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Ausländer: Wer Arbeit hat, darf bleiben
Nürnberg (dpa) Die Bundesländer wollen geduldeten Ausländern mit einem Arbeitsplatz ein Bleiberecht einräumen. Eine entsprechende Regelung beschlossen die Innenminister der Länder am Freitag in Nürnberg.
Sie solle unverzüglich in Kraft treten, kündigte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), an. Nach Angaben von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) werden etwa 20 000 der rund 180 000 bis 200 000 geduldeten Ausländer von der Neuregelung profitieren.
Langjährig geduldete Ausländer ohne Job sollen laut Schünemann bis zum 30. September 2007 eine Übergangsfrist zur Arbeitssuche erhalten. Wer bis zu diesem Termin ein verbindliches Angebot für eine Arbeit vorweisen könne, erhalte eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre.
Beckstein sagte, die Länder wollten mit ihrem Beschluss unabhängig von einer Bundesregelung ihre Kompetenzen ausschöpfen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem «guten Ergebnis».
Der grundsätzliche Konflikt mit der großen Koalition über das Bleiberecht für Ausländer ohne Arbeitsplatz bestehe aber fort, hieß es. Nach Becksteins Darstellung soll für den rechtlichen Status der Ausländer ohne Arbeitsplatz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Lösung auf Bundesebene gefunden werden. Dabei sollen auch weiterhin bestehende strittige Fragen zwischen einigen Bundesländern und dem Bund ausgeräumt werden.
Der Koalitionskompromiss sieht vor, dass Alleinstehende künftig nach mindestens acht Jahren Aufenthalt in Deutschland bleiben dürfen, Familien mit Kindern nach sechs Jahren. Sie sollen demnach zwei Jahre Zeit bekommen, sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Mehrere Unions-Innenminister hatten den Kompromiss in Frage gestellt, da sie eine Zuwanderung in die Sozialsysteme befürchten.
«Der Bund hat zum Teil deutlich weitergehende Regelungen vor, die die Innenministerkonferenz jedenfalls nicht in allen Parteien mitträgt», sagte Beckstein. «Wir haben insbesondere Bedenken, ein langfristiges Aufenthaltsrecht zu gewähren, ohne dass eine Arbeit vorhanden ist. Da wird möglicherweise der Bund weitergehende Beschlüsse treffen. Ob da die Länder im Bundesrat mitmachen, muss geklärt werden.»
Nürnberg (dpa) Die Bundesländer wollen geduldeten Ausländern mit einem Arbeitsplatz ein Bleiberecht einräumen. Eine entsprechende Regelung beschlossen die Innenminister der Länder am Freitag in Nürnberg.
Sie solle unverzüglich in Kraft treten, kündigte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), an. Nach Angaben von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) werden etwa 20 000 der rund 180 000 bis 200 000 geduldeten Ausländer von der Neuregelung profitieren.
Langjährig geduldete Ausländer ohne Job sollen laut Schünemann bis zum 30. September 2007 eine Übergangsfrist zur Arbeitssuche erhalten. Wer bis zu diesem Termin ein verbindliches Angebot für eine Arbeit vorweisen könne, erhalte eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre.
Beckstein sagte, die Länder wollten mit ihrem Beschluss unabhängig von einer Bundesregelung ihre Kompetenzen ausschöpfen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem «guten Ergebnis».
Der grundsätzliche Konflikt mit der großen Koalition über das Bleiberecht für Ausländer ohne Arbeitsplatz bestehe aber fort, hieß es. Nach Becksteins Darstellung soll für den rechtlichen Status der Ausländer ohne Arbeitsplatz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Lösung auf Bundesebene gefunden werden. Dabei sollen auch weiterhin bestehende strittige Fragen zwischen einigen Bundesländern und dem Bund ausgeräumt werden.
Der Koalitionskompromiss sieht vor, dass Alleinstehende künftig nach mindestens acht Jahren Aufenthalt in Deutschland bleiben dürfen, Familien mit Kindern nach sechs Jahren. Sie sollen demnach zwei Jahre Zeit bekommen, sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Mehrere Unions-Innenminister hatten den Kompromiss in Frage gestellt, da sie eine Zuwanderung in die Sozialsysteme befürchten.
«Der Bund hat zum Teil deutlich weitergehende Regelungen vor, die die Innenministerkonferenz jedenfalls nicht in allen Parteien mitträgt», sagte Beckstein. «Wir haben insbesondere Bedenken, ein langfristiges Aufenthaltsrecht zu gewähren, ohne dass eine Arbeit vorhanden ist. Da wird möglicherweise der Bund weitergehende Beschlüsse treffen. Ob da die Länder im Bundesrat mitmachen, muss geklärt werden.»