Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

der kanun

albaner

Spitzen-Poster
hier mal ein paar auszüge aus den kanun, für die albaner hier die der ''einzig wahren und richtigen'' religion angehören..

Ehe und Frauen

Außer der Ehe ist keine Form der Beziehung zwischen
Mann und Frau zulässig (§ 29). Ein junger Mann darf sich nur
dann mit seiner künftigen Ehe befassen, wenn sein Vater tot ist,
eine junge Frau niemals (§§ 30-31).
Eine Frau erbt nicht und besitzt nichts (§ 44).

Während der junge Mann eine Verlobung
aufkündigen kann, können die Eltern ihre Tochter zur Heirat
zwingen und den Mann durch die mitgegebene Patrone
ermächtigen, sie straffrei zu töten, falls sie fliehen sollte; wenn die
Eltern die ablehnende Haltung der Tochter billigen, darf sie ohne
Erlaubnis ihres bisherigen Verlobten keinen anderen heiraten,
solange dieser lebt, auch wenn er selbst heiratet (§§ 42-43).

Unter Hinzuziehung von 12 Eideshelfern kann ein Mädchen ewige
Jungfräulichkeit schwören und dann Nonne oder Dienerin eines
Priesters werden, oder es kann sich als Mann kleiden und wie ein
Mann leben, allerdings ohne Stimmrecht in der Versammlung (§
1228). Diese Sonderrolle der virgjën ist offenbar nur regional
verbreitet und in jedem Fall selten. Offenbar war diese Rolle nicht
so sehr als letzter Ausweg vor einer ungewollten Ehe gedacht,
sondern als Rettungsanker für eine Familie ohne Söhne; so konnte die Vererbung des Besitzes innerhalb der Familie gesichert
werden36.

Die Frau bleibt entsprechend dem Prinzip der
Blutsverwandtschaft Mitglied der elterlichen Familie, die die
Blutrache auf sich nimmt, wenn die Frau jemanden tötet, und die
zur Blutrache verpflichtet ist, wenn jemand, z. B. ihr Ehemann,
die Frau tötet (§ 57).

Der Ehemann darf sie beliebig arbeiten lassen, sie - in gewissen Grenzen - schlagen und sie verlassen.

Wenn sie Ehebruch begeht oder die Gastfreundschaft verletzt, darf
er sie straflos töten; für diese Fälle legen die Eltern der Aussteuer
die erwähnte Gewehrpatrone bei (§ 57). Uneheliche Kinder waren
nicht nur vom Erbrecht und von der Teilnahme an der
Gemeinschaft ausgeschlossen; ihre Geburt wurde durch die
Hinrichtung der Eltern bzw. die Tötung des Mädchens durch die
eigene Familie meist verhindert; gelang dem Mädchen die Flucht,
waren sie und ihr Kind für immer verbannt (§ 929-931)37.

“Die Frau fällt nicht ins Blut, die Frau läßt ihr Blut bei
den Eltern”


Obschon nach unserem Kanun “das Blut mit dem Finger
geht”, so begreift doch diese Bestimmung die Frau nicht mit ein,
weil die Frau “nicht ins Blut fällt”, selbst wenn sie jemanden
erschlägt.
Erschlägt die Frau ihren eigenen Mann oder wen immer,
so werden ihre Eltern Rechenschaft für dieses Blut geben.
Der Mann kauft die Pflicht des Lebensunterhaltes der
Frau, aber nicht ihr Leben.

Befällt die Frau Unheil aus Schuld des Mannes, so werden
ihre Eltern ihn nach dem Kanun zur Rechenschaft ziehen.

Verletzt der Mann die Frau und beklagt diese sich bei
ihren Eltern, so wird der Mann diesen Rechenschaft geben.
Schlägt der Mann die Frau, so fällt er nach dem Gesetz
nicht in Schuld, und ihre Eltern können ihn für dieses Schlagen
nicht zur Rechenschaft ziehen.
Tötet die Frau den Mann und erhebt sich der Schwager
und tötet die Schwägerin, weil sie ihm den Bruder tötete, so ist
dies kein Abgelten nach dem Gesetz. Das Blut der Frau ist nicht
gleichwertig mit dem Blut des Mannes; also werden ihre Eltern für
den Überschuß Sühne leisten.
Wie die Eltern verpflichtet sind, Rechenschaft zu geben
für alles Böse, das die Tochter im Haus des Mannes oder wo
immer verübt, so setzen auch die Eltern den Preis ihres Blutes,
nicht aber ihr Mann oder Sohn81.

