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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde des Auswärtigen Amts zurückgewiesen. Die Bundesregierung muss demnach eine aus Wolfsburg stammende IS-Anhängerin und ihre Kinder aus Syrien zurückholen.
Wie muss die Bundesregierung mit Müttern verfahren, die für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) in Syrien gekämpft haben und nun dort inhaftiert sind? Und was ist mit den Kindern dieser Frauen? Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat dazu nun nach Informationen des SPIEGEL eine Entscheidung getroffen.
Bislang hat das Auswärtige Amt lediglich drei Waisenkinder und ein schwerkrankes Mädchen aus syrischen Lagern nach Deutschland gebracht. Bei gefangenen IS-Müttern weigert sich Berlin bislang, ihre Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Zur Begründung wurde unter anderem die Gefahr genannt, die von ehemaligen IS-Kämpferinnen in Deutschland ausgehen könnte. Nach dem Beschluss des OVG muss das Auswärtige Amt diese Position revidieren. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
"In allen Fällen, wo es um Frauen und deren Kinder in syrischen Lagern geht, muss die Bundesregierung nun unverzüglich handeln und sie zurückholen", sagt der Rechtsanwalt Dirk Schoenian. Der Jurist aus Hannover vertritt mehrere Familien, die vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf "Erlass einer einstweiligen Verfügung" klagen.
Im Fall der 37-jährigen Wolfsburgerin und ihrer drei Kinder war das Verwaltungsgericht Schoenian gefolgt und hatte eine "Einstweilige Anordnung" gegen die Bundesregierung erlassen, wonach ihnen "geeignete Reisedokumente" auszustellen und sie "unverzüglich nach Deutschland zurückzuführen" seien. Dagegen hat das Auswärtige Amt eine Beschwerde beim OVG eingelegt - und ist damit nun gescheitert.
USA und Türkei machen Druck auf die Bundesregierung
Etwa 120 Deutsche sitzen derzeit in kurdischen Lagern und Gefängnissen fest. Die US-Regierung fordert vehement, dass Berlin die IS-Kämpfer und ihre Familien nach Deutschland zurückholt. Auch die Türkei, die in Nordsyrien einmarschiert ist, macht Druck. Zumindest bei den etwa 80 deutschen Frauen und mehr als hundert Kindern muss Berlin durch den OVG-Beschluss nun handeln. Trotz aller Sicherheitsbedenken.
Gegen die Wolfsburgerin, um die es in dem Verfahren geht, führt die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland". Sie war 2014 zusammen mit ihrem Mann und zwei Kindern nach Syrien zum IS gegangen, wo 2017 das dritte Kind zur Welt kam. Inzwischen wird sie von Kurden in einem gesondert gesicherten Bereich des Lagers Al-Haul festgehalten. Ihr Mann sitzt in einem Gefängnis für IS-Kämpfer. Auch wenn ihr in Deutschland eine Haftstrafe droht, will die Wolfsburgerin mit ihren Kindern zurückkehren.
Ob der OVG-Beschluss allerdings umgehend zu einer Ausreise dieser und anderer IS-Familien führt, ist fraglich. Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass Deutschland keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien unterhält, eine konsularische Betreuung darum unmöglich sei. Auch bei den Kindern von IS-Kämpfern ist das Prozedere langwierig. Zuerst, so der bisherige Standpunkt in Berlin, müsse ihre Identität eindeutig durch DNA-Tests nachgewiesen werden. Dazu sei man auf die Unterstützung von Hilfsorganisationen angewiesen. Die hatten sich aus den von Kurden bewachten Camps allerdings zuletzt zurückgezogen.
Wie muss die Bundesregierung mit Müttern verfahren, die für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) in Syrien gekämpft haben und nun dort inhaftiert sind? Und was ist mit den Kindern dieser Frauen? Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat dazu nun nach Informationen des SPIEGEL eine Entscheidung getroffen.
Bislang hat das Auswärtige Amt lediglich drei Waisenkinder und ein schwerkrankes Mädchen aus syrischen Lagern nach Deutschland gebracht. Bei gefangenen IS-Müttern weigert sich Berlin bislang, ihre Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Zur Begründung wurde unter anderem die Gefahr genannt, die von ehemaligen IS-Kämpferinnen in Deutschland ausgehen könnte. Nach dem Beschluss des OVG muss das Auswärtige Amt diese Position revidieren. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
"In allen Fällen, wo es um Frauen und deren Kinder in syrischen Lagern geht, muss die Bundesregierung nun unverzüglich handeln und sie zurückholen", sagt der Rechtsanwalt Dirk Schoenian. Der Jurist aus Hannover vertritt mehrere Familien, die vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf "Erlass einer einstweiligen Verfügung" klagen.
Im Fall der 37-jährigen Wolfsburgerin und ihrer drei Kinder war das Verwaltungsgericht Schoenian gefolgt und hatte eine "Einstweilige Anordnung" gegen die Bundesregierung erlassen, wonach ihnen "geeignete Reisedokumente" auszustellen und sie "unverzüglich nach Deutschland zurückzuführen" seien. Dagegen hat das Auswärtige Amt eine Beschwerde beim OVG eingelegt - und ist damit nun gescheitert.
USA und Türkei machen Druck auf die Bundesregierung
Etwa 120 Deutsche sitzen derzeit in kurdischen Lagern und Gefängnissen fest. Die US-Regierung fordert vehement, dass Berlin die IS-Kämpfer und ihre Familien nach Deutschland zurückholt. Auch die Türkei, die in Nordsyrien einmarschiert ist, macht Druck. Zumindest bei den etwa 80 deutschen Frauen und mehr als hundert Kindern muss Berlin durch den OVG-Beschluss nun handeln. Trotz aller Sicherheitsbedenken.
Gegen die Wolfsburgerin, um die es in dem Verfahren geht, führt die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland". Sie war 2014 zusammen mit ihrem Mann und zwei Kindern nach Syrien zum IS gegangen, wo 2017 das dritte Kind zur Welt kam. Inzwischen wird sie von Kurden in einem gesondert gesicherten Bereich des Lagers Al-Haul festgehalten. Ihr Mann sitzt in einem Gefängnis für IS-Kämpfer. Auch wenn ihr in Deutschland eine Haftstrafe droht, will die Wolfsburgerin mit ihren Kindern zurückkehren.
Ob der OVG-Beschluss allerdings umgehend zu einer Ausreise dieser und anderer IS-Familien führt, ist fraglich. Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass Deutschland keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien unterhält, eine konsularische Betreuung darum unmöglich sei. Auch bei den Kindern von IS-Kämpfern ist das Prozedere langwierig. Zuerst, so der bisherige Standpunkt in Berlin, müsse ihre Identität eindeutig durch DNA-Tests nachgewiesen werden. Dazu sei man auf die Unterstützung von Hilfsorganisationen angewiesen. Die hatten sich aus den von Kurden bewachten Camps allerdings zuletzt zurückgezogen.