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Gedenkstätte für Hatun Sürücün, Ehrenmorde, Türkei
Hatun Sürücün musste sterben, weil sie nach ihren eigenen Vorstellungen leben wollte.
Frontal21 am 14. Juni 2005
Morden für die Ehre
Frauen in Todesangst
Sie leben in der westlichen Welt und sind doch Gefangene einer anderen Kultur. Migrantinnen aus islamischen Ländern werden häufig auch in Deutschland von ihren Eltern und Brüdern streng überwacht, haben kaum Rechte. Die jungen Frauen dürfen nicht Schwimmen gehen, nicht studieren und müssen in der Regel den Mann heiraten, den die Familie für sie bestimmt hat. Wer sich nicht daran hält, muss mit dem Tod rechnen. Jährlich, so schätzen die Vereinten Nationen, gibt es weltweit über 5000 so genannte Ehrenmorde.
13.06.2005
Frontal21 - das Magazin im ZDF
Zähne zweiter Klas-se: Reform auf Kos-ten der Patienten; Linksbündnis be-droht SPD; Neue De-batte um Genfor-schung; Morden für die Ehre
nächste Sendung:
14.06.05 21:00 Uhr
Türkei
Die Türkei und die EU
Kopftuch und Minirock
Kopftuch und Minirock
Frontal21-Sendungen im Überblick
Verfolgtes Paar
Zum Heiraten gezwungen, Frontal21 vom25.02.2005
Türkische Hochzeit
Unterdrückt und misshandelt, Frontal21 vom 25.10.2004
Frontal21 - Forum
Morden für die Ehre - Diskutieren Sie mit!
Frontal21 - Chat
Dienstag, 21.45 Uhr: Sagen Sie im Chat Ihre Meinung!
Getriebene Genossen
Morden für die Ehre
"Hoffnung der Kranken rührt mich zutiefst"
So erreichen Sie uns!
Auch Soheila fürchtet um ihr Leben. Sie wagt sich nur an der Seite ihres zweiten Mannes aus dem Haus. Soheila hat Angst vor ihrem persischen Ex-Mann. Seit sich die Iranerin von ihm trennte, fühlt er sich in seiner Ehre verletzt und droht, sie umzubringen.
Über Jahre wird sie von ihm verprügelt und beschimpft. "Ich dachte, dass ich die nächsten Schläge nicht überleben werde", erzählt Soheila. Sie flieht mit ihrem kleinen Sohn. Die Behörden helfen ihr nicht, obwohl ihr damaliger Mann sie mehrfach auf offener Straße zusammenschlägt. Erst als er mit einem Messer auf sie losgeht, wird er vor Gericht gestellt.
Verständnis für Täter
Soheilas Ex-Mann wird in die Psychiatrie eingewiesen. Hier zeigen die Ärzte großes Verständnis für den Schläger: So schreibt der Psychiater: "Herr M. hat bei seinen strafbaren Handlungen zwar gewusst, dass er gesetzwidrig handelt, hat jedoch auf Grund seiner Zugehörigkeit zu einer fremden Kultur nicht immer innerseelisch die Möglichkeit gehabt, nach dieser Einsicht zu handeln."
Mehr zum Thema in Frontal21 am Dienstag, 14. Juni 2005, um 21.00 Uhr. Weitere Themen:
Getriebene Genossen
"Hoffnung der Kranken rührt mich zutiefst"
Morden für die Ehre
Verständnis für den Täter, kein Schutz für die Opfer - Soheila kann das nicht begreifen und hat Angst. Ihr Ex-Mann ist wieder auf freiem Fuß.
Angst vor Abschiebung
Ständige Angst, dieses Gefühl kennt auch Hylia. Die Familie in der Türkei wirft ihr vor, sie habe die Familienehre beschmutzt, die Ehe gebrochen. Der eigene Vater droht: "...wenn Du hierher kommst, bringe ich Dich um." Mit 14 Jahren wurde sie in der Türkei zwangsverheiratet, von ihrem Mann nach Deutschland gebracht und hier jahrelang von ihm misshandelt. Irgendwann floh die Mutter von vier Kindern. Als sie einen neuen Partner in Deutschland kennen lernt, gerät ihr Leben in Gefahr. Ihre Eltern und Geschwister in der Türkei kennen keine Gnade.
