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3 Kosovo-Albaner: "Brutal und völlig asozial"

Toni Maccaroni

Модерат&
«Brutal und völlig asozial»


Drei junge Kosovo-Albaner haben im Zürcher Club «X-TRA» zwei andere Jugendliche grundlos spitalreif geprügelt. Zwei der nicht geständigen Angreifer wurden jetzt zu bedingten Freiheitsstrafen von zehn sowie sechs Monaten verurteilt.


Es war am Wochenende vom 11. November 2007, als drei junge Kosovo-Albaner aus der Zürcher Flughafenregion einen «geilen Abend» verbringen wollten. Was sie darunter verstanden, bezeichnete der zuständige Staatsanwalt als «brutal und völlig asozial». Fest steht, dass sich das Trio zuerst an einer Tankstelle mit Redbull-Wodka einen Rausch antrank. Danach begann es bereits in einem Tram zu randalieren. Worauf sich die Schläger in das «X-TRA» beim Limmatplatz in Zürich begaben.

Brutale Attacken auf der Tanzfläche

Die Anklageschrift schilderte, wie sich die Beschuldigten kurz vor Mitternacht einen heute 19-jährigen Schweizer aus Horgen vorknöpften. Sie rempelten ihn grundlos auf der Tanzfläche an und versetzten ihm ohne Vorwarnung mehrere Faustschläge ins Gesicht. Dann liessen sie das Opfer mit einem doppelten Unterkieferbruch am Boden zurück. Wenig später war mit einem heute 18-jährigen Stadtzürcher der nächste Geschädigte an der Reihe. Er wurde von den Tätern in einem anderen Tanzraum angepöbelt und von der Übermacht brutal verprügelt. Auch er erlitt einen doppelten Unterkieferbruch. Während die erheblich verletzten Jugendlichen ins Spital gebracht wurden, nahm die Polizei die Schläger fest.

Schon in der Schule auffällig

Zwei der Täter verbrachten anschliessend 59 Tage in Untersuchungshaft. Am Mittwoch mussten sie sich wegen Angriffs, Körperverletzung und weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die beiden 18- und 19-jährigen Kosovo-Albaner aus Bassersdorf und Opfikon wiesen ähnliche Lebensläufe auf. Schon in der Primarschule galten sie als unerzogen und undiszipliniert. Beide begannen nach der Schulzeit eine Lehre, brachen aber die Ausbildung bald ab. Heute leben sie von schlecht bezahlten Hilfsjobs und wohnen noch bei ihren Eltern.

Nichts gehört und nichts gesehen

Vor Gericht stritten die Angeklagten die Vorwürfe grundsätzlich ab. Ganz nach dem Motto «nichts gehört und nichts gesehen». Wenn es eng wurde, machten sie markante Erinnerungslücken geltend. Der zuständige Staatsanwalt sprach von einer erheblichen kriminellen Energie und forderte gerade noch bedingte Freiheitsstrafen von 15 sowie 14 Monaten. Die beiden Geschädigtenvertreter forderten für ihre Klienten Schmerzensgelder von je 8000 Franken. Anwalt Bruno Steiner erklärte, dass solche Leute gestoppt werden müssten und forderte für sie ein künftiges Hausverbot im «X-TRA». Die Verteidiger verlangten dagegen in vielen Punkten Freisprüche
und verwiesen auf eine schlechte Beweislage.

Teilfreisprüche führten zu Strafsenkungen

In seinem am Freitag eröffneten Urteil hat das Bezirksgericht Zürich beide Angeklagten schuldig gesprochen. Der ältere Täter aus Opfikon erhielt wegen Hehlerei und Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Sein 18-jähriger Komplize aus Bassersdorf wegen versuchter Körperverletzung eine Strafe von sechs Monaten bedingt. Die Strafsenkungen waren auf Teilfreisprüche zurückzuführen. So konnte dem Schläger aus Opfikon nur die erste Attacke gegen das Horgner Opfer nachgewiesen werden. Er soll ihm ein Schmerzensgeld von 2500 Franken entrichten. Beim zweiten Angriff wurde er aber freigesprochen. Beim zweiten Angeklagten verhielt es sich genau umgekehrt. Er wurde beim ersten Vorfall freigesprochen und wurde dafür beim zweiten Geschädigten für schuldig befunden. Wobei wegen eines misslungenen Kopfstosses nur ein Versuch vorlag. Das Gericht setzte für die beiden Angeklagten die Probezeiten auf drei und zwei Jahre fest.

Der Prozess gegen den dritten Angeklagten findet in einem getrennten Verfahren statt.



 
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