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Bewährungsstrafe - aus Mangel an Beweisen

Sultan Mehmet

Gesperrt
Karlsruhe/Kürnbach - Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen 16-Jährigen in Kürnbach im Landkreis Karlsruhe (ka-news berichtete) hat das Landgericht Karlsruhe am Freitagabend das Urteil verkündet. Der Angeklagte, ein 55-jähriger Kosovo-Albaner, der schon lange in Kürnbach lebt, wurde Medienberichten zufolge zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Familienvater hatte sich in eine Schlägerei zwischen seinen beiden Söhnen und einer Gruppe Jugendlicher eingemischt und dabei einen 16-jährigen Türken erschossen und einen weiteren lebensgefährlich verletzt. Im Zentrum des Prozesses stand nicht die Frage, ob der Angeklagte die Schüsse abgefeuert hat: Der 55-Jährige hatte die Tat bereits zum Prozessauftakt gestanden. Er habe geschossen, um das Leben seines Sohnes zu retten. Vielmehr ging es also um die Frage, ob es sich bei der Tat um Mord (so sieht es der Vater des Getöteten, der als Nebenkläger auftrat), um Totschlag (darauf plädierte die Staatsanwaltschaft) oder doch um Notwehr (so die Verteidigung) gehandelt hat.

Widersprüchliche Angaben über die Umstände der Tat

Wie der SWR berichtet, sah die Strafkammer des Landgerichts aus Mangel an Beweisen von einer Verurteilung wegen Totschlags ab und hielt den 55-jährigen Familienvater lediglich des Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von fünf Jahren wegen Totschlags gefordert. Beim Versuch, die genauen Umstände der Tat im Verlauf des Prozesses zu klären, waren die Aussagen der Zeugen, die fast durchweg einem der beiden "Lager" zuzuordnen sind, für den Vorsitzenden Richter eher ein Problem, denn eine Hilfe, schreibt der Journalist Marcus Dischinger in der Zeitung "Heilbronner Stimme".

Nach Erkenntnissen der Ermittler war die Auseinandersetzung, in deren Verlauf der tödliche Schuss abgefeuert wurde, offenbar der traurige Höhepunkt eines seit langem schwelenden Konfliktes unter Jugendlichen (ka-news berichtete): Insgesamt fünf junge Türken sowie drei Kosovo-Albaner waren laut Polizeibericht in Kürnbach aneinander geraten. Dabei soll das türkische Quintett mit Eisenstangen, Baseballschlägern und Elektroschockern auf die beiden Söhne des Angeklagten losgegangen sein. Laut SWR sagte der Vater vor Gericht, er und seine Familie seien von den Türken immer wieder bedroht worden. Allerdings stellten sich auch die fünf türkischen Männer als Opfer dar, die ihrerseits von den Albanern angegriffen worden seien, heißt es weiter.

Quelle: 16-Jährigen erschossen: Bewährungsstrafe - aus Mangel an Beweisen - ka-news.de Online-Tageszeitung für Karlsruhe

Echt jetzt langsam Fuckt mich die ganze Scheiße ab.:birdman:
 
glaube ich nicht !

er hat gestanden, dann ist es entweder Notwehr oder Totschlag.

okay

wegen illegalem Waffenbesitz ist 18 Monate auf Bewährung auch merkwürdig...

ich glaube dem Artikel in seiner Formulierung nicht. Das kann nicht abschließendes Urteil sein bei einem Waffengebrauch mit Todesfolge.

Wie der SWR berichtet, sah die Strafkammer des Landgerichts aus Mangel an Beweisen von einer Verurteilung wegen Totschlags ab und hielt den 55-jährigen Familienvater lediglich des Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig

auf Deutsch

es wurde auf Notwehr anerkannt, weil ihm Totschlag nicht nachzuweisen war. Notwehr ist straffrei, deshalb konnten sie ihm nur den illegalen Besitz der Waffe anlasten.

Und wo ist nun das Problem? Das hört sich anders formuliert doch als rechtens an, man hätte den Kosovo Albaner ja auch gleich mal 10 Jahre in den Knast schicken können....dann wäre es ein Rechtsstaat....Mensch, ihr sucht wirklich überall was negatives. Wenn man nicht richtig liest und so und so nichts akzeptiert was von deutschen Gerichten kommt...


Ein Richter kann nicht nach Nase oder Gutdünken richten, sein Bauch ist nicht von Belang, er muss nach der Sachlage richten und die war offensichtlich so, daß ein Totschlag nicht einwandfrei nachgewiesen werden konnte....im Zweifel für....
 
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