Es gibt ein Recht auf territoriale Integrität, dieses steht über dem "Selbstbestimmungsrecht der Völker".
Das stimmt so natürlich nicht.
Serbien hat das Recht auf territoriale Integrität 1989. Durch die Aufhebung der Autonomie Kosovos und kann es sich deshalb auf diese Recht nicht berufen.
Du liegst mit deiner These ,dass angeblich das Recht auf territoriale Integrität über dem Selbstbestimmungsrecht der Völker liegt falsch.
Serbien hat den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte schon seit langem unterschrieben, hat sich jedoch nie daran gehalten.
Der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte erkennen das Selbstbestimmungsrecht für die Vertragsstaaten bindend an. In beiden Pakten heißt es gleichlautend in Artikel I:
„(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
„(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigem Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.“
„(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.“
Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vertragspflicht sind der UN-Menschenrechtsausschuss sowie der UN-Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte verantwortlich. Der konkrete Gehalt dieser Rechtsnorm ist in einem General Comment des Menschenrechtsausschusses aus dem Jahre 1984 formuliert.
Willst du etwa behaupten dass die Slawischen Serben vor den Illyrischen Albanern auf dem Balkan bzw. im Kosovo da waren?