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Grasdackel
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Bundesanwaltschaft fordert Freisprüche im Fußball-Wettskandal
Di 28 Nov, 14:22 Uhr
(Bild 1, 28.11.2006 14:22:38) Bundesanwaltschaft fordert Freisprüche im Fußball-Wettskandal
Leipzig (AP) Überraschende Wende im Revisionsverfahren um den Fußball-Wettskandal: Die Bundesanwaltschaft forderte am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig Freispruch für den Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer und fünf weitere Angeklagte. Bundesanwalt Hartmut Schneider sagte, das Urteil des Landgerichts Berlin könne wegen lückenhafter Beweiswürdigung keinen Bestand haben. Auch die Verteidiger des Hauptangeklagten Ante Sapina forderten Freispruch für ihren Mandanten.
Die Verhandlung dauerte am frühen Nachmittag an. Ob am Dienstag noch ein Urteil fällt, blieb zunächst offen. Der 5. Strafsenat des BGH muss entscheiden, ob die Verurteilung Hoyzers zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten wegen Beihilfe zum Betrug rechtskräftig wird. Die Richter müssen zudem die Urteile in fünf weiteren Fällen überprüfen, darunter den von Sapina, der zu zwei Jahren und elf Monaten Freiheitsentzug verurteilt wurde. Die Anklage hatte den Beteiligten am Fußball-Wettskandal Betrug und Beihilfe in mehreren Fällen vorgeworfen. Schneider sagte, nach derzeitiger Gesetzeslage sei das Verhalten der Angeklagten strafwürdig, müsse aber dennoch straflos bleiben.
Der Bundesanwalt führte unter anderem ein Urteil des 5. BGH-Strafsenats aus dem Jahr 1961 an. Damals hatte das Gericht einen Angeklagten vom Vorwurf des Betrugs frei gesprochen. Der Mann hatte im Wissen um den Ausgang von Pferderennen in Paris bei einem Berliner Wettbüro Einsätze getätigt, kurz bevor der Buchmacher den Ausgang vom des Rennens erfuhr. Der BGH urteilte damals, man könne nicht davon ausgehen, dass zwischen den Beteiligten der Wette unausgesprochen vereinbart sei, dass keiner einen Vorteil habe.
Schneider erklärte, das Landgericht Berlin hätte im Fall der Fußball-Wetten und seiner Urteilsbegründung auf diese Entscheidung eingehen müssen. Dies sei jedoch unterblieben. Stattdessen hätten die Berliner Richter einen Spruch des 3. Strafsenats aus dem Jahr 1979 herangezogen, mit dem ein Wetter wegen Betrugs verurteilt worden war, der Jockeys bestochen hatte. Zumindest hätte das Gericht die beiden widersprüchlichen Urteile gegeneinander abwägen müssen, meinte Schneider.
Sapinas Anwalt Nicolas Becker sagte, sein Mandant habe sich nicht einmal einer Täuschung schuldig gemacht, die einer Verurteilung wegen Betrugs hätte zu Grunde gelegt werden können. Er habe zu keinem Zeitpunkt vorgegeben, er werde nicht versuchen, Spiele zu manipulieren. Auch unausgesprochen sei dies nicht der Fall gewesen. Der Wettanbieter Oddset habe es damals zudem versäumt, in seinen Geschäftsbedingungen diejenigen von der Wettmöglichkeit auszuschließen, die als Spielteilnehmer oder auf andere Weise Einfluss auf den Ausgang einer Fußballpartei nehmen konnten. Dies sei erst später geschehen.
Bundesanwaltschaft fordert Freisprüche im Fußball-Wettskandal
Di 28 Nov, 14:22 Uhr
(Bild 1, 28.11.2006 14:22:38) Bundesanwaltschaft fordert Freisprüche im Fußball-Wettskandal
Leipzig (AP) Überraschende Wende im Revisionsverfahren um den Fußball-Wettskandal: Die Bundesanwaltschaft forderte am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig Freispruch für den Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer und fünf weitere Angeklagte. Bundesanwalt Hartmut Schneider sagte, das Urteil des Landgerichts Berlin könne wegen lückenhafter Beweiswürdigung keinen Bestand haben. Auch die Verteidiger des Hauptangeklagten Ante Sapina forderten Freispruch für ihren Mandanten.
Die Verhandlung dauerte am frühen Nachmittag an. Ob am Dienstag noch ein Urteil fällt, blieb zunächst offen. Der 5. Strafsenat des BGH muss entscheiden, ob die Verurteilung Hoyzers zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten wegen Beihilfe zum Betrug rechtskräftig wird. Die Richter müssen zudem die Urteile in fünf weiteren Fällen überprüfen, darunter den von Sapina, der zu zwei Jahren und elf Monaten Freiheitsentzug verurteilt wurde. Die Anklage hatte den Beteiligten am Fußball-Wettskandal Betrug und Beihilfe in mehreren Fällen vorgeworfen. Schneider sagte, nach derzeitiger Gesetzeslage sei das Verhalten der Angeklagten strafwürdig, müsse aber dennoch straflos bleiben.
Der Bundesanwalt führte unter anderem ein Urteil des 5. BGH-Strafsenats aus dem Jahr 1961 an. Damals hatte das Gericht einen Angeklagten vom Vorwurf des Betrugs frei gesprochen. Der Mann hatte im Wissen um den Ausgang von Pferderennen in Paris bei einem Berliner Wettbüro Einsätze getätigt, kurz bevor der Buchmacher den Ausgang vom des Rennens erfuhr. Der BGH urteilte damals, man könne nicht davon ausgehen, dass zwischen den Beteiligten der Wette unausgesprochen vereinbart sei, dass keiner einen Vorteil habe.
Schneider erklärte, das Landgericht Berlin hätte im Fall der Fußball-Wetten und seiner Urteilsbegründung auf diese Entscheidung eingehen müssen. Dies sei jedoch unterblieben. Stattdessen hätten die Berliner Richter einen Spruch des 3. Strafsenats aus dem Jahr 1979 herangezogen, mit dem ein Wetter wegen Betrugs verurteilt worden war, der Jockeys bestochen hatte. Zumindest hätte das Gericht die beiden widersprüchlichen Urteile gegeneinander abwägen müssen, meinte Schneider.
Sapinas Anwalt Nicolas Becker sagte, sein Mandant habe sich nicht einmal einer Täuschung schuldig gemacht, die einer Verurteilung wegen Betrugs hätte zu Grunde gelegt werden können. Er habe zu keinem Zeitpunkt vorgegeben, er werde nicht versuchen, Spiele zu manipulieren. Auch unausgesprochen sei dies nicht der Fall gewesen. Der Wettanbieter Oddset habe es damals zudem versäumt, in seinen Geschäftsbedingungen diejenigen von der Wettmöglichkeit auszuschließen, die als Spielteilnehmer oder auf andere Weise Einfluss auf den Ausgang einer Fußballpartei nehmen konnten. Dies sei erst später geschehen.