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12 Jahre Knast für verzweifelte Kindsmörderin

Leverkusen98

legend...
LAUSANNE – Eine Mutter ertränkte zuerst eines ihrer vier Kinder, Dann versuchte sie die anderen drei zu töten und anschliessend sich selbst richten will. Heute fiel das Urteil des Bundesgerichts.


Die Walliser Justiz hat eine vierfache Mutter aus dem Walliser Dorf Chamoson zu Recht wegen vollendeter und versuchter vorsätzlicher Tötung zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Dies entschied heute das Bundesgericht.

Die im Wallis lebende Belgierin hatte am 20. September 2002 in völliger Verzweiflung ihren fünfjährigen Sohn in der Badewanne ertränkt. Die drei älteren Kinder, damals zehn-, zwölf- und dreizehnjährig, wollte die Mutter von einer Brücke in die Rhone werfen – mit Glück überlebten sie. Anschliessend plante sie einen Selbstmord.

In erster Instanz wurde die Frau wegen Mordes und versuchten Mordes an ihren Kindern zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Walliser Kantonsgericht hiess dann allerdings eine Beschwerde der Mutter gut und anerkannte auf vorsätzliche Tötung. Sowohl die Mutter wie auch die Staatsanwaltschaft gelangten schliesslich ans Bundesgericht, das nun den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts vollumfänglich bestätigt hat.

Die Frau habe nicht aus egoistischen und kaltblütigen Motiven gehandelt. Sie habe sich auch nicht an ihrem in Vietnam lebenden Ehemann rächen wollen, der die Familie im Stich gelassen und nichts als Schulden hinterlassen hatte. Deshalb ist ihre Tat auch nicht als Mord einzustufen. Vielmehr war die Frau der Auffassung, dass das Leben für ihre Kinder nach ihrem Selbstmord unerträglich gewesen wäre. Sie wollte nicht, dass sie leiden.

Die Tat geschah aber auch nicht unter grosser seelischer Belastung. Zwar räumte das Bundesgericht ein, dass die Frau vor der Tat während Monaten unter grossem finanziellem und seelischem Stress gelitten habe. Dies rechtfertige jedoch in keiner Weise einen erweiterten Selbstmord. In so einer Situation hätte sie sich vielmehr an eine Vertrauensperson wenden oder Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel49338
 
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