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Der Polizei Direktor Scherer behauptete damals, das die Kosovaren kriminell sind.
Und jetzt wurde dies durch diesen Freispruch bestätigt.
Wann sagen Deutsche Politiker, einmal ganz klar:
Diese Kosovaren und Albaner Clans sind fast nur kriminell und müssen endlich abgeschoben werden.
Seine Forderung, des Ehe Verbotes für Asylanten sollte einmal Deutschen Politikern vorgelegt werden.
Biel: Kantonalbernisches Obergericht
Freispruch für Polizeidirektor Scherrer
Das Berner Obergericht ist dem vor vier Tagen bekannt gewordenen Urteil des Schweizer Bundesgerichts zum Fall des Bieler Polizeidirektors gefolgt und hat diesen freigesprochen. Scherrer habe die Kosovo-Albaner nicht pauschal abqualifiziert.
sda/bt. Das bernische Obergericht hat heute den Bieler Polizeidirektor Jürg Scherrer vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Die höchste kantonale Instanz musste den Fall auf Geheiss des Bundesgerichtes neu beurteilen.
Scherrer war 2003 in erster und zweiter Instanz wegen Rassendiskriminierung zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt worden. Konkret ging es um eine Medienmitteilung, die Scherrer als Präsident der Schweizerischen Freiheitspartei (FPS) 2001 auf deren Homepage veröffentlicht hatte.
Die Mitteilung trug den Titel «Kosovo: Der 27. Kanton?». Darin forderte Scherrer die Rückschaffung sämlicher Einwanderer aus dem Kosovo innert der ursprünglich verfügten Frist. Die Einwanderer aus dem Kosovo hätten einen unverhältnismässig hohen Anteil an der zunehmenden Gewaltbereitschaft und Kriminalität in der Schweiz, hiess es in der Mitteilung weiter.
Keine minderwertige Darstellung
Entgegen der Ansicht der Berner Justiz war das Bundesgericht der Meinung, Scherrer habe nicht behauptet, dass sämtliche Flüchtlinge aus dem Kosovo gewaltbereit und kriminell seien. Er habe diese Gruppe zwar in ein ungünstiges Licht gerückt, aber nicht generell als minderwertig dargestellt.
Zudem lasse sich seine Behauptung, dass überdurchschnittlich viele Einwanderer aus dem Kosovo gewaltbereit und kriminell seien, auf objektive Grundlagen stützen. So stehe im Bericht zur inneren Sicherheit des Bundesamtes für Polizei von 2004, dass die Schweiz von den Aktivitäten krimineller Albaner stark betroffen sei.
Scherrers Äusserungen verletzten die Antirassismus-Strafnorm auch nicht in Verbindung mit seiner Forderung, Einwanderer aus dem Kosovo innert der ursprünglich verfügten Frist zurückzuschaffen. Im Mittelpunkt seiner Medienmitteilung vom April 2001 stehe die Kritik am Bundesrat und an der Ausländerpolitik des Bundes insgesamt.
Obergericht schliesst sich an
Dieser Begründung schloss sich heute die zweite Strafkammer des bernischen Obergerichts an. «Wir haben uns der Einschätzung des Bundesgerichts anzuschliessen», stellte der Vorsitzende, Fabio Righetti, fest und verwies auf die entsprechende Begründung aus Lausanne.
2003 waren sowohl der Einzelrichter von Biel-Nidau wie das Obergericht zum Schluss gekommen, dass Scherrer mit seinen Äusserungen einen klar definierten Personenkreis öffentlich pauschal abqualifiziert habe. Provokative Äusserungen seien im politischen Meinungsprozess zwar gang und gäbe, es gebe aber Grenzen.
Die Verfahrenskosten übernimmt nach dem nun ergangenen Freispruch der Kanton Bern. Scherrer wird eine Entschädigung von 4000 Franken für seine Aufwändungen zugesprochen.
Scherrer kam in der Vergangenheit mehrfach wegen Verdachts auf Verletzung der Antirassismus-Strafnorm in die Schlagzeilen. Grosses Aufsehen hatte seine Äusserung im Westschweizer Radio vom April 2002 erregt, wonach die Gaskammern der Nazis ein «Detail der Geschichte» seien. Daraufhin wurde eine Voruntersuchung eingeleitet, zu einer Anklage kam es aber nicht.
http://www.bielertagblatt.ch/article.cfm?id=181487&startrow=7&ressort=Front&kap=bta&job=7921310
Aktuelle Medieninformation
Egerkingen, 31.10.1998
Freiheits-Partei: Eheverbot für Asylbewerber gefordert
In seiner Eröffnungsrede zur 38. Delegiertenversammlung der Freiheits-Partei in Glattbrugg stellte Nationalrat Jürg Scherrer fest, dass in der Schweiz in grosser Zahl Scheinehen zwischen Asylberwerbern und Schweizerinnen geschlossen werden. Zweck dieser Ehen ist es, die Asylbewerber bei einem ablehnenden Asylentscheid vor der Ausschaffung zu bewahren. Nationalrat Jürg Scherrer fordert deshalb in Namen der Delegierten einen dringlichen Bundesbeschluss, welcher sämtliche Asylbewerber mit einem Eheverbot in der Schweiz belegt.
http://www.freiheits-partei.ch/article-entry-29.html
Und jetzt wurde dies durch diesen Freispruch bestätigt.