[4.] Die abgeschnittene Quaste

Führte sich die Frau beim Manne nicht so auf, wie es sich
gehört, so gestattet der Kanun, ihr die Quaste (Franse) des Haares
abzuschneiden und sie zu entlassen.
Die Ehe bleibt, und weder der Mann noch Frau könnensich bei des Partners Lebzeiten wieder verheiraten.
Bereut die
Frau, kann es jedoch geschehen, daß der Mann sie auf Bitten der
Freunde zurücknimmt.
Für zwei Dinge hat die Frau die Patrone im Rücken, und
für einen Grund darf ihr die Quaste geschnitten und sie entlassen
werden:
a) für Untreue,
b) für Verletzung der Freundschaft.
Für diese beiden Taten der Treulosigkeit tötet der Gatte
die Frau; sie bleibt ohne Schutz, ohne Gottesfrieden (die Eltern
sind ihr nicht zur Treue verpflichtet), und ihr Blut wird nicht
gefordert, denn die Eltern der Frau, der Getöteten, geben dem
Manne die Patrone zurück und senden ihm die Bürgen (daß sie ihn
nicht verfolgen werden).
Für Dieberei entläßt jedoch der Mann die Frau und
“schneidet ihr die Quaste”, aber eine andere Schande darf er ihr
nicht antun.
Die Entlassene darf, wenn sie das Haus des Mannes
verläßt, nichts andres mitnehmen, als die Kleider auf dem Leibe.
Ihre andern Kleider gehen der Entlassenen verloren, denn den
Preis, den der Mann für sie bezahlt hat, den findet sie bei ihren
Eltern84.
Hat die Entlassene einen Sohn an der Brust, so muß ihr
der Mann, wenngleich er sich von ihr trennt, einen Ort in der Nähe
des Hauses anweisen, muß ihr den Sohn geben und sie mit Speise,
Trank und Kleidung unterhalten85.

Die Frau ohne Ehe


Wer eine Frau ohne Ehe zu sich nimmt, sei durch Glauben
und Gesetz gebunden86.
Die Frau ohne Ehe (Trauung) hat im Hause des Mannes
keinerlei Recht. Der Kanun bestimmt für den Mann, der eine Frau
ohne Trauung zu sich nimmt, folgende Strafen:
a) das Haus wird ihm verbrannt, die Erde bleibt ihm brach;
b) er wird aus dem Ort vertrieben und darf seinen Boden
nicht wieder betreten, ehe er die Frau entläßt, die er ohne
Trauung zu sich nahm;
c) hat er ein Kind mit der Frau, die er ohne Trauung zu sich
nahm, so gilt das Kind als außerhalb des Gesetzes, und es
kann niemals erben.

hoch lebe das albanertum, wo frauen keine rechte haben und nichts wert sind, wo mörder nicht bestraft werden ( statt den mörder werden unschuldige wie seine brüder, vater oder kinder ermordet oder lebenslänglich eingesperrt ).
 
elebder verräter, ziehst nur ein paar ausschnitte raus und meinst alles erklären zu können schäm dich ^^

lang lebe gjergj und sein christliche königreich usw. usf.
 
hier mal ein paar auszüge aus den kanun, für die albaner hier die der ''einzig wahren und richtigen'' religion angehören..



hoch lebe das albanertum, wo frauen keine rechte haben und nichts wert sind, wo mörder nicht bestraft werden ( statt den mörder werden unschuldige wie seine brüder, vater oder kinder ermordet oder lebenslänglich eingesperrt ).

Albanertum?

Der Kanun ist ein mündlich überlifertes gewohnheitsrecht aus dem Mittelalter, möglicherweise sogar vorrömisches Gewohnheitsrecht und hat mit der aktuellen Rechtslage in Albanien nichts zu tun.

Im Mittelalter hat man in Europa Frauen verbrannt, nur weil sie rote Harre hatten und als Hexen galten!

Ich erkäre dir den Begriff "Albanertum" :

Das "Albanertum" ist keine Glaubensrichtung, sondern ein albanischer Pakt der religösen Toleranz. Der Glaubensatz der religiösen Toleranz der Albaner wurde von Vertretern aller drei Konfessionen forciert. Durch diesen Glaubensatz der Toleranz soll eine Zersplitterung des Volkes verhindert werden!!
Das Motto »Die Religion des Albaners ist das Albanertum« wurde von Katholiken und dem Vertreter der albanischen Nationalbewegung, Vaso Pasha, geprägt und von einflussreichen Anhängern anderer Glaubensgemeinschaften z.B. vom ersten albanischen, orthodoxen Erzbischof Fan Noli oder von den muslimischen Bektashigläubigen, den Gebrüdern Frasheri bestätigt und bestärkt.


Kanun = Gewohnheitsrecht aus dem Mittealter, möglicherweise sogar vorrömischer Zeit !

Albanertum = albanischer Pakt der religösen Toleranz der Albaner !
 
Zurück
Oben