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Griechenland verletzte Religionsfreiheit

  • Ersteller Ersteller Lucky Luke
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Lucky Luke

Guest
Ein muslimischer Religionsgelehrter ist in Griechenland zu Unrecht seines Amts enthoben worden. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Griechenland jetzt dafür.

Griechenland ist am Donnerstag vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Grund dafür ist die Verletzung der Religionsfreiheit eines Muslims.
Der 74-jährige Mann aus Xanthi hatte vor dem Gerichtshof in Straßburg geklagt. Er war von der muslimischen Gemeinde der Region zum Mufti erklärt worden. Der Staat ernannte jedoch einen anderen Mufti.

Der Kläger weigerte sich aber, sein Amt niederzulegen. 1990 wurde er deshalb wegen Amtsanmaßung zu einer Haftstrafe verurteilt, die in der Berufung in eine Geldstrafe verwandelt wurde.

Wie die Straßburger Richter urteilten, sei die Geldstrafe «durch keine soziale Notwendigkeit gerechtfertigt und in einer demokratischen Gesellschaft nicht erforderlich» gewesen. (nz)

http://www.netzeitung.de/ausland/422497.html
 
ob der eine oder andere mufti, wenn er antimuslimisch wäre gebe es keinen, nur wegen auswechslung des muftis, ist es grad rassistisch, voll krank :roll:
 
ZajkoKukurajko schrieb:
Wäre noch interessant zu erfahren weshalb man den Mufti denn ausgewechselt hat.

Vielleicht darum?



:wink:

Hmm..., na ich weis nicht, ist doch auch ein bissl diskriminierend, wenn du, Zajko, Recht hättest und er wegens des Alters ausgewechselt wurde... :?

Na, wenn da mal nicht noch mehr dahinter steckt!!! 8)

LG
Gaia
 
Es steckt bestimmt mehr dahinter. Aber wenn nichts da ist, dann klammert man sich halt an einem Strohhalm. Oder aber...naja nicht so wichtig. :lol:

Auf jeden Fall, wenn ich mir überlege der Gute muss Empfelungen geben bezüglich islamisch leben und handeln, oder Recht sprechen, oder aber den Koran interpretieren (oder was immer er macht) und das in diesem Alter...naja.

Man sagt den alten Leuten nach sie seien weise, oder sollten es sein. Aber irgendwie kann ich das nicht bestätigen. Die meisten älteren Meschen sind eingefahren. Und der wird wohl auch nicht besser sein der Alte.

Vielleicht haben sie ihn deshalb...äääh....zwangspensioniert.

Ich weiss, weit hergeholt, aber nicht schlecht hä? :wink:
 
ZajkoKukurajko schrieb:
Es steckt bestimmt mehr dahinter. Aber wenn nichts da ist, dann klammert man sich halt an einem Strohhalm. Oder aber...naja nicht so wichtig. :lol:

Auf jeden Fall, wenn ich mir überlege der Gute muss Empfelungen geben bezüglich islamisch leben und handeln, oder Recht sprechen, oder aber den Koran interpretieren (oder was immer er macht) und das in diesem Alter...naja.

Man sagt den alten Leuten nach sie seien weise, oder sollten es sein. Aber irgendwie kann ich das nicht bestätigen. Die meisten älteren Meschen sind eingefahren. Und der wird wohl auch nicht besser sein der Alte.

Vielleicht haben sie ihn deshalb...äääh....zwangspensioniert.

Ich weiss, weit hergeholt, aber nicht schlecht hä? :wink:

Deine Spekulationen haben schon oft sehr gute Züge....lol :wink: 8) :lol:

Aber mich würde auch interessieren, was nun wirklich dahinter steckt!!!

Vielleicht kann Lucky uns noch ein bissl mehr berichten....

LG
Gaia
 
Gaia schrieb:
ZajkoKukurajko schrieb:
Es steckt bestimmt mehr dahinter. Aber wenn nichts da ist, dann klammert man sich halt an einem Strohhalm. Oder aber...naja nicht so wichtig. :lol:

Auf jeden Fall, wenn ich mir überlege der Gute muss Empfelungen geben bezüglich islamisch leben und handeln, oder Recht sprechen, oder aber den Koran interpretieren (oder was immer er macht) und das in diesem Alter...naja.

