Aktuelles

Bosnisches Gesetz !

Remzudin

Balkaner
Hi Leute,ich hab mal ne Frage an unsere Anwälte hier.
Gibt es ein Gesetz in Bosnien,welches für alle Ämter gilt ?

Folgende Sachlage:
Die Pflichtzahlungen für Strom,Wasser und Müllabfuhr der komunalen Dienste sind zwar schon ok und um die hälfte billiger als in D.
Es paßt mir aber irgendwie nicht,daß wir Ausländer die 1 mal oder 2mal im Jahr in Bosnien sind,die vllt 1 Monat insgesammt anwesend sind - aber alle Kosten für 12 Monate leisten müßen.

Gibt es eine Option die von der Regierung schriftlich hinterlegt wurde,daß bei Ausnahmen nur für 1 Monat die Kosten geleistet werden können ?
 
Ich habe KI gefragt und wie befürchtet:
Es gibt in Bosnien und Herzegowina kein einheitliches, zentrales Gesetz auf Regierungsebene, das Ausländern erlaubt, kommunale Gebühren (Strom, Wasser, Müll) nur für den tatsächlichen einmonatigen Aufenthalt zu bezahlen. Kommunale Dienstleistungen fallen unter die Zuständigkeit der Gemeinden oder Kantone (in der Föderation BiH) bzw. Entitäten.
Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Sie prüfen können:
Pauschalen (Paušal): Viele kommunale Dienste in BiH rechnen Müllabfuhr und Wasser über monatliche Pauschalen ab, die unabhängig vom Verbrauch sind, da die Infrastruktur (Rohre, Straßenreinigung) ganzjährig bereitgehalten werden muss.
Abmeldung/Temporäre Stilllegung: Theoretisch ist eine temporäre Abmeldung bei kommunalen Betrieben möglich, wenn ein Objekt unbewohnt ist. Dies erfordert jedoch meist die Vorlage einer Bestätigung, dass das Haus/die Wohnung über einen längeren Zeitraum unbewohnt ist. Bei nur 1-2 Monaten Aufenthalt ist dies oft bürokratisch schwierig, da der Anschluss aktiv bleibt.
Antrag auf Aussetzung: Es ist empfehlenswert, direkt bei den lokalen Versorgern (Komunalno preduzeće) einen Antrag zu stellen, basierend auf der Tatsache, dass das Objekt ein "Ferienhaus" (vikendica) ist. In einigen Fällen können Müllgebühren für unbebaute/unbewohnte Grundstücke reduziert werden.
Vorgehen: Sie sollten sich bei Ihrer lokalen Gemeinde (Opština) oder dem spezifischen Versorger erkundigen, ob es eine spezifische "Odluka o komunalnim djelatnostima" (Entscheidung über kommunale Tätigkeiten) für Ferienhäuser oder unbewohnte Immobilien gibt.

Hinweis: Da die Regelungen auf lokaler Ebene stark variieren können, ist der schriftliche Kontakt zu den lokalen Versorgungsbetrieben notwendig, um eine eventuelle Ausnahmeregelung zu prüfen



 
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