Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das französische Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit bestätigt. Er wies damit die Klage einer jungen Muslimin ab.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für grundrechtskonform erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilten die Richter der Großen Kammer am Dienstag in Straßburg. Es sei „legitim“, wenn ein Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein „Zusammenleben“ in der Gesellschaft wahren wolle. Die Mitgliedstaaten des Europarats hätten in dieser Frage einen großen Entscheidungsspielraum. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.
Geklagt hatte eine junge französische Muslimin, die sich diskriminiert fühlte. Sie sah mehrere ihrer Grundrechte verletzt, unter ihnen die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Achtung des Privat- und Familienlebens.
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In Frankreich droht seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2011 jeder Frau eine Geldbuße von 150 Euro, die auf der Straße und auf anderen öffentlichen Plätzen den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Im Nachbarland Belgien gilt ebenfalls seit 2011 ein ähnliches Verbot. In Deutschland hat Hessen als erstes Bundesland im Februar 2011 ein Burka-Verbot im öffentlichen Dienst erlassen.
So fängt es an sollen wir jetzt den Koran Reformieren damit es ihnen gefällt. Und die Begründung ist ja lächerlich was ist mit Panks und Gothik leuten? Die sind für eine Zusammenleben bestens geeingnet oder was.
[h=3]Sure 33, Vers 59[/h]O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunter ziehen. Das bewirkt eher, dass sie erkannt werden und dass sie nicht belästigt werden. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig.
[h=3]Sure 24, Vers 31[/h]Und sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck [d. h. die Körperteile, an denen sie Schmuck tragen; der Übers.] nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, es sei denn ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, den Kindern, die die Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für einen Schmuck sie verborgen tragen. Bekehrt euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehe.