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Human Rights Watch kritisiert kroatische Kriegsverbrecher...

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Human Rights Watch kritisiert kroatische Kriegsverbrecher-Prozesse
Mehrheitlich "ethnisch voreingenommen" und nicht ausreichend professionell
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Human Rights Watch





New York/Wien - Die meisten Kriegsverbrecherprozesse vor kroatischen Gerichten zeigen nach Einschätzung der US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) eine ethnische Voreingenommenheit und werden nicht ausreichend professionell geführt. Wie die Organisation am Montag auf ihrer Homepage mitteilte, bezieht sich HRW in einem aktuellen Bulletin in erster Linie auf den Fall der Serbin Ivanka Savic, die am 21. Jänner wegen Kriegsverbrechen verurteilt wurde.

Als problematisch benennt die Organisation eine fehlerhafte Anwendung des kroatischen Rechts und des Humanitären Völkerrechts sowie ethnische Voreingenommenheit gegenüber der Angeklagten. "Die Probleme beim Savic-Prozess - Voreingenommenheit und Mangel an juristischer Professionalität - sind charakteristisch für die meisten Kriegsverbrecherprozesse in Kroatien", sagte Rachel Denber, die in der Menschenrechtsorganisation mit dem Raum Europa und Zentralasien betraut ist. "Die kroatischen Gerichte müssen viel höhere Justiz-Standards einhalten", fügte Denber hinzu.

Savic war wegen Kriegsverbrechen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die 78-Jährige hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Gericht vertrat laut HRW die Ansicht, dass die Angeklagte drei an der Verteidigung der kroatischen Stadt Vukovar beteiligte Kroaten nach der serbischen Übernahme der Stadt im November 1991 "denunziert" habe. Die Männer seien nach Serbien gebracht und dort misshandelt worden. Laut Human Rights Watch untermauern die im Prozess vorgelegten Beweise jedoch nicht, dass Savic die drei Männer identifizierte.

Dem Gericht zufolge habe Savic außerdem eine Kroatin aus der Stadt eingeschüchtert und misshandelt, indem sie diese gezwungen habe, sie zu bedienen und für sie zu kochen, berichtet HRW. Der Angeklagten soll außerdem vorgeworfen worden sein, Wertgegenstände aus dem Haus der Frau und aus einem Nachbarhaus entwendet zu haben. Nach Einschätzung von Human Rights Watch basieren die gerichtlichen Erkenntnisse auf einer offensichtlichen Verzerrung wesentlicher Zeugenaussagen. Das Gericht habe außerdem nicht bewiesen, dass die angeblichen Verfehlungen der Frau gegen die Kroatin die Kriterien für Misshandlungen im Sinne eines Kriegsverbrechens erfüllten.

"Beamte, Richter und Anwälte in Kroatien müssen anerkennen, dass ordentliche Prozesse fachliche Kompetenz ebenso wie ethnische Unvoreingenommenheit erfordern", betonte Denber. "Die Internationale Gemeinschaft und speziell die Europäische Union sollten Kroatien diese Botschaft mit mehr Nachdruck übermitteln als in der Vergangenheit", betonte die HRW-Mitarbeiterin.

Bei dem Papier der in New York ansässigen Organisation handelt es sich um die dritte Veröffentlichung der Reihe "Balkans Justice Bulletins", welche die Bemühungen nationaler Behörden bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien unter die Lupe nehmen. (APA)



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