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Flashen, rooten, Jailbreak etc. erlaubt! Gewährleistung bleibt erhalten.

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Gelöschtes Mitglied 8317

Guest
Viele Nutzer spielen durch sogenanntes Rooten und Flashen modifizierte Firmwares auf ihre Smartphones. Die Gewährleistung ist dadurch in den meisten Fällen nicht beeinträchtigt.
Was sind Rooten und Flashen?
Die meisten Smartphone-Hersteller rüsten ihre Geräte mit einer Sperre aus, die es den Nutzern theoretisch unmöglich macht, in die Tiefen des Systems einzudringen und dort wesentliche Veränderungen vorzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Beseitigung von Firmen- und/oder Providerlogos sowie das Löschen von nicht benötigten Apps und das Hinzufügen von neuen Funktionen.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, diese Sperre zu umgehen. Hierzu muss man das Smartphone „rooten“ (Zugriff auf das Basis-System) und anschließend „flashen“ (Installation einer modifizierten Firmware oder eines veränderten Betriebssystems). Das ist natürlich mit Risiken verbunden; schlimmstenfalls kommt es durch Fehlbedienung zu einem Totalausfall des Smartphones, das damit zu einem sogenannten Brick (Klotz) wird. Logisch, dass in einem solchen Fall auch der Händler die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung verweigert.
Gewährleistung bleibt meistens bestehen
Aber: Die Gewährleistung gilt auch bei einem durch Rooten und Flashen veränderten Smartphone, wenn der Schaden nicht von dieser Modifikation herrührt. Sprich: Hat der Touchscreen einen Sprung, muss der Händler das Smartphone unter Berücksichtigung der Gewährleistung reparieren oder austauschen. Denn mit der Modifikation des Gerätes hat der Schaden nichts zu tun.


EU-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte

Dass die Gewährleistungsansprüche durch Rooten und Flashen nicht automatisch erlöschen, stellt jetzt noch einmal das juristische Team der Free Software Foundation Europe in einer Stellungnahme fest. Grundlage ist die EU-Richtlinie 1999/44/CE, die festlegt, dass weiterhin ein Gewährleistungsanspruch des Nutzers besteht, auch wenn das Gerät durch Rooten oder Verändern der Software verändert wurde.
Die Sache mit der Beweislast
Die Gewährleistung erlischt nur dann, wenn es durch die veränderte Software nachweislich zu Schäden an der Hardware gekommen ist. Hier steht allerdings der Verkäufer in der Beweispflicht – er muss also nachweisen, dass der Schaden am Gerät durch nicht-normale Verwendung verursacht wurde. Kann er das nicht, greift die übliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Das gilt aber nur für die ersten sechs Monate nach Kauf des Smartphones. Danach dreht sich die Beweislast um; dann muss der Käufer beweisen, dass der Schaden nicht durch seine Manipulation hervorgerufen wurde
 
wenn ich etwas kaufe, will ich doch drauf bestehen könne, damit zu tun was immer ich möchte
und solange es nicht der grund für den schaden ist, möchte ich auch das die garantie bestehen bleibt.
 
Habe gestern noch mein Android Handy auf die alte Stockrom zurückgeflasht, weil ich es morgen zur Reparatur einschicken werde und es seitens der Reparaturfirma immer hieß, dass ein Flashen auf eine andere Firmware den Garantieanspruch verwirkt. Hab vorher eine Custom Rom (CM10 Jelly Bean) drauf gehabt. Würde trotz des Urteils das Gerät dennoch vor einer Reparatur auf eine offizielle Stockrom flashen, da man sich damit unnötige Diskussionen bzw Stress erspart. Habe ja von meinem Handy vorher mittels CWM ein Nandroid Backup gemacht, ist also kein Problem nach der Reparatur mein altes System erneut draufzuspielen.
 
wenn ich etwas kaufe, will ich doch drauf bestehen könne, damit zu tun was immer ich möchte
und solange es nicht der grund für den schaden ist, möchte ich auch das die garantie bestehen bleibt.

:fail: Du kannst vieles wollen, die Garantiebedingungen legt der Hersteller fest. Und wenn er da rein schreibt, dass das Handy bei Fingerabdrücken auf dem Display keine Garantie bekommt, dann ist das so. Der Hersteller kann alles mögliche als Bedingung definieren. Außerdem ist die Garantie freiwillig und kann 12, 24 oder was weiß ich wie viele Monate gültig sein. Das bestimmt einzig und allein der Hersteller und du hast keine Handhabe dagegen. Anders sieht es bei der Gewährleistung aus. Der Händler garantiert dir eine fehlerfreie Leistung bei einem gekauften Produkt. Innerhalb der ersten 6 Monaten hat der Kunde sehr gute Karten, weil hier der Händler nachweisen muss, dass Handy zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war. Das ist schwer möglich. Anders sieht es nach den 6 Monaten aus. Dann tritt eine Beweislastumkehr ein und der Kunde muss nachweisen, dass ein evtl. Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Im Falle vom rooten wird das schwierig zu beweisen, dass ein Schaden nicht durch das rooten entstand. Somit ändert sich durch das Urteil nichts und es war auch schon vorher so.
 
cumshot deep throat und double penetration........wenn wir schon mit fremdwörtern um uns werfen.........
 
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