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★ ★ ★ Përfaqësuesja e Kosovës ★ ★ ★

Beim FKK arbeiten ja echte Experten. Für Minderjährige gelten die Regeln nicht, daher wird Kabashi auch noch wechseln können, wenn er möchte. Sich Kabashi so zu "sichern" wird leider nicht klappen.

Und wo genau steht das?

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Habe es mal im TV bei Bundesliga gesehen, da musste extra eine Sondergenehmigung beantragt werden für den einen Einsatz

Hmm, hab selbst noch nichts davon mitbekommen.
 
Besser früh einen guten jungen Spieler einladen und ihn in die Mannschaft eingewöhnen
als wie Albanien Tee trinken abwarten und hoffen, dass andere NM ihn für uns großziehen und eines Tages einfach so aushändigen.

Im Vergleich dazu wirkt Albanien geradezu ameteurhaft. Schon richtig peinlich, wenn man vor allem bedenkt wie lange der albanische Verband schon existiert, aber fast nie was auf die Beine kriegt. Duka sei Dank...
 
Habe es gefunden, das war 2005 Nuri Sahin vom BVB ... nur habe ich da offenbar was durcheinandergebracht, es ist die Rede von einer Genehmigung der Eltern :lol: dann gibt es wohl so eine Altersgrenze nicht, mein Fehler


8 Wechsel des Verbands

1.
Besitzt ein Spieler mehrere Staatsbürgerschaften, erhält ein Spieler eine andere
Staatsbürgerschaft oder ist er aufgrund seiner Staatsbürgerschaft für mehrere
Verbände spielberechtigt, so steht diesem unter den nachfolgenden Voraussetzungen
das einmalige Recht zu, die Spielberechtigung für Länderspiele eines
anderen Verbands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, zu erlangen.

a) Das Wechselrecht kann nur beansprucht werden, wenn der Spieler von seinem heutigen Verband noch in keinem A-Länderspiel eines offiziellen Wettbewerbs eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz) und er zum Zeitpunkt des ersten Voll- oder Teileinsatzes in einem Länderspiel in einemoffiziellen Wettbewerb seines bisherigen Verbands bereits im Besitz derStaatsbürgerschaft des Verbands war, für dessen Verbandsmannschaft erdie Spielberechtigung erlangen will.

b) Ein Spieler, der den Verband wechselt, darf für seinen neuen Verband nichtin einem Wettbewerb eingesetzt werden, in dem er bereits für seinenehemaligen Verband gespielt hat.

2.Ein Spieler, der die Staatsbürgerschaft des Landes, für dessen Verband er ineinem Länderspiel gemäss Art. 5 Abs. 2 eingesetzt wurde, durch Beschlusseiner zuständigen staatlichen Behörde definitiv und ohne oder gegen seinenWillen verliert, hat das Recht, die Spielberechtigung für Länderspiele einesanderen Verbands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt oder erhalten hat, zuerlangen.

3.Ein Spieler, der ein Wechselrecht gemäss Abs. 1 oder 2 dieses Artikels besitzt,hat über das FIFA-Generalsekretariat ein schriftliches und begründetes Gesucheinzureichen. Die Kommission für den Status von Spielern entscheidet über daseingereichte Gesuch. Das Verfahren richtet sich nach der Verfahrensordnungfür die Kommission für den Status von Spielern und für die Kammer zur Beilegungvon Streitigkeiten. Nach der Einreichung des Gesuchs ist der Spieler biszur Verfahrenserledigung für keine Verbandsmannschaft spielberechtigt.

http://de.fifa.com/mm/Document/AFFederation/Generic/02/78/29/07/FIFAStatutswebDE_German.pdf
 
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