf, beruht auf einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen. Am 26. September 2019 hat das Thüringer Gericht entschieden, dass ein Verbot der Bezeichnung „Faschist“ im Fall von Björn Höcke wohl rechtswidrig wäre. Konkret ging es damals um eine Auseinandersetzung in Eisenach. Die AfD veranstaltete dort ein Familienfest. AfD-Gegner meldeten eine Demonstration an. Das Motto: „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke.“ Daraufhin erteilte die Stadt Eisenach als Versammlungsbehörde eine Auflage zum Kundgebungsthema: „Die Bezeichnung ‚Faschist‘ ist im Rahmen der Kundgebung untersagt.“

Gegen dieses Verbot klagten die Veranstalter im Eilverfahren. Mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Meiningen kam zum Schluss: Die Auflage der Stadt sei „nach summarischer Prüfung rechtswidrig“. Die Richter gingen erstens davon aus, dass die Bezeichnung „Faschist“ hier keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil ist. Die Kläger mussten also nicht beweisen, dass die Behauptung richtig ist, sondern nur, dass sie zulässig ist. Zweitens stellten die Richter fest, dass die Bezeichnung „Faschist“ für Björn Höcke keine „Schmähkritik“ ist, weil die „Auseinandersetzung in der Sache“ im Vordergrund stehe und nicht die Abwertung der Person.

Wenn keine Schmähkritik vorliegt, müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Meinungsfreiheit und Ehrschutz abgewogen werden. Auch die Meininger Richter geben nicht automatisch der Meinungsfreiheit den Vorrang. Sie verweisen vielmehr auf eine Vielzahl von Indizien, die die Kläger vorgebracht hatten. Damit hätten sie „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.

Kläger argumentierten vor allem mit Höckes Buch

Konkret hatten die Eisenacher Kläger auf die Einschätzung von Sozialwissenschaftlern verwiesen, auf Höckes Dresdner Rede (in der er eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert hatte) sowie auf Presseberichte über andere Höcke-Äußerungen im „faschistischen Sprachduktus“. Vor allem aber argumentierten die Kläger mit Höckes Interviewbuch „Nie zweimal in denselben Fluss“ von 2018.

Dort habe er die Notwendigkeit eines neuen Führers propagiert, vor dem „Volkstod durch Bevölkerungsaustausch“ gewarnt und Andersdenkende als „brandige Glieder“ bezeichnet. Mit Blick auf die von ihm angestrebte Umwälzung stelle er fest, dass „wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind“ mitzumachen.

Ob die Kläger richtig zitiert haben und ob sie die Zitate in vertretbarer Weise bewertet haben, hatte das Verwaltungsgericht im Rahmen der Eilentscheidung nicht detailliert geprüft. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen wurde rechtskräftig. Höcke konnte dagegen kein Rechtsmittel einlegen, weil er am Verfahren gar nicht beteiligt war.

Höcke geht nicht gegen solche Bezeichnungen vor

Es geht also um eine erstinstanzliche Pilotentscheidung, die in großer Eile zustande kam. Dennoch scheint die Meininger Entscheidung zumindest im Ergebnis tragfähig zu sein. Obwohl Björn Höcke nun tausendfach als „Faschist“ tituliert wird, geht er nicht dagegen vor. Wenn er wollte, könnte er in jedem einzelnen Fall Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten oder zivilrechtlich die Unterlassung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte fordern. Doch Höcke verzichtet auf beides. Er lässt somit den Eilbeschluss des VG Meiningen als einzige gerichtliche Entscheidung stehen.

Höckes Anwalt Ralf Hornemann verweist auf Nachfrage auf eine frühere Äußerung Höckes: Das Verwaltungsgericht habe „keinerlei inhaltliche Bewertung vorgenommen“ und auch nicht darüber befunden, „ob das Werturteil der Antragstellerin richtig oder falsch“ ist. Auch Anwalt Hornemann findet, dass die Begründung des VG Meiningen zwar „unglücklich formuliert“ sei, „im Sinne der Meinungsfreiheit ist sie aber richtig“.

