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Habt ihr euren Lappen?

...

  • Nein, durchgefallen :cry:

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  • Ja aber wurde mir wieder entzogen

    Votes: 0 0.0%
  • Nein, ich fahre lieber Fahrrad

    Votes: 0 0.0%
  • Nein, ich fahre lieber Bus und Bahn

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  • Ja, aber ich lasse mich lieber fahren

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Bambi

Schwiegermütterschreck
Wegen so prozessgeilen Leuten hab ich keine Rechtsschutzversicherung, kein Bock denen ihre Streitigkeiten indirekt zu bezahlen.

jebote du hast keine Ahnung, wofür die Leute alles zum Anwalt rennen....neulich so nen Fall gehabt in der Kanzlei, da hat ein Kroate (kein Svabo!!) gegen ne Baufirma geklagt, weil die ständig irgendwie an seiner Auffahrt so geparkt haben, dass er nich vernünftig rausfahren konnte bzw keinen Parkplatz für seinen Zweitwagen fand :facepalm:
 
B

Baader

Guest
Ich muss meinen jetzt bald abgeben. Wurde mit 168 km/h geblitzt auf der 120er.
 
B

Baader

Guest
mein Bruder seinen auch vor kurzem, mit 1,5 Promille über rot. Ihr würdet euch super verstehen :77:

Ja, Ante und ich würden gemeinsam die Flaschen leeren und über die gute alte Zeit in der Herceg-Bosna träumen. Wie Brüder wären wir.
 

Karoliner

Schnattergans
mein Bruder seinen auch vor kurzem, mit 1,5 Promille über rot. Ihr würdet euch super verstehen :77:

Hat ihm keiner gesagt, dass man sich besoffen an die Verkehrsregeln halten sollte. 1,5 atü gibt aber noch mehr Aerger, oder?
 

Bambi

Schwiegermütterschreck
Hat ihm keiner gesagt, dass man sich besoffen an die Verkehrsregeln halten sollte. 1,5 atü gibt aber noch mehr Aerger, oder?

ja er hat Führerschein weg bis irgendwann im Frühling und die Geldstrafe kommt noch.
 

daleko

Gesperrt
ich tu einen Lappen aufs Amaturenbrett wenn ich Auto fahre.
Diesen Winter mach ich, endlich viel zu spät, meinen Führerschein.
byebye paranoia
 

Tetovar

Gib Apfel keine Chance
Hat ihm keiner gesagt, dass man sich besoffen an die Verkehrsregeln halten sollte. 1,5 atü gibt aber noch mehr Aerger, oder?


Jup, gibt es.

1.) Ab 1,1 Promille ist es nämlich eine Strafttat
2.) Lappen für mind. 6 Monate bis zu 5 Jahre wech
3.) Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte

Bei Ersttätern sind der Entzug der Fahrerlaubnis für 6 - 12 Monate üblich, dazu noch eine Geldstrafe in Höhe von 1 - 2 Nettogehältern.
 
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