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Blasphemie-Gesetz in Europa

Ein Blasphemie-Gesetz aufgrund der Sicherheit und Rücksicht auf fremnde Kulturen?


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Das verstehe ich aber nicht so ganz. In dem Fall wären doch Karikaturen auch eine Art Blasphemie? Warum sind dann Karikaturisten in Deutschland erlaubt? Sind doch schon erlaubt, oder? Ich blick da nicht so ganz durch..

Nun es ist offensichtlich das viele Muslims die "Satire" nicht verstehen, nicht verstehen wollen und
sich damit nicht auseinandersetzen.
Der Unterschied liegt im Beweggrund/Motiv. Die Satire nutzt überspitze Formulierungen/Karikaturen,
humorvolle Provokationen um zu kritisieren. Auf diese Art seine Meinung zu äussern zu jedem und allem
was die Menschen bewegt. Politiker, Religionen, Menschen des öffentlichen Lebens....
Das fällt unter Meinungs-und Pressefreiheit und auch künstlerische Freiheit. Diese Kritik ist Motiv
und ist erlaubt und rechtlich geschützt.
Im Gegensatz dazu als Beispiel, der "Völkische Beobachter" die Propagandazeitung der Nazis im
III Reich. Dort gab es auch "Karikaturen" - Zeichnungen über die Juden. Das Motiv: Hetze. Beschimpfung
und rassistische Propaganda. Erstellt jemand heutzutage solche Zeichnungen mit dieser Motivation, dann
fällt es unter §166 StgB und ist strafbar.

Beschimpfung von Religion und Veräppelung eines Propheten (Mohammed, Jesus,..etc..) das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.


was bist du für ein Trottel....:)))
Erstellst einen Thread, stellst die falschen Fragen, nach "Blasphemie-Gesetzen" die es schon
gibt und jetzt auch noch klugscheissen....^^

Pozdrav
Baba
 
Zum Thema: Ja, wenn das Gesetz alle "heiligen"/unantastbaren Bräuche, Personen, Gegenstände aller Religionen, Kulturen, Vereine (...) einschließt.


Ansonsten nein:
Alle Ideologien, zu denen die Religionen ja eigentlich gehören, sind gleich zu behandeln.
Keine Extrawurst für niemanden.
 
was bist du für ein Trottel....:)))
Erstellst einen Thread, stellst die falschen Fragen, nach "Blasphemie-Gesetzen" die es schon
gibt und jetzt auch noch klugscheissen....^^

Pozdrav
Baba

Ich rede über Blasphemie (= Gotteslästerung) und du über Rassismus und Beschimpfungen von Religionsgruppen.
Falls es Gotteslästerungs-Gesetzte gibt, dann zeig mir diese!
 
Ich sehe das anders! Ist doch genau das Selbe, ob ich jetzt den Propheten auf die Schippe nehme, oder dem Gläubigen seine Religion schlecht rede/runter mache... Es trifft ihn genau gleich...
Stimmt nicht. Wie viele Male wurde Jesus in den Medien, Comedy-Filmen, und dergleichen blossgestellt, belustigt oder dergleichen? Und gab es Reaktionen oder Anklagen?
 
Ich rede über Blasphemie (= Gotteslästerung) und du über Rassismus und Beschimpfungen von Religionsgruppen.
Falls es Gotteslästerungs-Gesetzte gibt, dann zeig mir diese!

Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Friede, nicht das Bekenntnis als solches oder die bloßen Gefühle seiner Anhänger.
Es ist de facto ein Gotteslästerungsgesetz weil im Prinzip alles so interpretiert werden kann als könnte es den öffentliche Frieden stören. Siehe Liste der verurteilten "Vergehen".
 
Ich rede über Blasphemie (= Gotteslästerung) und du über Rassismus und Beschimpfungen von Religionsgruppen.
Falls es Gotteslästerungs-Gesetzte gibt, dann zeig mir diese!

oh Gott :)))

die "Gotteslästerung" fällt unter den als Beispiel genannten § 166
Beleidigt/Beschimpft jemand mit Absicht den Gott einer anderen Religionsgruppe dann
ist das gem diesem § 166 strafbar !
siehe


§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen


(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft,



Ein Gott ist ja wohl ein "Inhalt" einer Religion...^^

Pozdrav
Baba
 
oh Gott :)))

die "Gotteslästerung" fällt unter den als Beispiel genannten § 166
Beleidigt/Beschimpft jemand mit Absicht den Gott einer anderen Religionsgruppe dann
ist das gem diesem § 166 strafbar !
siehe
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft,
Das ist unvollständig zitiert, es heißt korrekt:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ...
Damit ist es kein de jure Blasphemieparagraf, de facto ist es aber einer.
 
Das ist unvollständig zitiert, es heißt korrekt:

Damit ist es kein de jure Blasphemieparagraf, de facto ist es aber einer.

mit Absicht Unvollständig ! weil es ging mir nur um Tatsache das eine "Gotteslästerung" in diesem
Gesetz abgedeckt ist - es ging um "Inhalt einer Religion"
ausserdem, siehe weiter oben im Thread, habe ich den § 166 vollständig zitiert ;))

und es ist de jure ein "Blasphemie Gesetz", zumindest kann man den § so bezeichnen.

Pozdrav
Baba
 
Stimmt nicht. Wie viele Male wurde Jesus in den Medien, Comedy-Filmen, und dergleichen blossgestellt, belustigt oder dergleichen? Und gab es Reaktionen oder Anklagen?

Das Eine hat aber nichts mit dem Anderen zu tun... All deine Aufzählungen können eine grosse Beleidigung für einen Strenggläubigen sein..
 
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