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Hartes Kreuzverhör vor Gericht - Missbrauchsopfer tötet sich selbst

Marcin

Spitzen-Poster
[h=2]Großbritannien: Hartes Kreuzverhör vor Gericht - Missbrauchsopfer tötet sich selbst[/h]
In Großbritannien entbrennt eine Debatte über den Umgang mit Zeugen bei Missbrauchsprozessen. Eine Frau tötete sich selbst, nachdem sie vor Gericht einem harten Kreuzverhör ausgesetzt war. Ihr Sohn erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Justiz.


London/Manchester - In Großbritannien hat sich ein Missbrauchsopfer selbst getötet, nachdem es vor Gericht einem harten Kreuzverhör ausgesetzt war. Die Frau war als Zeugin gehört worden. Nun gibt ihr Sohn der britischen Justiz eine Mitschuld an der Selbsttötung seiner Mutter.


Die 48-jährige Violinistin hatte in einem aufsehenerregenden Prozess vor einem Gericht in Manchester gegen ihren ehemaligen Musiklehrer und dessen Frau ausgesagt und war dabei von der Verteidigerin einem harten Kreuzverhör unterzogen worden. Wenige Tage später nahm sie sich das Leben. Die Justiz habe seine Mutter "im Stich gelassen", sagte ihr Sohn nun der BBC. Seine Mutter sei durch den Prozess nicht nur gezwungen worden, die zahlreichen Missbräuche erneut zu durchleben. Darüber hinaus sei sie von der Polizei angewiesen worden, bis zum Prozessende keine therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Selbsttötung wurde erst nach der Urteilsverkündung am Freitag bekannt. Der Prozess hatte in der britischen Öffentlichkeit ohnehin große Aufmerksamkeit erzeugt: Angeklagt war der inzwischen 68-jährige Michael B., bislang hochangesehener Leiter von britischen Jugendchören und unter anderem mit einem britischen Verdienstorden dekoriert. Das Gericht sprach ihn am Freitag schuldig, vor mehr als 30 Jahren seine damals 14 beziehungsweise 15 Jahre alte Schülerin Frances A. mehrfach sexuell genötigt zu haben. Allerdings wurde er von dem Vorwurf freigesprochen, A. im Alter von 18 Jahren vergewaltigt zu haben.
Anzeige stammte nicht vom Opfer selbst
Zu jener Zeit war B. Direktor der weltweit renommierten Chetham's School of Music in Manchester. Sein späteres Opfer A. kam 1978 im Alter von 13 Jahren an die Schule, sie galt als außergewöhnlich talentiert. Einem Bericht des "Guardian" zufolge sagte die deutsche Star-Violinistin Anne-Sophie Mutter später einmal über A., sie habe das "leidenschaftlichste Geigenspiel, das ich je gehört habe".
Wegen Problemen mit ihrer Adoptivmutter und Selbstverletzungen wurde wenig später entschieden, dass sie zu B. und dessen Frau ziehen sollte. Im Prozess sagte sie aus, dass sie zuerst das Gefühl hatte, endlich die Familie zu haben, nach der sie sich immer gesehnt hatte. In dieser Zeit sei sie aber bereits von ihrem Lehrer sexuell missbraucht worden, sowohl in der Schule als auch zu Hause.
Laut "Guardian" hatte A., die als Violinlehrerin arbeitete, die Ermittlungen, die nun zu dem Prozess führten, nicht selbst initiiert. Vielmehr sei es die Mutter einer ihrer Schülerinnen gewesen, die die Polizei informiert habe. A. hatte vor Gericht ausgesagt, darüber wütend gewesen zu sein, letztlich stimmte sie aber zu, in dem Prozess als Zeugin aufzutreten. Laut einer engen Freundin sah sie es als ihre moralische Pflicht an. Dem "Guardian" zufolge lehnte A. die Möglichkeit ab, hinter einer Sichtblende oder per Videoaufzeichnung auszusagen. Stattdessen habe sie B. vor Gericht ins Gesicht sehen wollen.
Vor Gericht wurde A. laut den Berichten von B.s Verteidigerin scharf befragt. Unter anderem warf sie A. vor, dem Gericht "einen Haufen Lügen" zu erzählen. A. habe entgegnet, solche Anschuldigungen seien der Grund dafür, dass Sexualverbrechen so selten vor Gericht landeten. Zudem stellte die Verteidigerin die von A. geschilderten Vergewaltigungen mit drastischen Worten in Frage. B. selbst hatte sie in dem Prozess als "Phantastin" bezeichnet und ausgesagt, A. lebe großteils in einer Welt voller Einbildungen. Drei Tage vor ihrer Selbsttötung am 23. Januar schrieb A. laut "Guardian" einer Freundin, sie habe sich vor Gericht gefühlt, als sei sie "nochmals vergewaltigt" worden. Ihr Sohn sagte der BBC, vor Gericht als Lügnerin und Phantastin bezeichnet zu werden, sei mehr, als seine Mutter habe ertragen können.
Richter lobt Arbeit der Verteidigung


Tatsächlich wirft das Vorgehen der britischen Justiz in dem Fall einige Fragen auf. So unterbrach der Richter den Prozess drei Tage lang, nachdem er von der Selbsttötung A. erfahren hatte. Nach Beratungen mit der Staatsanwaltschaft entschied er aber, den Prozess fortzusetzen. Allerdings wurde allen Medien durch den Generalstaatsanwalt verboten, über die Selbsttötung der Zeugin zu berichten, auch die weiteren Zeugen in dem Verfahren wurden intensiv darauf hingewiesen, A.s Tod nicht zu erwähnen. Tatsächlich wurde der Sachverhalt erst nach der Urteilsverkündung öffentlich. A.s Sohn wies nun gegenüber der BBC auf die Belastung von Zeugen durch das britische Rechtssystem hin. So hätten B. und dessen Frau mehr als ein ganzes Jahr Zeit gehabt, sich auf den Prozess vorzubereiten, seine Mutter hingegen nicht. Zudem habe seine Mutter nicht einmal die Gelegenheit gehabt, vor ihrer Aussage vor Gericht auch nur zehn Minuten mit ihrem ehemaligen Peiniger zu sprechen. Sie habe sich das ganze Verfahren hindurch äußerst unwohl gefühlt. Weil sie von der Polizei angewiesen wurde, erst nach dem Prozess eine Therapie zu beginnen, sei ihr die Hilfe vorenthalten worden, die sie benötigt habe.
Die britische Justiz weist die Vorwürfe von sich. Die Staatsanwaltschaft ließ verlauten, sie habe versucht, A. während des Prozesses zur Seite zu stehen. Der Richter nahm die Verteidigerin des Täters am Ende des Prozesses explizit in Schutz. Sie habe ihre Arbeit so gemacht, wie sie getan werden müsse, sagte er.

fdi


Großbritannien: Missbrauchsopfer tötet sich nach Kreuzverhör vor Gericht - SPIEGEL ONLINE
 
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