Angst vor Ehrenmord kein Abschiebehindernis:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Fall einer 34-jährigen Kurdin festgestellt, dass die Drohung mit dem so genannten Ehrenmord, den die Klägerin in ihrem Heimatland befürchtet, kein "Abschiebehindernis" darstellt. Die in dem Verfahren beklagte Behörde, das Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, hat beantragt, die Berufung zurückzuweisen, um keinen Präzidenzfall zu schaffen. Eine Revision ihrer Entscheidung haben die VGH-Richter nicht zugelassen.
In einer solchen Situation will die Ausländerbehörde Hylia abschieben. Der Grund: Sie sei vor 15 Jahren angeblich mit falschen Papieren eingereist. Dass der jungen Frau nun droht, in der Türkei von der eigenen Familie umgebracht zu werden, ändert nichts an der Entscheidung der Behörden. Die Beamten verweisen auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Darin heißt es. "In mehreren Provinzen der Türkei gibt es staatlich betriebene Frauenhäuser mit einem vergleichbaren Aufgabenbereich wie in Deutschland. Nach Aussage staatlicher Stellen stehen diese Einrichtungen auch Rückkehrern zur Verfügung."
Wenig Schutz in der Türkei
Frontal21-Autor Reinhard Laska reiste deshalb in die Türkei, um sich zu überzeugen, ob Frauen wie Hylia dort sicher leben können. Das Ergebnis: In einer Millionenstadt wie Istanbul gibt es nur drei Frauenhäuser, mit gerade mal 30 Plätzen. Hylia bleibt also lediglich die Hoffnung, dass die deutschen Behörden ihre lebensbedrohliche Situation doch noch erkennen.
Neues Strafrecht in der Türkei:
In der Türkei trat am 1. Juni 2005 ein neues Strafgesetzbuch in Kraft. Es soll insbesondere die Rechte der Frauen stärken. So ist die Vergewaltigung in der Ehe erstmals ein Straftatbestand. Jahrelang geltende Straferleichterungen für Ehrenmorde wurden abgeschafft, Jungfräulichkeitstests ohne gerichtliche Anordnung untersagt. Es ist die umfassendste Reform der türkischen Rechtsordnung seit 80 Jahren. Damit will die Türkei Forderungen der EU erfüllen
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,2321936,00.html
Hatun Sürücün musste sterben, weil sie nach ihren eigenen Vorstellungen leben wollte.
Frontal21 am 14. Juni 2005
Morden für die Ehre
Frauen in Todesangst
Sie leben in der westlichen Welt und sind doch Gefangene einer anderen Kultur. Migrantinnen aus islamischen Ländern werden häufig auch in Deutschland von ihren Eltern und Brüdern streng überwacht, haben kaum Rechte. Die jungen Frauen dürfen nicht Schwimmen gehen, nicht studieren und müssen in der Regel den Mann heiraten, den die Familie für sie bestimmt hat. Wer sich nicht daran hält, muss mit dem Tod rechnen. Jährlich, so schätzen die Vereinten Nationen, gibt es weltweit über 5000 so genannte Ehrenmorde.
13.06.2005
Frontal21 - das Magazin im ZDF
Zähne zweiter Klas-se: Reform auf Kos-ten der Patienten; Linksbündnis be-droht SPD; Neue De-batte um Genfor-schung; Morden für die Ehre
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14.06.05 21:00 Uhr
Türkei
Die Türkei und die EU
Kopftuch und Minirock
Kopftuch und Minirock
Frontal21-Sendungen im Überblick
Verfolgtes Paar
Zum Heiraten gezwungen, Frontal21 vom25.02.2005
Türkische Hochzeit
Unterdrückt und misshandelt, Frontal21 vom 25.10.2004
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Getriebene Genossen
Morden für die Ehre
"Hoffnung der Kranken rührt mich zutiefst"
So erreichen Sie uns!
Auch Soheila fürchtet um ihr Leben. Sie wagt sich nur an der Seite ihres zweiten Mannes aus dem Haus. Soheila hat Angst vor ihrem persischen Ex-Mann. Seit sich die Iranerin von ihm trennte, fühlt er sich in seiner Ehre verletzt und droht, sie umzubringen.
