„Brexit“-Spätfolge
Marmelade hat ihren Namen zurück
Ab Sonntag darf Marmelade jeder Sorte im heimischen Handel wieder so heißen. Weil es sich Großbritannien in seinen Beitrittsverhandlungen in den 1970er Jahren ausbedungen hatte, durften in der EU nur Produkte aus Zitrusfrüchten als Marmelade bezeichnet werden. Mit dem Brexit 2020 war der Weg frei für eine Änderung. Mit der nun in Österreich umgesetzten „EU-Frühstücksrichtlinie“ gibt es Änderungen bei anderen Produkten und Erfreuliches für Menschen mit Laktoseintoleranz.
In Großbritannien gilt die dort hochgeschätzte „marmalade“ aus Orangen und maximal anderen Zitrusfrüchten als einzige, die dieses Namens würdig ist. Alles andere firmiert unter der Bezeichnung „jam“. Die Konvention in anderen Ländern, Fruchtaufstriche aller Art im Handel als Marmelade zu bezeichnen, wurde 1979 per EU-Recht untersagt.
Nur die „auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der nachstehenden, aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnisse: Pülpe, Fruchtmark, Saft, wässriger Auszug, Schale“ durfte laut Verordnung Marmelade genannt werden, alles andere sei Konfitüre und bei sehr hohem Fruchtanteil maximal „Konfitüre extra“.
Briten fürchteten „unlauteren Wettbewerb“
Begründet wurde das in den Erläuterungen damit, dass es durch die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften „zu unlauterem Wettbewerb kommen und dadurch der Verbraucher irregeführt werden könnte, mit den entsprechenden direkten Auswirkungen auf die Schaffung und das Funktionieren des gemeinsamen Marktes“.
Ab Sonntag darf Marmelade jeder Sorte im heimischen Handel wieder so heißen. Weil es sich Großbritannien in seinen Beitrittsverhandlungen in den 1970er Jahren ausbedungen hatte, durften in der EU nur Produkte aus Zitrusfrüchten als Marmelade bezeichnet werden. Mit dem Brexit 2020 war der Weg...
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