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Faschisten müssen draussen bleiben

Grizzly

Problembär
Ein Brandenburger Hotelier durfte ein Hausverbot gegen den damaligen NPD-Chef Udo Voigt verhängen, weil er die Anwesenheit von Rechtsextremisten in seinem Hotel als geschäftsschädigend wertete. Dies entschied jetzt ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Allerdings sei das Hausverbot vom 6. bis 10. Dezember 2009 rechtswidrig gewesen - genau an den Tagen, an denen Voigt mit seiner Frau dort übernachten wollte.

Es war keine politische Reise, das Ehepaar Voigt wollte nur ein paar Tage ausspannen - im Hotel Esplanade in Bad Saarow am Scharmützelsee. Voigts Frau hatte den Kurzurlaub bei Tchibo gebucht und bereits die Bestätigung erhalten. Doch als Hotelier Heinz Baumeister davon erfuhr, stornierte er und erteilte Voigt ein dauerhaftes Hausverbot. Schriftlich teilte er mit: "Die politische Überzeugung von Herrn Voigt ist mit dem Ziel unseres Hauses, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu vereinbaren."

Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Hotelbetreiber dürfen Nazis ablehnen - taz.de
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeigte sich nach der Urteilsverkündung am Dienstag zufrieden: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtes. Unsere Berufung ist Gastfreundschaft und verträgt sich nicht mit ausländerfeindlichen Parolen bestimmter rechter Gruppierungen“, sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges in Berlin. „Wir haben kein Problem mit Ausländern, sondern ohne.“

DEHOGA Bundesverband: Kein Bett für Rechtsextreme
Ganz gewonnen hat der mutige Hotelier leider nicht. Für die Stornierung von 2009 steht dem damaligen (er wurde inzwischen durch ein noch übleres Subjekt ersetzt) Faschistenchef Schadenersatz zu, da es einen gültigen Vertrag gegeben habe. Hierbei zeichnet sich auch für die Zukunft ein Problem ab.
Der Brandenburger Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wies am Freitag darauf hin, dass Hotels oft erst nach Vertragsschluss erfahren, wer ihr Vertragspartner ist, etwa bei Buchungen über Reisebüros oder Internethotelportale wie HRS.
(Link wie ganz oben)
Grizzly sein
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Um derart unschöne Konflikte zu vermeiden, sollte bei Buchungsverträgen eine Passage eingefügt werden, wonach sich der/die Bucher/in von rechtsradikalen Einstellungen und Aktivitäten auf das allerschärfste distanziert und es akzeptiert, dass die Buchung storniert werden darf, wenn er falsche Angaben gemacht hat.
 
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