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Nachrichten aus Österreich

Ein Land von Blockwarten

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Hätte ich nicht bezahlt und auf einen Formfehler verwießen. Das damals gültige Gesetz lautete:

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020 Ausgegeben am 15. März 2020 Teil II
98. Verordnung: Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes
98. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Auf Grund von § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, wird verordnet:

§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,

1. die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;

2. die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;

3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;

4. die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;

5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

§ 3. Die Benützung von Massenbeförderungsmitteln ist nur für Betretungen gemäß § 2 Z 1 bis 4 zulässig, wobei bei der Benützung ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

§ 4. Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe, warum eine Betretung gemäß § 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.

§ 5. Diese Verordnung tritt mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 22. März 2020 außer Kraft.

Anschober
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§ 3 bezieht sich auf öffentliche Verkehrsmittel. Die Wasserwelt ist definitiv kein öffentliches Verkehrsmittel. :)
Nicht mehr und nicht weniger.
 
Hätte ich nicht bezahlt und auf einen Formfehler verwießen. Das damals gültige Gesetz lautete:

.....

§ 3 bezieht sich auf öffentliche Verkehrsmittel. Die Wasserwelt ist definitiv kein öffentliches Verkehrsmittel. :)
Nicht mehr und nicht weniger.
Ich glaube da irrst du dich, den wenn ich es richtig sehe bezieht sich §3 Abs. 3 nicht auf die COVID-19 Verordnung (§2 Z 1) sondern der §1
Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.
 
Ich glaube da irrst du dich, den wenn ich es richtig sehe bezieht sich §3 Abs. 3 nicht auf die COVID-19 Verordnung (§2 Z 1) sondern der §1
Eben. Ein Formfehler der Interpretation offen lässt. Zuerst bezieht man sich auf das BGBL. II 98/2020. In der Strafbegründung dann auf das BGBL I 12/2020.
Kommt darauf an, wie alt der Bestrafte ist. Aber ich würde es auf eine Ersatzhaft von 10 Stunden ankommen lassen. Eine "Vorstrafe" fehlt ohnehin in meinem Lebenslauf noch und ist in meinem Alter auch schon egal. ALLES lasse ich mir von diesen Kanzlerschnösel und dem Neidhammel (oder wie auch immer der Kickl-Nachfolger heißt) nicht gefallen. Soooo besonders sind die Zeiten auch wieder nicht. Ansteckende Krankheiten und Epidemien gab es schon immer. Da muss man nicht gleich ein ganzes Land wirtschaftlich an die Wand fahren, das ganze Land unter Hausarrest stellen, eine elektronische Fußfessel ankündigen und der Exekutive freien Lauf lassen.
Überzeugungsarbeit ist gut und wird akzeptiert. Aber Zwang und Druck erzeugt immer Gegendruck. Soweit nix Neues.
 
Eben. Ein Formfehler der Interpretation offen lässt. Zuerst bezieht man sich auf das BGBL. II 98/2020. In der Strafbegründung dann auf das BGBL I 12/2020.
Kommt darauf an, wie alt der Bestrafte ist. Aber ich würde es auf eine Ersatzhaft von 10 Stunden ankommen lassen. Eine "Vorstrafe" fehlt ohnehin in meinem Lebenslauf noch und ist in meinem Alter auch schon egal. ALLES lasse ich mir von diesen Kanzlerschnösel und dem Neidhammel (oder wie auch immer der Kickl-Nachfolger heißt) nicht gefallen. Soooo besonders sind die Zeiten auch wieder nicht. Ansteckende Krankheiten und Epidemien gab es schon immer. Da muss man nicht gleich ein ganzes Land wirtschaftlich an die Wand fahren, das ganze Land unter Hausarrest stellen, eine elektronische Fußfessel ankündigen und der Exekutive freien Lauf lassen.
Überzeugungsarbeit ist gut und wird akzeptiert. Aber Zwang und Druck erzeugt immer Gegendruck. Soweit nix Neues.
Nur damit keine Missverständnisse entstehen, der Strafbescheid ist nicht meiner, ich habe nur diese Ersatzmaut erhalten.
@frank3 findet den Bundesmaturanten in der Zwischenzeit ganz toll und die Grünen natürlich auch.
 
Nur damit keine Missverständnisse entstehen, der Strafbescheid ist nicht meiner, ich habe nur diese Ersatzmaut erhalten.
@frank3 findet den Bundesmaturanten in der Zwischenzeit ganz toll und die Grünen natürlich auch.
Ja, aber nicht weil Du eine Ersatzmaut zahlen musstest...
Man wird sehen - es war richtig das Land frühzeitig herunterzufahren. Hat die Regierung gut gemacht. Die ganz große Kunst ist aber den richtigen Re-Entry zu finden. Wenn Kurz und Kogler das jetzt noch hinbekommen zieh ich meinen Hut.
 
Es kommt nicht auf Hüte sondern auf Taten an.
Binnen weniger Wochen werden die ersten Köpfe rollen. Der totale Abschnitt von Verfassungsrechten und tätliche Eingriff in den Gewerbebetrieb wird nicht mit den bisherigen Aussengründen stützbar sein. Dann müßte man auch allen Autofahren verbieten, weil tgl. Tote dadurch entstehen. Oder Alk oder Zigas oder Spielhallen und Kasinos und Wettbüros, die allesamt in den Folgen und Kollateralen ganz ganz andere Fallzahlen -weltweit-aufweisen.
Dafür wird aber keinem die Gewerbefreiheit komplett genommen oder ähnliche Engriffsakte.
Man brüstet sich mit besseren Zahlen, die aber determiniert ohnehin kämen.

Beispiel : Man sagt heute in D ca. 100000 Infizierte und ca. 1500 Tote....wobei eingeräumt wird, dass die Dunkelziffer bis auf das 15 bis 20 Fache höher sein kann....man kann ja nicht alle prüfen.


AAAAAAAAAAber : für die Toten gilt das nicht, da gibts keine Dunkelziffer !!! Das muß man mal verinnerlichen. D.h. doch, dass der ANteil Tote/Infizierte deutlich geringer ist als gerechnet........wie will man das alles demnächst erklären bzw. rechtfertigen wenn wir mit den echten Zahlen Infiz/Tot kommen und feststellen, das war ne fette Panikblase ?
 
...
Man wird sehen - es war richtig das Land frühzeitig herunterzufahren....
Ja, aber nur deshalb weil Rendi-Wagner dazu gedrängt hat. Hier ein Video von ihr vom 25. Februar , da wurde ihr "Panikmache" vorgeworfen
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Ein Interview mit ihr am 10.März

und einige Reden im Parlament wo ihr Populismus vorgeworfen wurde, von den Grünen und der ÖVP, nur um am nächsten Tag eine Pressekonferenz von Kurz und Anschober, die genau diese Maßnahmen die Rendi-Wagner verlangt hat, medial groß breit getreten.
Oder auch hier, bezüglich Personenkreis testen.
 
Ein guter Artikel über Orban von Dr. Walser, ein "Grüner" mit Überzeugung und Prinzipien.

 
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