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Hals aufgeschlitzt-Richter lässt Tatverdächdigen laufen!

es geht ja nicht um das gemeinsame nutzen des messers sondern um den tatbestand der schweren bis gefährlichen körperverletzung den sie zusammen geplant und beganngen haben dazu würde ich noch raub nehmen da sie bewaffnet das rausrücken von handy geld und zigarretten forderten :D


dich rintintin kann und will ich immer verstehen ;)

Es geht darum die "Straftat" zu "beweisen". Wenn man es keinem nachweisen kann, das Opfer mit dem Messer angegriffen zu haben, kann man auch schlecht jemanden dafür haftbar nachen. Ein grundlegendes Prinzip in einem Rechtsstaat, die Unschuldsvermutung gilt solange man nicht das Gegenteil belegen kann.
 
Es geht darum die "Straftat" zu "beweisen". Wenn man es keinem nachweisen kann, das Opfer mit dem Messer angegriffen zu haben, kann man auch schlecht jemanden dafür haftbar nachen. Ein grundlegendes Prinzip in einem Rechtsstaat, die Unschuldsvermutung gilt solange man nicht das Gegenteil belegen kann.

ich glaube die einstiche im körper des opfers sind beweis genug :toothy2:

aber ich versteh was du meinst und im endefkt hast du recht nur das es mit dem rechtsstaat nicht so ist wie wir uns es denken....es läuft ne menge schief vorallem was die unschuldvermutung angeht bis zum gegenteiligen beweis ,...ich habe da persönlich schlechte erfahrungen gesammelt.......geh aber nicht näher drauf ein ..nur soviel hab mich gefühlt als wenn ich meine unschlud beweisen müsste und nicht andersrum obwohl es nur indizien gab!!
 
Es geht darum die "Straftat" zu "beweisen". Wenn man es keinem nachweisen kann, das Opfer mit dem Messer angegriffen zu haben, kann man auch schlecht jemanden dafür haftbar nachen. Ein grundlegendes Prinzip in einem Rechtsstaat, die Unschuldsvermutung gilt solange man nicht das Gegenteil belegen kann.

faslch!

man hätte die bubis per richterlicher anordnung in untersuchungshaft stecken müssen,da der dringende tatbestand des versuchten totschlags vorliegt. und das ist der eigentliche skandal.
 
Legija

Ich verstehe ja auch die Aufregeung, nur kann man den Richtrer schwer einen Vorwurf machen, wenn ihm anscheind keine Beweise vorliegen. Der Polizei könnte man aber unter Umständen schon vorwerfen nicht gut genug gearbeitet zu haben um Beweise vorlegen zu können.

Ansonsten halte ich natürlich von solchen Gruppen die Leute zusammenschlagen oder wie hier mit dem Messer angreifen nichts.
 
Ich verwstehe ja auch die Aufregeung, nur kann man den Richtrer schwer einen Vorwurf machen, wenn ihm anscheind keine Beweise vorliegen. Der Polizei könnte man aber unter Umständen vorwerfen nicht gut genug gearbeitet zu haben um Beweise vorölegen zu können.

Ansonsten halte ich natürlich von solchen Gruppen die Leute zusammenschlagen oder wie hier mit dem Messer angreifen nichts. i

das ist richtig,leider entziehen sich uns die genauen fakten und tathergang
 
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