Marcin
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[h=1]Bayern: Katholische Kirche will lesbischer Mutter kündigen[/h] [h=3]Homosexuelle und wiederverheiratete Frauen verlieren ihren Job, Sex-Straftäter werden weiterbeschäftigt. Wann ist es endlich genug?[/h]
Chef-Katholik Robert Zollitsch freut sich: Die Kirche hat das Land fest in der Hand. Foto: Wikimedia / gemeinfrei
Kirche – „Homosexuelle werden in der Kirche nicht ausgegrenzt“, das behauptete der Münchner Erzbischof Reinhard Marx noch vor wenigen Wochen. Zuvor war der Bischof in die Kritik geraten, weil er geschiedene und homosexuelle Menschen auf einer Tagung als „gescheiterte Existenzen“ bezeichnet hatte.
Doch die hässliche Fratze der katholischen Moral lässt sich nur schwer verstecken. Im Augenblick zeigt sie sich im bayerischen Landkreis Neu-Ulm. Dort klagt derzeit das Bistum Augsburg gegen den Freistaat, weil ihr das Gewerbeaufsichtsamt die Kündigung einer homosexuellen Mutter verweigerte. Am kommenden Dienstag wird das Verfahren eröffnet, wie die Augsburger Allgemeine am Donnerstag berichtete.
Die Leiterin eines katholischen Kindergartens, die mit ihrer Freundin als Paar zusammenlebt, hatte nach ihrer Mutterschutzzeit bei der Pfarrkirchenstiftung die Geburtsurkunde ihres Kindes zusammen mit einer Kopie ihrer eingetragenen Partnerschaft eingereicht.
Die homosexuelle Beziehung war Grund genug, die Kündigung der Mutter beim Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen. Die Behörde verweigerte ihre Einwilligung, nun klagt das Bistum gegen den Freistaat. Neu ist an dem Fall nur, dass sich die 39-Jährige derzeit in Elternzeit befindet und einen besonderen Kündigungsschutz genießt.
Es ist ein bizarres Verfahren, das sich hier unter den Augen der Öffentlichkeit erneut abspielt. Denn während die Weiterbeschäftigung von Sex-Straftätern durch die Bischöfe verteidigt wird, darf unbescholtenen Frauen und Männern in Diensten des ganz überwiegend staatsfinanzierten Sozialkonzerns immer wieder das Berufsleben zur Hölle gemacht werden. Und die mit fast einer halben Milliarde Euro pro Jahr aus dem Steuertopf bezahlten Bischöfe setzen alles daran, dass das auch in Zukunft so bleibt.
Noch erst wenige Wochen zuvor war der Fall einer Kindergartenleiterin in die Schlagzeilen geraten, die nach ihrer erneuten Heirat gefeuert wurde. In der Folge entzog die Kommune der Kirche zwar die Trägerschaft über die Einrichtung. Es blieb ein Einzelfall. In vielen Regionen besitzt die Kirche eine Monopolstellung, dass die Gemeinden sich in einer Form von Geiselhaft wiederfinden. Jobs im Bildungs-, Sozial- oder Kulturbereich außerhalb kirchlicher Kreise sind oft rar.
Allein im Bistum Trier werden insgesamt 546 Kindertagesstätten durch die Kirche betrieben, in Trier selbst sind es 103 Einrichtungen. Alle zum größten Teil aus dem Steuertopf finanziert. Nur die Moral kommt aus dem Vatikan, sowohl für die Kinder wie auch die Beschäftigen. An vielen Orten in Deutschland sieht es so aus.
Für homosexuelle, geschiedene und wiederverheiratete, andersgläubige und konfessionsfreie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt es draußen bleiben, denn das Gesetz erlaubt diese Selektion. Details am Rande: Gleichzeitig laufen dort laut Trierischem Volksfreund derzeit gegen mindestens 16 Bistumspriester Untersuchungen wegen eines möglichen Missbrauchs Minderjähriger. Untersuchungen in kirchlicher Hoheit.
Widerstand gegen die erschreckenden Zustände gibt es wenig. Immer wieder kommt es zu Verfahren, doch ein grundlegender Wandel stellt sich nicht ein. Es bleibt bei vorübergehenden Empörungen und vereinzelten Gerichtsurteilen, gegen diese Missstände kämpfende Politikerinnen wie die Sprecherin der Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz, Ingrid Matthäus-Maier, stellen eine seltene Art dar.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte Bistumssprecher Markus Kremser zum aktuellen Fall: „Aus Sicht der Diözese handelt es sich um einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht eines Mitarbeiters, dass eine Kündigung keinen Aufschub duldet“, während der Gerichtssprecher Ivo Moll betonte, den Fall ohne Eifer ergründen zu wollen.
