oh Gott

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die "Gotteslästerung" fällt unter den als Beispiel genannten § 166
Beleidigt/Beschimpft jemand mit Absicht den Gott einer anderen Religionsgruppe dann
ist das gem diesem § 166 strafbar !
siehe
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft,
Ein Gott ist ja wohl ein "Inhalt" einer Religion...^^
Pozdrav
Baba