Man sagt den alten Leuten nach sie seien weise, oder sollten es sein. Aber irgendwie kann ich das nicht bestätigen. Die meisten älteren Meschen sind eingefahren. Und der wird wohl auch nicht besser sein der Alte.

Vielleicht haben sie ihn deshalb...äääh....zwangspensioniert.

Ich weiss, weit hergeholt, aber nicht schlecht hä? :wink:

Deine Spekulationen haben schon oft sehr gute Züge....lol :wink: 8) :lol:

Aber mich würde auch interessieren, was nun wirklich dahinter steckt!!!

Vielleicht kann Lucky uns noch ein bissl mehr berichten....

LG
Gaia

ich versuchs:
Sachverhalt:

Nachdem eines der beiden religiösen Oberhäupter der moslemischen Gemeinde Thrakiens verstor­ben war, wurde der Bf. im Februar 1990 vom lokalen Präfekten zu seinem Stellvertreter ernannt. Im August 1990 stellten zwei dem Islam angehörende Parlamentsabgeordnete den Antrag, der Staat möge Wahlen für die Stelle des Mufti von Xanthi durchführen, wie dies gesetzlich vorgese­hen war. Nachdem sie keine Reaktion erhalten hatten, beschlossen sie, die Wahl selbst durchzu­führen. Am 17.8.1990 wurde der Bf. von den in den Moscheen versammelten Gläubigen zum Mufti von Xanthi gewählt.

Am 20.8.1991 ernannte die griech. Reg. einen neuen Mufti von Xanthi, nachdem zuvor die gesetzlichen Bestimmungen über die Bestellung geändert worden waren. Nach dem neuen Gesetz werden die Muftis nicht länger von den Gläubigen gewählt, sondern vom griech. Staatspräsiden­ten per Dekret bestellt. Der Bf. weigerte sich, sein Amt niederzulegen. Daraufhin wurden mehrere Strafverfahren gegen den Bf. wegen unrechtmäßiger Anmaßung eines religiösen Amtes eingeleitet. Zwischen Juni 1996 und Mai 1998 wurde er in mehreren Fällen zu Freiheits­strafen verurteilt, weil er im Namen des Mufti von Xanthi religiöse Mitteilungen veröffentlicht hatte. Der Bf. erhob gegen diese Verurteilungen Berufung, woraufhin die Freiheitsstrafen in Geld­strafen umgewandelt wur­den. Dem vom Bf. erhobenen Rechtsmittel an das Verfassungsgericht wurde nicht stattgegeben. Das Gericht sah den Tatbestand des Art. 175 des griech. Strafgesetzbuches [1] als erfüllt an, weil der Bf. wie ein Mufti handelte und in der Öffentlichkeit als solcher auftrat. Die Verurteilung des Bf. stünde im Einklang mit der EMRK, weil er nicht für seine religiö­sen Ansich­ten oder für bestimmte Äußerungen bestraft worden wäre, sondern wegen der un­rechtmäßigen Anmaßung eines religiösen Amtes.

Drei weitere Strafverfahren gegen den Bf. wegen der Veröffentlichung religiöser Mitteilun­gen im Namen des Mufti von Xanthi endeten mit einem Freispruch in zweiter Instanz. In seinem Urteil vom 21.3.2001 führte das Berufungsgericht aus, der Bf. habe durch die Veröffentlichung von Mitteilungen an Gläubige, die ihn freiwillig als religiöses Oberhaupt anerkannten, sich nicht der unrechtmäßigen Anmaßung eines religiösen Amtes schuldig gemacht, sondern lediglich von seinem durch Art. 9 EMRK gewährleisteten Recht, seine Religion auszuüben, Gebrauch gemacht.

http://www2.sbg.ac.at/oim/docs/02_5/02_5_09
 
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