Aber das Gericht ist an das staatliche Gesetz gebunden und das Gesetz erlaubt die Diskriminierung jeder Person, die nicht nach dem Regeln der Kirche lebt. Geschützt wird, was der katholischen Kirche nützt. Auf die Menschenrechte kommt es nicht an. Daran wird auch das kommende Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg nichts grundlegend ändern.
wissenrockt.de » Bayern: Katholische Kirche will lesbischer Mutter kündigen
Kirche – „Homosexuelle werden in der Kirche nicht ausgegrenzt“, das behauptete der Münchner Erzbischof Reinhard Marx noch vor wenigen Wochen. Zuvor war der Bischof in die Kritik geraten, weil er geschiedene und homosexuelle Menschen auf einer Tagung als „gescheiterte Existenzen“ bezeichnet hatte.
Doch die hässliche Fratze der katholischen Moral lässt sich nur schwer verstecken. Im Augenblick zeigt sie sich im bayerischen Landkreis Neu-Ulm. Dort klagt derzeit das Bistum Augsburg gegen den Freistaat, weil ihr das Gewerbeaufsichtsamt die Kündigung einer homosexuellen Mutter verweigerte. Am kommenden Dienstag wird das Verfahren eröffnet, wie die Augsburger Allgemeine am Donnerstag berichtete.
Die Leiterin eines katholischen Kindergartens, die mit ihrer Freundin als Paar zusammenlebt, hatte nach ihrer Mutterschutzzeit bei der Pfarrkirchenstiftung die Geburtsurkunde ihres Kindes zusammen mit einer Kopie ihrer eingetragenen Partnerschaft eingereicht.
Die homosexuelle Beziehung war Grund genug, die Kündigung der Mutter beim Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen. Die Behörde verweigerte ihre Einwilligung, nun klagt das Bistum gegen den Freistaat. Neu ist an dem Fall nur, dass sich die 39-Jährige derzeit in Elternzeit befindet und einen besonderen Kündigungsschutz genießt.
Es ist ein bizarres Verfahren, das sich hier unter den Augen der Öffentlichkeit erneut abspielt. Denn während die Weiterbeschäftigung von Sex-Straftätern durch die Bischöfe verteidigt wird, darf unbescholtenen Frauen und Männern in Diensten des ganz überwiegend staatsfinanzierten Sozialkonzerns immer wieder das Berufsleben zur Hölle gemacht werden. Und die mit fast einer halben Milliarde Euro pro Jahr aus dem Steuertopf bezahlten Bischöfe setzen alles daran, dass das auch in Zukunft so bleibt.
Noch erst wenige Wochen zuvor war der Fall einer Kindergartenleiterin in die Schlagzeilen geraten, die nach ihrer erneuten Heirat gefeuert wurde. In der Folge entzog die Kommune der Kirche zwar die Trägerschaft über die Einrichtung. Es blieb ein Einzelfall. In vielen Regionen besitzt die Kirche eine Monopolstellung, dass die Gemeinden sich in einer Form von Geiselhaft wiederfinden. Jobs im Bildungs-, Sozial- oder Kulturbereich außerhalb kirchlicher Kreise sind oft rar.
Allein im Bistum Trier werden insgesamt 546 Kindertagesstätten durch die Kirche betrieben, in Trier selbst sind es 103 Einrichtungen. Alle zum größten Teil aus dem Steuertopf finanziert. Nur die Moral kommt aus dem Vatikan, sowohl für die Kinder wie auch die Beschäftigen. An vielen Orten in Deutschland sieht es so aus.
Für homosexuelle, geschiedene und wiederverheiratete, andersgläubige und konfessionsfreie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt es draußen bleiben, denn das Gesetz erlaubt diese Selektion. Details am Rande: Gleichzeitig laufen dort laut Trierischem Volksfreund derzeit gegen mindestens 16 Bistumspriester Untersuchungen wegen eines möglichen Missbrauchs Minderjähriger. Untersuchungen in kirchlicher Hoheit.
Widerstand gegen die erschreckenden Zustände gibt es wenig. Immer wieder kommt es zu Verfahren, doch ein grundlegender Wandel stellt sich nicht ein. Es bleibt bei vorübergehenden Empörungen und vereinzelten Gerichtsurteilen, gegen diese Missstände kämpfende Politikerinnen wie die Sprecherin der Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz, Ingrid Matthäus-Maier, stellen eine seltene Art dar.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte Bistumssprecher Markus Kremser zum aktuellen Fall: „Aus Sicht der Diözese handelt es sich um einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht eines Mitarbeiters, dass eine Kündigung keinen Aufschub duldet“, während der Gerichtssprecher Ivo Moll betonte, den Fall ohne Eifer ergründen zu wollen.
Aber das Gericht ist an das staatliche Gesetz gebunden und das Gesetz erlaubt die Diskriminierung jeder Person, die nicht nach dem Regeln der Kirche lebt. Geschützt wird, was der katholischen Kirche nützt. Auf die Menschenrechte kommt es nicht an. Daran wird auch das kommende Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg nichts grundlegend ändern.
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