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Frage: Abschiebung aus Haft ohne Pass

Jeta

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Hey Ihr Lieben,

habe folgenden Fall in der Bekanntschaft und evtl. kennt sich ja einer hier zufällig mit solchen Angelegenheiten ein bissel aus :)

Person X ist in den 90er Jahren nach Deutschland nur mit Geburtsurkunde eingereist, hat dann eine Straftat begangen und bis 2000 in Haft verbracht. X wurde 2000 dann in den Kosovo abgeschoben.

Person X reiste 2002 wieder nach Deutschland ein mit einer Geburtsurkunde und einem Besuchervisum. X begeht eine erneut eine Strafttat und bekommt 8 Jahre Haft. Auf seinen Antrag hin bekommt Person X im August 2009 die Benachrichtgung, dass er nach zwei Dritteln, also im August, entlassen werden kann mit Abschiebung. Nach 3 Monaten , im November, hat X immer noch keinen Termin zur Abschiebung. Die Ausländerbehörde schickte in der Zwischenzeit die Anfrage bzgl ZUstimmung zur Rückübernahme von Person X zunächst zur Clearingsstelle, dann zum Konsulat / Botschaft des Kosovo in Deutschland bzw. auch an die kosovarischen Behörden, da das Konsulat erst im Januar nächsten Jahres öffnet. X erhält keine explizite Info bzgl Abschiebetermin.
Es liegt kein Pass vor und es kann kein Pass organisiert werden.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits Frist bis zum 22. November gesetzt, bis dahin müsse X abgeschoben sein.

Kann die Abschiebung anhand des nicht vorliegenden Passes scheitern?
Besteht die Möglichkeit, dass X ohne Abschiebung aus der Haft entlassen wird?
Welche Möglichkeiten hat ein Gefangener in ähnlicher Situation um den Abschiebeprozess zu beschleunigen?

Vielen Dank im Voraus,

Jeta
 
Danke :)...habe ich mir schon gedacht....nur wir wussten nicht, dass in solchen Fällen wohl auf jeden Fall diese ZUstimmung abgewartet werden muss, da er ja zumindest eine Geburtsurkunde hat.
 
Die wollten einen Freund von mir nach Serbien abschieben, nachdem er zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde. Weil er ein Roma ist und keine Ausweispapiere besitzt, und Serbien ihn nicht zurücknehmen wollte, ist die Abschiebung gescheitert.
 
Hmm....schwierig...wäre dann das Entlassungsurteil nach zwei Dritteln hinfällig? Reicht denn seine Geburtsurkunde nicht?? Er wurde bereits einmal aus HAft abgeschoben, nur mit Geburtsurkunde.
 
wenn er angegeben hat, kosovare zu sein, werden die kosovaren dies überprüfen.
sollte die rep. kosova feststellen, er ist kosovare, wird dieser ohne wenn und aber aufgenommen.
 
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