J
jugo-jebe-dugo
Guest
Die heutige Situation der orthodoxen Hauptstadt Konstantinopel(heute Istanbul) und seinem Oberhaupt Patriarch Bartholomaios I
*Das Vatikan der Orthodoxen Christen,Hauptkirche Hagia Sophia(umgewandelt zum Museum) wartet immernoch drauf den Orthodoxentum zurück gegeben zu werden.
Hagia Sophia heute
Jahrhunderte alte Malereien die noch zu sehen sind
Stichwort: Ökumenischer Patriarch
An der Spitze der orthodoxen Christenheit als "Erster unter Gleichen" - Schwieriger Stand in der Türkei
Istanbul/Wien - Der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel steht an der Spitze der orthodoxen Kirchenfamilie. Ihm allein gebührt die Anrede "Panagiotatos" (Allheiligkeit). Durch einen Konzilsbeschluss von 381 wurde er als Nachfolger des Apostels Andreas, des Bruders des hl. Petrus, und "Bischof des Neuen Rom" dem römischen Papst gleichgestellt, die Hagia Sophia war religiöses Zentrum des östlichen Teils des Römischen Reiches. Der 1991 gewählte Patriarch Bartholomaios I. gilt als 270. Nachfolger des Apostels Andreas. Als das letzte Relikt des 1453 untergegangenen Byzantinischen Reiches ist das Ökumenische Patriarchat seit dem Ende des Ersten Weltkriegs Zankapfel zwischen Griechenland und der Türkei.
Nach orthodoxer Auffassung hat Rom mit der Kirchenspaltung von 1054 die orthodoxe (rechtgläubige) Familie verlassen. Die endgültige Trennung besiegelte 1204 der Vierte Kreuzzug mit der Eroberung Konstantinopels durch das lateinische Heer.
Anders als der Papst hat der im Phanar in Istanbul residierende Ökumenische Patriarch keine universale Jurisdiktionsgewalt, da die Orthodoxie ein Bund gleichberechtigter autokephaler und autonomer Kirchen ist. Er ist "primus inter pares", Erster unter Gleichen unter den Patriarchen, besitzt aber bestimmte Kompetenzen für alle orthodoxen Kirchen und ist damit mehr als nur ein "Ehrenoberhaupt". Nur er hat das Recht, ein panorthodoxes Konzil und gesamtorthodoxe Synoden und Versammlungen einzuberufen. Bartholomaios I. hat seine Befugnisse mehrmals in vollem Umfang ausgeübt, etwa bei der Beendigung des bulgarischen Schismas oder der Wiedererrichtung der albanischen Kirche.
Nach der Eroberung Konstantinopels durch die Türken 1453 war der Patriarch unter der osmanischen Herrschaft als "Ethnarch" auch politisches Oberhaupt der Griechen. Er residierte im Stadtteil Phanar (türkisch: Fener) am Goldenen Horn und haftete gegenüber dem Sultan für alle orthodoxen Untertanen. Mehrere Patriarchen wurden hingerichtet. Nach dem niedergeschlagenen Griechen-Aufstand 1821 wurde Gregorios V. am Ostersonntag in vollem Ornat am Haupttor des Phanar gehängt, das deshalb bis zum heutigen Tag verschlossen ist.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Verbleib des Patriarchats an seinem angestammten Sitz durch den Lausanner Vertrag (1923) zwischen den Siegermächten und der Türkei völkerrechtlich abgesichert. Meletios IV. (Metaxakis) (1921-23) wurde wegen seiner griechisch-nationalistischen Haltung abgesetzt und Konstantinos VI. (Araboghlou) (1924-25) von den türkischen Behörden des Landes verwiesen. Griechenland brachte die Angelegenheit vor den Völkerbund und den Internationalen Gerichtshof. Der Streit wurde dadurch beigelegt, dass Konstantinos zur Abdankung bewogen werden konnte. Der Staat konfiszierte den größten Teil des Immobilien- und Grundbesitzes des Patriarchats.