Über Jahre wird sie von ihm verprügelt und beschimpft. "Ich dachte, dass ich die nächsten Schläge nicht überleben werde", erzählt Soheila. Sie flieht mit ihrem kleinen Sohn. Die Behörden helfen ihr nicht, obwohl ihr damaliger Mann sie mehrfach auf offener Straße zusammenschlägt. Erst als er mit einem Messer auf sie losgeht, wird er vor Gericht gestellt.
Verständnis für Täter
Soheilas Ex-Mann wird in die Psychiatrie eingewiesen. Hier zeigen die Ärzte großes Verständnis für den Schläger: So schreibt der Psychiater: "Herr M. hat bei seinen strafbaren Handlungen zwar gewusst, dass er gesetzwidrig handelt, hat jedoch auf Grund seiner Zugehörigkeit zu einer fremden Kultur nicht immer innerseelisch die Möglichkeit gehabt, nach dieser Einsicht zu handeln."
Mehr zum Thema in Frontal21 am Dienstag, 14. Juni 2005, um 21.00 Uhr. Weitere Themen:
Getriebene Genossen
"Hoffnung der Kranken rührt mich zutiefst"
Morden für die Ehre
Verständnis für den Täter, kein Schutz für die Opfer - Soheila kann das nicht begreifen und hat Angst. Ihr Ex-Mann ist wieder auf freiem Fuß.
Angst vor Abschiebung
Ständige Angst, dieses Gefühl kennt auch Hylia. Die Familie in der Türkei wirft ihr vor, sie habe die Familienehre beschmutzt, die Ehe gebrochen. Der eigene Vater droht: "...wenn Du hierher kommst, bringe ich Dich um." Mit 14 Jahren wurde sie in der Türkei zwangsverheiratet, von ihrem Mann nach Deutschland gebracht und hier jahrelang von ihm misshandelt. Irgendwann floh die Mutter von vier Kindern. Als sie einen neuen Partner in Deutschland kennen lernt, gerät ihr Leben in Gefahr. Ihre Eltern und Geschwister in der Türkei kennen keine Gnade.
Angst vor Ehrenmord kein Abschiebehindernis:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Fall einer 34-jährigen Kurdin festgestellt, dass die Drohung mit dem so genannten Ehrenmord, den die Klägerin in ihrem Heimatland befürchtet, kein "Abschiebehindernis" darstellt. Die in dem Verfahren beklagte Behörde, das Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, hat beantragt, die Berufung zurückzuweisen, um keinen Präzidenzfall zu schaffen. Eine Revision ihrer Entscheidung haben die VGH-Richter nicht zugelassen.
In einer solchen Situation will die Ausländerbehörde Hylia abschieben. Der Grund: Sie sei vor 15 Jahren angeblich mit falschen Papieren eingereist. Dass der jungen Frau nun droht, in der Türkei von der eigenen Familie umgebracht zu werden, ändert nichts an der Entscheidung der Behörden. Die Beamten verweisen auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Darin heißt es. "In mehreren Provinzen der Türkei gibt es staatlich betriebene Frauenhäuser mit einem vergleichbaren Aufgabenbereich wie in Deutschland. Nach Aussage staatlicher Stellen stehen diese Einrichtungen auch Rückkehrern zur Verfügung."
Wenig Schutz in der Türkei
Frontal21-Autor Reinhard Laska reiste deshalb in die Türkei, um sich zu überzeugen, ob Frauen wie Hylia dort sicher leben können. Das Ergebnis: In einer Millionenstadt wie Istanbul gibt es nur drei Frauenhäuser, mit gerade mal 30 Plätzen. Hylia bleibt also lediglich die Hoffnung, dass die deutschen Behörden ihre lebensbedrohliche Situation doch noch erkennen.
Neues Strafrecht in der Türkei:
In der Türkei trat am 1. Juni 2005 ein neues Strafgesetzbuch in Kraft. Es soll insbesondere die Rechte der Frauen stärken. So ist die Vergewaltigung in der Ehe erstmals ein Straftatbestand. Jahrelang geltende Straferleichterungen für Ehrenmorde wurden abgeschafft, Jungfräulichkeitstests ohne gerichtliche Anordnung untersagt. Es ist die umfassendste Reform der türkischen Rechtsordnung seit 80 Jahren. Damit will die Türkei Forderungen der EU erfüllen
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,2321936,00.html