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Popeye
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Diskriminierungsverbot - Erste 500.000-Euro-Klage wegen Diskriminierung Bisher hat das im August 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getretene Diskriminierungsverbot in Deutschland kaum große Bedeutung erlangt.
Jetzt aber ist wohl zum ersten Mal ein deutsches Unternehmen auf 500.000 Euro Schadensersatz verklagt worden, weil es eine schwangere Mitarbeiterin türkischer Herkunft mit perfiden Methoden in den Erziehungsurlaub gezwungen hat.
Ändert sich mit dieser Klage die AGG-Landschaft in Deutschland?
Die mit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 in Deutschland vielfach verbreitete Panik vor dem neuen Antidiskriminierungsrecht und dessen Folgen ist längst vorbei. Einer aktuellen Umfrage bei über 1.000 Unternehmen und 200 Arbeitsrechtlern zufolge wird die auch künftige Bedeutung des AGG überwiegend als gering eingeschätzt. Doch das kann
sich sicherlich bald ändern.
Auch Deutschland hat nun den ersten Fall mit hohem AGG-Schadensersatz
Aus Großbritannien und USA sind die Urteile auf Schadensersatz in Millionenhöhe wegen Diskriminierungen längst bekannt und auch Deutschland hat nun den wohl ersten Fall, in dem eine hohe "Diskriminierungsstrafe" eingeklagt wurde.
Arbeitsgericht Wiesbaden verhandelt über Päzedenzfall: AGG-Ruhe vorbei?
Mit dem ersten öffentlich bekannten Gerichtsverfahren einer im Außendienst tätigen deutschen Versicherungsbetreuerin, die Germanistik studiert hat und türkischer Herkunft ist, gegen Ihren Arbeitgeber, den Versicherungskonzern R+V kann sich die bisherige 'AGG-Ruhe' in Deutschland bald ändern.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden wird demnächst über die bisher höchste Schadensersatzforderung von 500.000 Euro wegen Geschlechtsdiskriminierung und Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft in Deutschland verhandeln.
Nachdem die Außendienstmitarbeiterin Ihren Chef schriftlich über ihre Schwangerschaft informiert hatte, kam zunächst keine Reaktion, dann aber wurde Sie um ein Gespräch gebeten, in dem Sie auf Nachfrage bekundete, dass sie eventuell nach dem Mutterschutz auch Elternzeit beanspruchen möchte, was sie später aber wegen ihres kranken Mannes, der die Kinder betreut, anders entschieden hat.
Bereits am letzten Tag vor Beginn der Mutterschutzzeit wurde ihr - nicht etwa der Vertreter - sondern der "Nachfolger" vorgestellt.
Nach der Mutterschutzzeit erhielt sie das für ihre Tätigkeit notwendige und zwischenzetilich gesperrte Computer-Passwort nicht mehr.
Vielmehr drängte sie ihr Chef dazu, Elternzeit zu nehmen und gab ihr nach Ablehnung einen neuen Bezirk, in dem sie deutlich weniger Provision verdienen kann.
500.000 € Schadensersatz von Rechtsanwalt und AGG-Spezialist eingeklagt
Der nunmehr mit der Schadensersatzklage beauftragte AGG-Spezialist, Rechtsanwalt Prof. Dr. Alenfelder, auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht und Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbands sowie ständiger Vertreter des European Anti-Discrimination Council bei der BRD, hat jetzt mit einer über 100-seitigen Klageschrift eine Schadensersatzforderung in Höhe von 500.000 Euro wegen ethnischer und geschlechtsspezifischer Diskriminierung beim Arbeitsgericht Wiesbaden eingereicht.
Der R+V Konzern hat geäußert, dass er sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern wolle.
...
Quelle und Fortsetzung:
http://www.pr-inside.com/de/tuerkisc...er-r413907.htm
Jetzt aber ist wohl zum ersten Mal ein deutsches Unternehmen auf 500.000 Euro Schadensersatz verklagt worden, weil es eine schwangere Mitarbeiterin türkischer Herkunft mit perfiden Methoden in den Erziehungsurlaub gezwungen hat.
Ändert sich mit dieser Klage die AGG-Landschaft in Deutschland?
Die mit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 in Deutschland vielfach verbreitete Panik vor dem neuen Antidiskriminierungsrecht und dessen Folgen ist längst vorbei. Einer aktuellen Umfrage bei über 1.000 Unternehmen und 200 Arbeitsrechtlern zufolge wird die auch künftige Bedeutung des AGG überwiegend als gering eingeschätzt. Doch das kann
sich sicherlich bald ändern.
Auch Deutschland hat nun den ersten Fall mit hohem AGG-Schadensersatz
Aus Großbritannien und USA sind die Urteile auf Schadensersatz in Millionenhöhe wegen Diskriminierungen längst bekannt und auch Deutschland hat nun den wohl ersten Fall, in dem eine hohe "Diskriminierungsstrafe" eingeklagt wurde.
Arbeitsgericht Wiesbaden verhandelt über Päzedenzfall: AGG-Ruhe vorbei?
Mit dem ersten öffentlich bekannten Gerichtsverfahren einer im Außendienst tätigen deutschen Versicherungsbetreuerin, die Germanistik studiert hat und türkischer Herkunft ist, gegen Ihren Arbeitgeber, den Versicherungskonzern R+V kann sich die bisherige 'AGG-Ruhe' in Deutschland bald ändern.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden wird demnächst über die bisher höchste Schadensersatzforderung von 500.000 Euro wegen Geschlechtsdiskriminierung und Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft in Deutschland verhandeln.
Nachdem die Außendienstmitarbeiterin Ihren Chef schriftlich über ihre Schwangerschaft informiert hatte, kam zunächst keine Reaktion, dann aber wurde Sie um ein Gespräch gebeten, in dem Sie auf Nachfrage bekundete, dass sie eventuell nach dem Mutterschutz auch Elternzeit beanspruchen möchte, was sie später aber wegen ihres kranken Mannes, der die Kinder betreut, anders entschieden hat.
Bereits am letzten Tag vor Beginn der Mutterschutzzeit wurde ihr - nicht etwa der Vertreter - sondern der "Nachfolger" vorgestellt.
Nach der Mutterschutzzeit erhielt sie das für ihre Tätigkeit notwendige und zwischenzetilich gesperrte Computer-Passwort nicht mehr.
Vielmehr drängte sie ihr Chef dazu, Elternzeit zu nehmen und gab ihr nach Ablehnung einen neuen Bezirk, in dem sie deutlich weniger Provision verdienen kann.
500.000 € Schadensersatz von Rechtsanwalt und AGG-Spezialist eingeklagt
Der nunmehr mit der Schadensersatzklage beauftragte AGG-Spezialist, Rechtsanwalt Prof. Dr. Alenfelder, auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht und Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbands sowie ständiger Vertreter des European Anti-Discrimination Council bei der BRD, hat jetzt mit einer über 100-seitigen Klageschrift eine Schadensersatzforderung in Höhe von 500.000 Euro wegen ethnischer und geschlechtsspezifischer Diskriminierung beim Arbeitsgericht Wiesbaden eingereicht.
Der R+V Konzern hat geäußert, dass er sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern wolle.
...
Quelle und Fortsetzung:
http://www.pr-inside.com/de/tuerkisc...er-r413907.htm