Y
Yunan
Guest
26.10.2011
Trotz Gerichtsentscheid
Koalition will Steuervorteile für Studenten kippen
Studenten in der Bibliothek der Universität Köln (Archivbild)
Die schwarz-gelbe Koalition will umfassende Steuervergünstigungen für junge Menschen verhindern - und stellt sich damit gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Das Gericht hatte gefordert, die Kosten für die erste Ausbildung oder das Studium sollten als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Stuttgart - Es war eine überraschende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH): Mitte August hatte er die Kosten für die erste selbst bezahlte Berufsausbildung oder ein Studium als steuerlich absetzbar erklärt, Studenten und Auszubildende könnten entsprechende Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen - in voller Höhe und mindestens vier Jahre rückwirkend.
Doch der schwarz-gelben Koalition scheint die Steuervergünstigung für die Schar an Studenten und Azubis zu teuer zu werden: Wie der Finanzausschuss des Bundestags am Mittwoch beschloss, sollen die Ausgaben für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium auch in Zukunft bei der Steuererklärung nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
In der Begründung des Finanzausschusses heißt es nun, die erste Berufsausbildung und das Studium als Erstausbildung seien "der privaten Lebensführung zuzuordnen". Damit folgten die Parlamentarier den Grundsätzen des Sozialrechts, in dem diese Ausbildungsbereiche der Bildungsförderung und nicht der Arbeitsförderung unterliegen, hieß es.
Laut einer Mitteilung des Bundestages stimmten die Koalitionsabgeordneten nun für eine "Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage", die in einen Gesetzesentwurf zum Steuerecht eingefügt werden soll. Damit will der Bundestag offenbar das Urteil des BFH aushebeln - dieser hatte seine Entscheidung vom August mit einer "nicht hinreichend" klaren Gesetzesformulierung begründet.
Die Klarstellungen sollen rückwirkend für Zeiträume ab 2004 gelten. Studenten hätten wegen des BFH-Urteils Kosten für Computer oder Gebühren für eine Privat-Uni in unbegrenzter Höhe als sogenannten Verlustvortrag bei späteren Einkommen steuermindernd geltend machen können. Dem Fiskus drohten deshalb Experten zufolge Einnahmeverluste von etwa einer Milliarde Euro.
Nun sollen die Ausbildungskosten offenbar wie bisher als Sonderausgaben bei der Steuer angesetzt werden. Einziger kleiner Trost: Dieser Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten soll von derzeit 4000 auf 6000 Euro angehoben werden.
lgr/AFP/dapd
Trotz Gerichtsentscheid
Koalition will Steuervorteile für Studenten kippen
Studenten in der Bibliothek der Universität Köln (Archivbild)
Die schwarz-gelbe Koalition will umfassende Steuervergünstigungen für junge Menschen verhindern - und stellt sich damit gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Das Gericht hatte gefordert, die Kosten für die erste Ausbildung oder das Studium sollten als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Stuttgart - Es war eine überraschende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH): Mitte August hatte er die Kosten für die erste selbst bezahlte Berufsausbildung oder ein Studium als steuerlich absetzbar erklärt, Studenten und Auszubildende könnten entsprechende Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen - in voller Höhe und mindestens vier Jahre rückwirkend.
Doch der schwarz-gelben Koalition scheint die Steuervergünstigung für die Schar an Studenten und Azubis zu teuer zu werden: Wie der Finanzausschuss des Bundestags am Mittwoch beschloss, sollen die Ausgaben für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium auch in Zukunft bei der Steuererklärung nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
In der Begründung des Finanzausschusses heißt es nun, die erste Berufsausbildung und das Studium als Erstausbildung seien "der privaten Lebensführung zuzuordnen". Damit folgten die Parlamentarier den Grundsätzen des Sozialrechts, in dem diese Ausbildungsbereiche der Bildungsförderung und nicht der Arbeitsförderung unterliegen, hieß es.
Laut einer Mitteilung des Bundestages stimmten die Koalitionsabgeordneten nun für eine "Klarstellung der vom Gesetzgeber gewollten Rechtslage", die in einen Gesetzesentwurf zum Steuerecht eingefügt werden soll. Damit will der Bundestag offenbar das Urteil des BFH aushebeln - dieser hatte seine Entscheidung vom August mit einer "nicht hinreichend" klaren Gesetzesformulierung begründet.
Die Klarstellungen sollen rückwirkend für Zeiträume ab 2004 gelten. Studenten hätten wegen des BFH-Urteils Kosten für Computer oder Gebühren für eine Privat-Uni in unbegrenzter Höhe als sogenannten Verlustvortrag bei späteren Einkommen steuermindernd geltend machen können. Dem Fiskus drohten deshalb Experten zufolge Einnahmeverluste von etwa einer Milliarde Euro.
Nun sollen die Ausbildungskosten offenbar wie bisher als Sonderausgaben bei der Steuer angesetzt werden. Einziger kleiner Trost: Dieser Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten soll von derzeit 4000 auf 6000 Euro angehoben werden.
lgr/AFP/dapd