Auf absehbare Zeit wird es also erlaubt bleiben zu sagen: „Björn Höcke ist ein Faschist“ (Az.: 2 E 1194/19 Me).


Was meint ihr? Ist Höcke ein Faschist oder lupenreiner Demokrat?


zum Schluss, bevor eine tolle und konstruktive Diskussion hier losgeht...noch ein Video....

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ganz kurz....bitte nicht alle wild und chaotisch auf einmal in den Thread rennen.....langsam , vorsichtig ...schön geordnet....so kommt ihr dann alle rein... danke.
 
ganz kurz....bitte nicht alle wild und chaotisch auf einmal in den Thread rennen.....langsam , vorsichtig ...schön geordnet....so kommt ihr dann alle rein... danke.
OK, ganz kurz, hat aber nichts mit seiner Kürzlichkeit zu tun, per Gerichtsbeschluss darf man Höcke Faschist nennen, verhält sich ähnlich wie mit Strache, den darf man auch eine Nähe zum nationalsozialistem Gedankengut bescheinigen und auch Volkshetzer darf man ihn nennen. Ich sehe hier parallelen, beide sind mit Sprüchen gegen Ausländer groß geworden und scheuen sich nicht nationalsozialistische Slogan zu verwenden.
 
Klar ist Höcke ein Faschist. Und da er sich mittlerweile in der AfD durchgesetzt hat ist der ganze Haufen rechtsextrem. Die Weidel hat ihn zuerst bekämpft und wollte ihn aus der Partei werfen. Und jetzt lobt die ihn in den höchsten Tönen.
Leider kommen viele Ossis - speziell in ländlichen Regionen - mit sich selbst und der Demokratie immer noch nicht klar und wählen die AfD.
 
Ich bin normalerweise relativ vorsichtig solche Begriffe zu verwenden. "Nazi", "Faschist", ... das sind Begriffe, die ich -zumindest bei ernsthaften Diskussionen- erst nach gründlicher Abwägung benutze. Nicht weil ich Angst habe mein Gegenüber mit so einer Betitelung zu verletzen oder so. Sondern einfach, weil ich die Wertigkeit dieser Begriffe nicht für hohle Provokationen abnutzen möchte. Nenne ich jemanden "Faschist", dann möchte ich das mit der vollen, tiefen, dunklen und definitions-schweren Bedeutung tun, die dieser Begriff verdient.


Höcke hat aufgrund seiner antidemokratischen Haltung, seiner unzähligen Äußerungen und seiner unerträglich widerlichen politischen und persönlichen Haltung mit Fug und Recht nicht anderes verdient als die Bezeichnung "Faschist". Meiner persönlichen Meinung nach gehört jemand wie er nicht in die Öffentlichkeit, sondern in eine Einrichtung für psychisch Erkrankte, wo er einfach nur Grund-und Behandlungspflege erfahren sollte.
 
Meiner persönlichen Meinung nach gehört jemand wie er nicht in die Öffentlichkeit, sondern in eine Einrichtung für psychisch Erkrankte, wo er einfach nur Grund-und Behandlungspflege erfahren sollte.
Richtig.
Und die Weidel gleich mit dazu.
Man muss sich das mal vorstellen:
Die hat eine Traumkarriere hingelegt. Topstudium mit Doktortitel (ihren Prof bzw. Doktorvater kenn ich sogar persönlich-der hat ihr das nicht geschenkt-einer der strengsten den sie an der Uni Bayreuth haben), dann Unternehmensberaterin bei Goldman/Sax usw. Die Welt steht der Frau offen. Und dann geht sie dazu noch als Lesbe, mit farbigem Kindermädchen und im Ausland wohnend ausgerechnet zur AfD! Unfassbar sowas.
 
Voll das Balkanthema. Ich erinnere mich daran,d ass Lilith mal alle Themen dieser Art in die "Aussenpolitik" verschoben hat.

Höcke ist ein dämlicher Fascho, kA was man mehr zum Thema sinniges beitragen kann.
 
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