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Frau stirbt weil sie sich von euch nicht helfen lassen will

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 33224
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Gelöschtes Mitglied 33224

Guest
Stellt euch folgende hypothetische Situation vor, ihr seid unterwegs und seht plötzlich, wie eine alte Frau am Ersticken ist, weil sie eine Erdnuss verschluckt hat. Ihr als Erste-Hilfe-Experte eilt zu ihr und setzt schon zum Heimlich-Manöver an, doch sie stößt euch voller Abscheu weg und schreit: "Nicht ohne Mund-Nasen-Schutz!" Tja, nun habt ihr aber keine Maske dabei, also sind euch die Hände gebunden. Euch bleibt nur zuzusehen, wie die arme Frau einen qualvollen Erstickungstod stirbt, noch bevor die Rettungskräfte eintreffen. Kann man euch rechtlich belangen wegen unterlassener Hilfeleistung oder so?
 
falls es in Deutschland passiert würde ich sowas versuchen aufzunehmen oder zumindest das ein Augenzeuge dabei ist. Sonst wird schnell daraus ein Strick gedreht...
 
falls es in Deutschland passiert würde ich sowas versuchen aufzunehmen oder zumindest das ein Augenzeuge dabei ist. Sonst wird schnell daraus ein Strick gedreht...
Ich glaube in vielen Ländern wäre es so. Wäre wirklich eine knifflige Situation, als Helfer ist man so einer Situation mehr oder weniger hilflos ausgeliefert.
 
Ich wuerde mich zurueckziehen, zeige doch nicht meinen Ausweis.
 
Ich würde mich drüber hinwegsetzen was die Frau in dem Moment will oder nicht will. ich würde ihr zwei drei heftige Ohrschellen verpassen und sie dann sofort in den "ich schüttel die Erdnuss aus deinem garstigen Hals" Griff nehmen, sie etwas herumschleudern und dann hätt ich sie auf die Bank gesetzt und ihr erstmal en Flachmann Doppelkorn gegeben, damit sie die restlichen Krümel runterspült.
 
Ich würde mich drüber hinwegsetzen was die Frau in dem Moment will oder nicht will. ich würde ihr zwei drei heftige Ohrschellen verpassen und sie dann sofort in den "ich schüttel die Erdnuss aus deinem garstigen Hals" Griff nehmen, sie etwas herumschleudern und dann hätt ich sie auf die Bank gesetzt und ihr erstmal en Flachmann Doppelkorn gegeben, damit sie die restlichen Krümel runterspült.
Du solltest dabei aber nicht vergessen, dass dich die Frau wegen Körperverletzung verklagen kann. Im anderen Fall wegen unterlassener Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

Wann ist Hilfeleistung zumutbar?
Es besteht Einigkeit darüber, dass dem Täter die Hilfeleistung auch dann zumutbar ist, wenn er den Unglücksfall (auch schuldlos) verursacht hat und sich die drohende Verfolgungsgefahr auf eine Straftat bezieht, die mit dem Unfall in irgendeinem Zusammenhang steht.

Von Snowden geschilderter Fall ist eher fiktiv und daher auch nicht wirklich in den Gesetzbüchern zu finden.
 
Du solltest dabei aber nicht vergessen, dass dich die Frau wegen Körperverletzung verklagen kann. Im anderen Fall wegen unterlassener Hilfeleistung


Wann ist Hilfeleistung zumutbar?


Von Snowden geschilderter Fall ist eher fiktiv und daher auch nicht wirklich in den Gesetzbüchern zu finden.
Ich würde es in Kauf nehmen. Wahrscheinlich würden ihre Enkel, ihre Kinder und ihre Freunde es mir danken. Oder vielleicht auch nicht und ich würde Schmähbriefe von der Familie bekommen weshalb ich die alte Schachtel nicht habe verrecken lassen. Vielleicht wegen dem Erbe?
Vielleicht hätte sie nach ner Weile ihr Testament umgeschrieben und mich zum Alleinerben gemacht. Wie auch immer, ich kann einen Menschen nicht sterben lassen, ausser ich bin Arzt und der Patient ist sterbenskrank und leidet nur noch und will nicht mehr leben.
Sterbehilfe.
 
Also mich als Krankenschwester kann man belangen und erst recht wenn es auf der Arbeit passiert... Wenn man z.B ein Tattoo macht "bitte nicht reanimieren" gilt das rechtlich nicht also auch keine "ohne Mundschutz nicht"... ein offizielles Dokument wie eine Patientenverfügung die Reanimation mit Nein markiert hat gilt aber das ist ja auf der Strasse nicht grad zur Hand.... zudem gilt das auch nur bei einem natürlichen Tod... Reanimation nach Suizidversuche dürfen nur dann abgebrochen oder unterlassen werden wenn es unzumutbar ist (Gefahr für dich) oder wenn der Tod eindeutig ist also z.B wenn der Kopf ab ist bei nem Unfall oder so... Oder natürlich schon Leichenstarre oder so eingesetzt hat... Wenn man denkt der könnte tot sein reicht es nicht aus die Reanimation nicht zu starten... es muss ein Arzt den Tod feststellen...
 
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