Barney Ross
Gesperrt
Der Landwirt hat seine schwangere Ex-Freundin Lolita Brieger getötet und wird trotzdem nicht bestraft - mit diesem Urteil endete am Montag der Prozess um den Tod der 18-Jährigen vor knapp 30 Jahren.
Das Landgericht Trier sprach den Landwirt aus der Eifel vom Vorwurf des Mordes frei, zeigte sich aber von der Schuld des Mannes überzeugt. Der 51-Jährige habe seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz. Weil Totschlag im Gegensatz zu Mord aber bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden. Der Landwirt, der im Prozess beharrlich geschwiegen hatte, verließ das Gericht als freier Mann.
Die Leiche der 18-jährigen Lolita war auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt und erst im vergangenen Jahr nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden. Der Zeuge will dem Täter damals bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben - er hatte die Polizei im September 2011 zum Fundort geführt.
Die Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte, kündigte Revision an. Nach Auffassung der Anklagebehörde hatte der Mann die von ihm schwangere Lolita getötet, weil ihr sozialer Stand nicht zu seiner reichen Bauernfamilie passte - und weil sie das Kind austragen und eine Trennung nicht akzeptieren wollte. Es sei aber auch wichtig, dass das Gericht die Täterschaft des Mannes festgestellt habe, sagte Staatsanwalt Eric Samel.
«Für uns ist entscheidend, dass er freigesprochen wurde», sagte Verteidiger Heinz Neuhaus. Er hatte auf Freispruch plädiert. Nebenklagevertreter Hans-Josef Ewertz sagte, er begrüße, dass das Gericht in dem 51-Jährigen einen Totschläger sehe, sei aber sehr enttäuscht, dass er auf freien Fuß komme.
Nach Feststellung des Gerichts hatte der Mann die 18-Jährige damals in einem Schuppen in der Nähe des elterlichen Bauernhofs umgebracht. «Er tötete sie vorsätzlich - ohne Rechtfertigungsgründe und schuldhaft», sagte die Vorsitzende Richterin Schmitz. Ihrer Darstellung nach hatte der junge Mann damals extrem unter Druck gestanden. So habe sich einerseits Lolita nicht von ihm trennen wollen, andererseits habe sein Vater gesagt, er müsse die Beziehung beenden.
Nach Auffassung des Gerichts konnte aber nicht mit 100-prozentiger Sicherheit gesagt werden, dass der Landwirt die 18-Jährige von hinten mit einer Drahtschlinge erdrosselte - und das Mordmerkmal der Heimtücke damit erfüllte. Es könne sich auch um eine spontane Tat gehandelt haben, zu der es gekommen sei, als ein plötzlicher Streit eskaliert sei, sagte die Vorsitzende Richterin. Gleichwohl könne es zutreffen, dass er die Tat aus niedrigen Beweggründen begangen habe.
Fall Lolita Brieger: Freispruch wegen Verjährung - Panorama Nachrichten - MSN Nachrichten - Nachrichten
Das Rechtssystem in Deutschland ist ein Witz und ich dachte Mord verjährt nie das steht auch im Paragraphen.
Das Landgericht Trier sprach den Landwirt aus der Eifel vom Vorwurf des Mordes frei, zeigte sich aber von der Schuld des Mannes überzeugt. Der 51-Jährige habe seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz. Weil Totschlag im Gegensatz zu Mord aber bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden. Der Landwirt, der im Prozess beharrlich geschwiegen hatte, verließ das Gericht als freier Mann.
Die Leiche der 18-jährigen Lolita war auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt und erst im vergangenen Jahr nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden. Der Zeuge will dem Täter damals bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben - er hatte die Polizei im September 2011 zum Fundort geführt.
Die Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte, kündigte Revision an. Nach Auffassung der Anklagebehörde hatte der Mann die von ihm schwangere Lolita getötet, weil ihr sozialer Stand nicht zu seiner reichen Bauernfamilie passte - und weil sie das Kind austragen und eine Trennung nicht akzeptieren wollte. Es sei aber auch wichtig, dass das Gericht die Täterschaft des Mannes festgestellt habe, sagte Staatsanwalt Eric Samel.
«Für uns ist entscheidend, dass er freigesprochen wurde», sagte Verteidiger Heinz Neuhaus. Er hatte auf Freispruch plädiert. Nebenklagevertreter Hans-Josef Ewertz sagte, er begrüße, dass das Gericht in dem 51-Jährigen einen Totschläger sehe, sei aber sehr enttäuscht, dass er auf freien Fuß komme.
Nach Feststellung des Gerichts hatte der Mann die 18-Jährige damals in einem Schuppen in der Nähe des elterlichen Bauernhofs umgebracht. «Er tötete sie vorsätzlich - ohne Rechtfertigungsgründe und schuldhaft», sagte die Vorsitzende Richterin Schmitz. Ihrer Darstellung nach hatte der junge Mann damals extrem unter Druck gestanden. So habe sich einerseits Lolita nicht von ihm trennen wollen, andererseits habe sein Vater gesagt, er müsse die Beziehung beenden.
Nach Auffassung des Gerichts konnte aber nicht mit 100-prozentiger Sicherheit gesagt werden, dass der Landwirt die 18-Jährige von hinten mit einer Drahtschlinge erdrosselte - und das Mordmerkmal der Heimtücke damit erfüllte. Es könne sich auch um eine spontane Tat gehandelt haben, zu der es gekommen sei, als ein plötzlicher Streit eskaliert sei, sagte die Vorsitzende Richterin. Gleichwohl könne es zutreffen, dass er die Tat aus niedrigen Beweggründen begangen habe.
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