Die laizistische Türkische Republik erkennt das Patriarchat offiziell nur als religiöse Institution der auf ihrem Territorium lebenden griechischen Minderheit an und ignoriert alle über ihre Grenzen hinaus reichenden gesamtorthodoxen Funktionen des ökumenischen Thrones. So musste sich Bartholomaios sogar vor Gericht wegen "Amtsanmaßung" verantworten. In ihrer jüngsten Kritik an fehlenden Fortschritten bei der Überwindung der Schwierigkeiten nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften hat die EU-Kommission die Türkei auch ausdrücklich aufgefordert, Bartholomaios die Verwendung seines Titels "Ökumenischer Patriarch" nicht weiter zu untersagen.
Nach den vom türkischen Staat erlassenen Vorschriften kann nur ein türkischer Staatsbürger zum Patriarchen gewählt werden. Wahlberechtigt sind ausschließlich die in der Türkei lebenden Metropoliten, die bis auf vier nur Titularbischöfe sind. (Unter besonderen außenpolitischen Gesichtspunkten ließ Ankara 1948 die Wahl eines Bürgers der USA, des Erzbischofs von Nord- und Südamerika, Athenagoras, zum Patriarchen zu; ihm wurde sodann die türkische Staatsangehörigkeit verliehen. Nach seinem Tod legte Ankara ein Veto gegen die Wahl des Metropoliten Meliton von Chalcedon ein.)
Da für den Heiligen Synod zu wenige Kandidaten mit türkischem Pass zur Verfügung stehen, hat Bartholomaios die Regierung zuletzt aufgefordert, auch Ausländer zu höheren geistlichen Ämtern zuzulassen. Die theologische Ausbildung wurde 1970/71 durch die vom Staat verfügte Schließung der berühmten Theologischen Hochschule auf der Prinzeninsel Halki unmöglich gemacht. Die EU verlangt die Wiedereröffnung der Akademie.
Direkt unterstehen dem Phanar 3,5 Millionen Gläubige, davon nur wenige Tausend in der Türkei. 1955 war es in Istanbul zu pogromähnlichen antigriechischen Ausschreitungen gekommen; von den 80 orthodoxen Kirchen der Stadt blieben nur neun intakt. 90.000 Griechen wanderten daraufhin aus. Von den 76 Bistümern Griechenlands gehören 35 zum Jurisdiktionsgebiet des Ökumenischen Patriarchats. Die 314 Quadratkilometer große autonome Mönchsrepublik Athos ist ein Kondominium Griechenlands und des Ökumenischen Patriarchen.
http://derstandard.at/?url=/?id=2801587
*Das Vatikan der Orthodoxen Christen,Hauptkirche Hagia Sophia(umgewandelt zum Museum) wartet immernoch drauf den Orthodoxentum zurück gegeben zu werden.
Hagia Sophia heute
Jahrhunderte alte Malereien die noch zu sehen sind
Stichwort: Ökumenischer Patriarch
An der Spitze der orthodoxen Christenheit als "Erster unter Gleichen" - Schwieriger Stand in der Türkei
Istanbul/Wien - Der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel steht an der Spitze der orthodoxen Kirchenfamilie. Ihm allein gebührt die Anrede "Panagiotatos" (Allheiligkeit). Durch einen Konzilsbeschluss von 381 wurde er als Nachfolger des Apostels Andreas, des Bruders des hl. Petrus, und "Bischof des Neuen Rom" dem römischen Papst gleichgestellt, die Hagia Sophia war religiöses Zentrum des östlichen Teils des Römischen Reiches. Der 1991 gewählte Patriarch Bartholomaios I. gilt als 270. Nachfolger des Apostels Andreas. Als das letzte Relikt des 1453 untergegangenen Byzantinischen Reiches ist das Ökumenische Patriarchat seit dem Ende des Ersten Weltkriegs Zankapfel zwischen Griechenland und der Türkei.
Nach orthodoxer Auffassung hat Rom mit der Kirchenspaltung von 1054 die orthodoxe (rechtgläubige) Familie verlassen. Die endgültige Trennung besiegelte 1204 der Vierte Kreuzzug mit der Eroberung Konstantinopels durch das lateinische Heer.
Anders als der Papst hat der im Phanar in Istanbul residierende Ökumenische Patriarch keine universale Jurisdiktionsgewalt, da die Orthodoxie ein Bund gleichberechtigter autokephaler und autonomer Kirchen ist. Er ist "primus inter pares", Erster unter Gleichen unter den Patriarchen, besitzt aber bestimmte Kompetenzen für alle orthodoxen Kirchen und ist damit mehr als nur ein "Ehrenoberhaupt". Nur er hat das Recht, ein panorthodoxes Konzil und gesamtorthodoxe Synoden und Versammlungen einzuberufen. Bartholomaios I. hat seine Befugnisse mehrmals in vollem Umfang ausgeübt, etwa bei der Beendigung des bulgarischen Schismas oder der Wiedererrichtung der albanischen Kirche.
