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Neuss. Eng an eng drängten sich die Kameraleute und Fotografen in dem kleinen Raum in der Neusser Polizeiwache. Als Kriminalhauptkommissar Guido Adler verrat, wie lang das Messer gewesen ist, mit dem der 52-jährige Ahmed S. auf die Sachbearbeiterin Irene N. eingestochen hatte, ging ein entsetztes Raunen durch die Reihen: Mit einer 20-Zentimeter-Klinge hatte der marokkokanischstämmige Mann insgesamt drei Mal zugestochen.
Dass das Messer offenbar bis zum Schaft eindrang, führte Staatsanwältin Britta Zur auf die Tatsache zurück, dass die gesamte Klinge mit Blut bedeckt gewesen sei. Das erste Messer, mit dem der Täter auf das Opfer losging, brach offenbar ab, ohne die Frau zu verletzen. Erst dann holte der Mann ein zweites hervor. Das 32-jährige Opfer erlag den Verletzungen durch insgesamt drei Stiche. Zwei trafen die Frau in den Thorax, einen in den Oberschenkel.
Anders als gestern mitgeteilt wurde, ist das Kind der Frau nicht im Kleinkindalter, sondern einige Jahre älter. "Der Täter hat etwaige Tötungsabsichten bestritten", sagte Staatsanwältin Zur. Nach ihrer Ansicht habe der Geständige jedoch sehr wohl "mit Tötungsvorsatz beziehungsweise -absicht" gehandelt. Staatsanwältin Zur: "Das Ganze stellt sich nicht als Totschlag, sondern als Mord dar."
Jobcenter Neuss: Mann stach drei Mal zu - Neuss - Rhein-Kreis Neuss - Lokales - Westdeutsche Zeitung
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vermeidbar wenn man assoziale ausländer konsequent ausweisen würde...
Dass das Messer offenbar bis zum Schaft eindrang, führte Staatsanwältin Britta Zur auf die Tatsache zurück, dass die gesamte Klinge mit Blut bedeckt gewesen sei. Das erste Messer, mit dem der Täter auf das Opfer losging, brach offenbar ab, ohne die Frau zu verletzen. Erst dann holte der Mann ein zweites hervor. Das 32-jährige Opfer erlag den Verletzungen durch insgesamt drei Stiche. Zwei trafen die Frau in den Thorax, einen in den Oberschenkel.
Anders als gestern mitgeteilt wurde, ist das Kind der Frau nicht im Kleinkindalter, sondern einige Jahre älter. "Der Täter hat etwaige Tötungsabsichten bestritten", sagte Staatsanwältin Zur. Nach ihrer Ansicht habe der Geständige jedoch sehr wohl "mit Tötungsvorsatz beziehungsweise -absicht" gehandelt. Staatsanwältin Zur: "Das Ganze stellt sich nicht als Totschlag, sondern als Mord dar."
Jobcenter Neuss: Mann stach drei Mal zu - Neuss - Rhein-Kreis Neuss - Lokales - Westdeutsche Zeitung
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vermeidbar wenn man assoziale ausländer konsequent ausweisen würde...