Staatsanwaltschaft beschuldigt FPÖ-Politiker Leo Lugner der NS-Wiederbetätigung
Beim Wiener Landtagsabgeordneten wurde auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Er soll nun ein Diversionsangebot erhalten haben. Auf Anfragen reagierte er nicht
Der Wiener FPÖ-Politiker Leo Lugner wird seit mehreren Jahren als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen NS-Wiederbetätigung geführt, wie Recherchen des STANDARD enthüllen. Der Verdacht gegen Lugner soll zu einer Hausdurchsuchung und Chatauswertungen geführt haben.
Lugner ist Wiener Landtagsabgeordneter und somit vor Strafverfolgung immun, wenn die Vorwürfe in einem Zusammenhang mit seiner politischen Arbeit stehen. Allerdings sollen die Ermittlungen begonnen haben, als Lugner kein Mandat hatte, sondern Sprecher der FPÖ Wien war.
Diversionsangebot
Die Vorwürfe sollen sich um Chats drehen, in denen Ermittler den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt sehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nun soll die Staatsanwaltschaft (StA) Wien dem FPÖ-Politiker ein Angebot zu einer Diversion übermittelt haben. Wenn er Verantwortung für Fehler übernimmt und Auflagen erfüllt, kommt es somit zu keiner Anklage. Diese Entscheidung soll auch vom Justizministerium abgesegnet worden sein.
www.derstandard.at
Beim Wiener Landtagsabgeordneten wurde auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Er soll nun ein Diversionsangebot erhalten haben. Auf Anfragen reagierte er nicht
Der Wiener FPÖ-Politiker Leo Lugner wird seit mehreren Jahren als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen NS-Wiederbetätigung geführt, wie Recherchen des STANDARD enthüllen. Der Verdacht gegen Lugner soll zu einer Hausdurchsuchung und Chatauswertungen geführt haben.
Lugner ist Wiener Landtagsabgeordneter und somit vor Strafverfolgung immun, wenn die Vorwürfe in einem Zusammenhang mit seiner politischen Arbeit stehen. Allerdings sollen die Ermittlungen begonnen haben, als Lugner kein Mandat hatte, sondern Sprecher der FPÖ Wien war.
Diversionsangebot
Die Vorwürfe sollen sich um Chats drehen, in denen Ermittler den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt sehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nun soll die Staatsanwaltschaft (StA) Wien dem FPÖ-Politiker ein Angebot zu einer Diversion übermittelt haben. Wenn er Verantwortung für Fehler übernimmt und Auflagen erfüllt, kommt es somit zu keiner Anklage. Diese Entscheidung soll auch vom Justizministerium abgesegnet worden sein.
Staatsanwaltschaft beschuldigt FPÖ-Politiker Leo Lugner der NS-Wiederbetätigung
Beim Wiener Landtagsabgeordneten wurde auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Er soll nun ein Diversionsangebot erhalten haben. Auf Anfragen reagierte er nicht