Wann sagen Deutsche Politiker, einmal ganz klar:
Diese Kosovaren und Albaner Clans sind fast nur kriminell und müssen endlich abgeschoben werden.
Seine Forderung, des Ehe Verbotes für Asylanten sollte einmal Deutschen Politikern vorgelegt werden.
Biel: Kantonalbernisches Obergericht
Freispruch für Polizeidirektor Scherrer
Das Berner Obergericht ist dem vor vier Tagen bekannt gewordenen Urteil des Schweizer Bundesgerichts zum Fall des Bieler Polizeidirektors gefolgt und hat diesen freigesprochen. Scherrer habe die Kosovo-Albaner nicht pauschal abqualifiziert.
sda/bt. Das bernische Obergericht hat heute den Bieler Polizeidirektor Jürg Scherrer vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Die höchste kantonale Instanz musste den Fall auf Geheiss des Bundesgerichtes neu beurteilen.
Scherrer war 2003 in erster und zweiter Instanz wegen Rassendiskriminierung zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt worden. Konkret ging es um eine Medienmitteilung, die Scherrer als Präsident der Schweizerischen Freiheitspartei (FPS) 2001 auf deren Homepage veröffentlicht hatte.
Die Mitteilung trug den Titel «Kosovo: Der 27. Kanton?». Darin forderte Scherrer die Rückschaffung sämlicher Einwanderer aus dem Kosovo innert der ursprünglich verfügten Frist. Die Einwanderer aus dem Kosovo hätten einen unverhältnismässig hohen Anteil an der zunehmenden Gewaltbereitschaft und Kriminalität in der Schweiz, hiess es in der Mitteilung weiter.
Keine minderwertige Darstellung
Entgegen der Ansicht der Berner Justiz war das Bundesgericht der Meinung, Scherrer habe nicht behauptet, dass sämtliche Flüchtlinge aus dem Kosovo gewaltbereit und kriminell seien. Er habe diese Gruppe zwar in ein ungünstiges Licht gerückt, aber nicht generell als minderwertig dargestellt.
Zudem lasse sich seine Behauptung, dass überdurchschnittlich viele Einwanderer aus dem Kosovo gewaltbereit und kriminell seien, auf objektive Grundlagen stützen. So stehe im Bericht zur inneren Sicherheit des Bundesamtes für Polizei von 2004, dass die Schweiz von den Aktivitäten krimineller Albaner stark betroffen sei.
Scherrers Äusserungen verletzten die Antirassismus-Strafnorm auch nicht in Verbindung mit seiner Forderung, Einwanderer aus dem Kosovo innert der ursprünglich verfügten Frist zurückzuschaffen. Im Mittelpunkt seiner Medienmitteilung vom April 2001 stehe die Kritik am Bundesrat und an der Ausländerpolitik des Bundes insgesamt.
Obergericht schliesst sich an
Dieser Begründung schloss sich heute die zweite Strafkammer des bernischen Obergerichts an. «Wir haben uns der Einschätzung des Bundesgerichts anzuschliessen», stellte der Vorsitzende, Fabio Righetti, fest und verwies auf die entsprechende Begründung aus Lausanne.
2003 waren sowohl der Einzelrichter von Biel-Nidau wie das Obergericht zum Schluss gekommen, dass Scherrer mit seinen Äusserungen einen klar definierten Personenkreis öffentlich pauschal abqualifiziert habe. Provokative Äusserungen seien im politischen Meinungsprozess zwar gang und gäbe, es gebe aber Grenzen.
Die Verfahrenskosten übernimmt nach dem nun ergangenen Freispruch der Kanton Bern. Scherrer wird eine Entschädigung von 4000 Franken für seine Aufwändungen zugesprochen.
Scherrer kam in der Vergangenheit mehrfach wegen Verdachts auf Verletzung der Antirassismus-Strafnorm in die Schlagzeilen. Grosses Aufsehen hatte seine Äusserung im Westschweizer Radio vom April 2002 erregt, wonach die Gaskammern der Nazis ein «Detail der Geschichte» seien. Daraufhin wurde eine Voruntersuchung eingeleitet, zu einer Anklage kam es aber nicht.
http://www.bielertagblatt.ch/article.cfm?id=181487&startrow=7&ressort=Front&kap=bta&job=7921310
Aktuelle Medieninformation
Egerkingen, 31.10.1998
Freiheits-Partei: Eheverbot für Asylbewerber gefordert
In seiner Eröffnungsrede zur 38. Delegiertenversammlung der Freiheits-Partei in Glattbrugg stellte Nationalrat Jürg Scherrer fest, dass in der Schweiz in grosser Zahl Scheinehen zwischen Asylberwerbern und Schweizerinnen geschlossen werden. Zweck dieser Ehen ist es, die Asylbewerber bei einem ablehnenden Asylentscheid vor der Ausschaffung zu bewahren. Nationalrat Jürg Scherrer fordert deshalb in Namen der Delegierten einen dringlichen Bundesbeschluss, welcher sämtliche Asylbewerber mit einem Eheverbot in der Schweiz belegt.
http://www.freiheits-partei.ch/article-entry-29.html