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Kelebek
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Schon am 4. September, dem Tag des Angriffes, gab es massive Hinweise auf zivile Opfer. Die Bundeswehr gab sie aber nicht weiter.
Bundeswehr in Afghanistan - Luftangriff: Das Protokoll einer Vertuschung - Deutschland - Politik - Hamburger Abendblatt
Noch am 4. September suspendiert die NATO den deutschen Oberfeldwebel mit dem Rufnamen „Red Baron 20“, der die Bombardierung koordinierte. Ihm wird untersagt, Flugzeuge „im afghanischen Luftraum“ zu führen.Als Begründung wird die laufende Untersuchung über zivile Opfer angegeben.
Ein US-Oberst unterzeichnet den Befehl. Die Meldung über die Suspendierung trifft noch am selben Nachmittag im Einsatzführungskommando ein. Sie wird vom Verteidigungsministerium nicht öffentlich gemacht, obwohl sie klar auf mögliche zivile Opfer hinweist.
In einer ersten rechtlichen Beurteilung der Bombardierung am Mittag des 4. September schreibt ein Oberstleutnant im deutschen Regionalkommando in Masar-i-Sharif, dass der Angriff nur dann hätte erfolgen dürfen, wenn ausreichende Geheimdienst-Erkenntnisse vorgelegen hätten, „dass es sich bei den in der Nähe befindlichen Personen um Aufständische gehandelt hat“.
Als wenig später klar sein muss, dass eben keine ausreichenden Erkenntnisse vorlagen, untersagt das Einsatzführungskommando eine weitere Verbreitung der Einschätzung, da „der Sachverhalt noch zu wenig aufgeklärt ist“.
Nach dem Luftangriff lässt Oberst Klein 56 tote Aufständische als „bestätigt“ an seine Vorgesetzten melden. Kleins Quelle dafür sind ausschließlich Luftbilder vom Einschlagsort. Intern schimpft der amerikanische Oberbefehlshaber aller Truppen in Afghanistan, General Stanley McChrystal später, so eine Bewertung sei „aus der Luft gar nicht möglich“.
In dem Bericht finden sich gleich zwei Hinweise darauf, dass Oberst Klein versucht haben könnte, die Ermittlungsarbeit der Feldjäger in Kunduz zu behindern. So habe ein Kompaniechef einen Konvoi auf dem Weg ins Krankenhaus von Kunduz kontrolliert, um sicherzustellen, dass „keine Kr aus MeS“ (Kräfte aus Masar-i-Sharif, d. Red.) dabei sind, weil „diese gem. Befehl PRT-Kdr. vor Ort nicht erwünscht sind“. Mit „PRT-Kdr“ ist der Kommandeur des deutschen Feldlagers gemeint – Oberst Klein.
Die schweren Fehler beim Luftangriff - Politik - Bild.de
Der Pilot warnt mehrmals den Kommandanten der Lufteinheit, dass dort zivile Opfer sind, unzwar viele, aber der Kommandant befehlt den Abschuss.
Bilanz : Viele Tote Zivilisten davon sehr wenig Terroristen.