Albanesi
Gesperrt
Albaniens Premier Fatos Nano gewinnt Verleumdungsklage gegen italienische Zeitung "L’Unità"
Tirana, 12.11.2004, ALBANISCHES FERNSEHEN, alban.
Ein Gericht in Mailand hat heute sein Urteil in einem Prozess verkündet, der von Premierminister Fatos Nano gegen den Direktor der L’Unità sowie Claudio Papajani, einen Journalisten der Zeitung angestrengt worden war. Nano hatte ihnen wegen eines vor zwei Jahren in der Zeitung veröffentlichten Artikels Beleidigung und Verleumdung vorgeworfen.
In einer Presseerklärung der Regierung heißt es, das Gericht habe den Direktor und den Journalisten für schuldig befunden und zu einer Strafe in Höhe von 200 000 Euro als Ausgleich für den Premierminister Fatos Nano zugefügten Schaden verurteilt.
Das Gericht verfügte weiterhin, dass L’Unità und Corriere della Sera, beide italienische Zeitungen, sowie die albanische Zeitung Korrieri, das Urteil veröffentlichen müssen. Corriere della Sera und Korrieri wurden dazu verurteilt, die Höhe der Geldstrafe zu veröffentlichen, weil sie den Artikel, der Gegenstand des Prozesses war, nachgedruckt hatten. (MK)
Tirana, 12.11.2004, ALBANISCHES FERNSEHEN, alban.
Ein Gericht in Mailand hat heute sein Urteil in einem Prozess verkündet, der von Premierminister Fatos Nano gegen den Direktor der L’Unità sowie Claudio Papajani, einen Journalisten der Zeitung angestrengt worden war. Nano hatte ihnen wegen eines vor zwei Jahren in der Zeitung veröffentlichten Artikels Beleidigung und Verleumdung vorgeworfen.
In einer Presseerklärung der Regierung heißt es, das Gericht habe den Direktor und den Journalisten für schuldig befunden und zu einer Strafe in Höhe von 200 000 Euro als Ausgleich für den Premierminister Fatos Nano zugefügten Schaden verurteilt.
Das Gericht verfügte weiterhin, dass L’Unità und Corriere della Sera, beide italienische Zeitungen, sowie die albanische Zeitung Korrieri, das Urteil veröffentlichen müssen. Corriere della Sera und Korrieri wurden dazu verurteilt, die Höhe der Geldstrafe zu veröffentlichen, weil sie den Artikel, der Gegenstand des Prozesses war, nachgedruckt hatten. (MK)