Marlis
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Muslima scheitert vor Arbeitsgericht
Das Mannheimer Arbeitsgericht wies die Klage der Frau am Donnerstag ab.
"Sie haben das Recht, ihre Religion frei auszuüben, aber keinen Anspruch auf eine Tätigkeit, die speziell auf ihre Religion zugeschnitten ist."
Arbeitsrichterin Sigrid Bouwhuis versuchte einer Muslima am Donnerstag klar zu machen, dass diese als Hilfskraft eines Pflegedienstes alle per Stellenbeschreibung vereinbarten Aufgaben - auch das Waschen männlicher Patienten - auszuführen hat und sich nicht Teilbereiche aussuchen kann. Die 40-Jährige scheiterte gestern mit einer Klage gegen ihre Kündigung.
Vor Prozessbeginn erzählte die vor drei Jahren nach Deutschland gekommene Litauerin bereitwillig ihre Geschichte: Zum muslimischen Glauben habe sie vor etwa zehn Jahren gefunden. In ihrem baltischen Heimatland, berichtet die schmale Frau mit Kopftuch, begann sie ein Medizinstudium. "Ich möchte Ärztin werden." Zum Geldverdienen nahm sie im Mai 2016 bei einem ambulanten Alten- und Krankenpflegedienst der Region eine Stelle als Helferin für Pflege und hauswirtschaftliche Betreuung an. Die Kündigung kam bereits nach einer Woche, weil die Muslima nur weibliche Patienten betreuen wollte. Die 40-Jährige, die sich aufgrund ihres Glaubens benachteiligt sieht, klagte gegen ihre Entlassung. Ein Gütetermin scheiterte.
Bei der Kammersitzung am Donnerstag verwahrte sich Chefin des Pflegedienstes gegen den Vorwurf, die Hilfskraft diskriminiert zu haben. "Ich habe selbst einen Sohn, der Muslim ist", führte sie aus. Zur Kündigung habe ausschließlich geführt, dass die Mitarbeiterin bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen wollte. Bei der Verhandlung kam zur Sprache, dass die 40-Jährige aus religiösen Gründen nicht nur darauf pochte, ausschließlich Patientinnen zu waschen - diese sollten auch ohne männliche Angehörige in der Wohnung leben. Außerdem weigerte sie sich, Zigaretten oder Alkoholika zu besorgen, obwohl Einkäufe zu ihrem Aufgabenfeld gehörten. Ihr Argument: Sie habe Patienten nichts Gesundheitsschädliches aushändigen wollen.
Gleich zu Verhandlungsbeginn führte Arbeitsrichterin aus, dass die Litauerin juristisch schlechte Karten hat: Zum einen weil sie die Klage einen Tag nach der vorgeschriebenen Dreiwochen-Frist eingereicht hat, zum anderen weil der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten greift. "Ihr Arbeitsverhältnis dauerte gerade mal sieben Tage." Deshalb galt es zu klären, ob mit der Entlassung ein elementares Recht - beispielsweise das der Gleichbehandlung, wie von der Klägerin behauptet - verletzt worden ist.
"Bei uns sieht Gleichbehandlung vor, dass jeder Kranke gleich ist und versorgt werden muss - ob männlich oder weiblich", erläuterte Bouwhuis. "Eine missbräuchliche Kündigung" sei nicht erkennbar. "Wenn Sie die Klage zurückziehen, ersparen Sie sich die Kosten des Verfahrens", versuchte die Kammervorsitzende eine goldene Brücke zu bauen. Die Frau bestand auf einem Urteil - und verlor den Prozess. (Von Waltraud Kirsch-Mayer)
Richtiges Urteil, peinliche Konvertiten
Vermutlich weiß man nicht immer über welche Kanäle Gelder fließenNie steht dabei, welche islamische Organisation den Klägerinnen freudig die Rechtsanwälte stellte. Bei der Ludin war es Milli Görüs.
Nie steht dabei, welche islamische Organisation den Klägerinnen freudig die Rechtsanwälte stellte. Bei der Ludin war es Milli Görüs.
Vermutlich weiß man nicht immer über welche Kanäle Gelder fließen
wer will sich schon blamieren.
in der Probezeit kann jeder, ohne angaben von gründen gekündigt werden.
und sie war eine Woche da.
Sachen gibt's.......
Das stimmt, aber an die Kündigungsfristen muss man sich trotzdem halten.
Da steht ja auch nicht dass dagegen verstoßen wurdeDas stimmt, aber an die Kündigungsfristen muss man sich trotzdem halten.
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