Nach der Eroberung Konstantinopels durch die Türken 1453 war der Patriarch unter der osmanischen Herrschaft als "Ethnarch" auch politisches Oberhaupt der Griechen. Er residierte im Stadtteil Phanar (türkisch: Fener) am Goldenen Horn und haftete gegenüber dem Sultan für alle orthodoxen Untertanen. Mehrere Patriarchen wurden hingerichtet. Nach dem niedergeschlagenen Griechen-Aufstand 1821 wurde Gregorios V. am Ostersonntag in vollem Ornat am Haupttor des Phanar gehängt, das deshalb bis zum heutigen Tag verschlossen ist.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Verbleib des Patriarchats an seinem angestammten Sitz durch den Lausanner Vertrag (1923) zwischen den Siegermächten und der Türkei völkerrechtlich abgesichert. Meletios IV. (Metaxakis) (1921-23) wurde wegen seiner griechisch-nationalistischen Haltung abgesetzt und Konstantinos VI. (Araboghlou) (1924-25) von den türkischen Behörden des Landes verwiesen. Griechenland brachte die Angelegenheit vor den Völkerbund und den Internationalen Gerichtshof. Der Streit wurde dadurch beigelegt, dass Konstantinos zur Abdankung bewogen werden konnte. Der Staat konfiszierte den größten Teil des Immobilien- und Grundbesitzes des Patriarchats.
Die laizistische Türkische Republik erkennt das Patriarchat offiziell nur als religiöse Institution der auf ihrem Territorium lebenden griechischen Minderheit an und ignoriert alle über ihre Grenzen hinaus reichenden gesamtorthodoxen Funktionen des ökumenischen Thrones. So musste sich Bartholomaios sogar vor Gericht wegen "Amtsanmaßung" verantworten. In ihrer jüngsten Kritik an fehlenden Fortschritten bei der Überwindung der Schwierigkeiten nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften hat die EU-Kommission die Türkei auch ausdrücklich aufgefordert, Bartholomaios die Verwendung seines Titels "Ökumenischer Patriarch" nicht weiter zu untersagen.
Nach den vom türkischen Staat erlassenen Vorschriften kann nur ein türkischer Staatsbürger zum Patriarchen gewählt werden. Wahlberechtigt sind ausschließlich die in der Türkei lebenden Metropoliten, die bis auf vier nur Titularbischöfe sind. (Unter besonderen außenpolitischen Gesichtspunkten ließ Ankara 1948 die Wahl eines Bürgers der USA, des Erzbischofs von Nord- und Südamerika, Athenagoras, zum Patriarchen zu; ihm wurde sodann die türkische Staatsangehörigkeit verliehen. Nach seinem Tod legte Ankara ein Veto gegen die Wahl des Metropoliten Meliton von Chalcedon ein.)
Da für den Heiligen Synod zu wenige Kandidaten mit türkischem Pass zur Verfügung stehen, hat Bartholomaios die Regierung zuletzt aufgefordert, auch Ausländer zu höheren geistlichen Ämtern zuzulassen. Die theologische Ausbildung wurde 1970/71 durch die vom Staat verfügte Schließung der berühmten Theologischen Hochschule auf der Prinzeninsel Halki unmöglich gemacht. Die EU verlangt die Wiedereröffnung der Akademie.
Direkt unterstehen dem Phanar 3,5 Millionen Gläubige, davon nur wenige Tausend in der Türkei. 1955 war es in Istanbul zu pogromähnlichen antigriechischen Ausschreitungen gekommen; von den 80 orthodoxen Kirchen der Stadt blieben nur neun intakt. 90.000 Griechen wanderten daraufhin aus. Von den 76 Bistümern Griechenlands gehören 35 zum Jurisdiktionsgebiet des Ökumenischen Patriarchats. Die 314 Quadratkilometer große autonome Mönchsrepublik Athos ist ein Kondominium Griechenlands und des Ökumenischen Patriarchen.
http://derstandard.at/?url=/?id=2801587