Styria
Top-Poster
Ich bin immer wieder erstaunt über muslimische Rechtsgelehrte wie deren Welt auch im 21 Jhdt aussieht.
Fatwa zum Stillen von Erwachsenen
Rechtsgutachten Nr: 5506
(Institut für Islamfragen, dh, 11.10.2008)
Vom Rechtsgutachter Dr. Saleh bin Fauzan bin Abdul-Lah al-Fauzan
Frage: Wie ist das Stillen von Erwachsenen [islamisch] im Allgemeinen zu beurteilten? Ist es erlaubt?
Antwort: Mehrmals haben wir gesagt, dass es nicht erlaubt ist. Was die Geschichte des Adoptivkinds von Abu Salem betrifft, so ist dies eine Sonderregel, die man nicht verallgemeinern darf. Nur wenige haben die Lehre vom Stillen der Erwachsenen praktiziert [und es damit für allgemein gültig gehalten], wie Aischa [eine der Frauen Muhammads] und andere. Die Mehrheit der Weggefährten [Muhammads] hat diese Lehre nicht praktiziert.
Quelle: ???? ????? ???? ??????? - ??? ??????
Siehe auch Rechtsgutachtensnummer: 1390
Quelle: ???? ????? ???? ??????? - ??? ??????
Kommentar: Andere Rechtsgelehrte halten das Stillen von Erwachsenen für legitim, da einige Überlieferer davon berichten, so z. B. Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim. Demnach kann eine Frau einen nicht mit ihr verwandten Mann stillen, so dass er ein "Milchbruder" wird. Damit darf sie sich dann schariarechtlich mit ihm zusammen in einem Raum oder einer Wohnung befinden, ohne dass sie sich verschleiern muss. Dahinter steht der Gedanke, dass dieses Stillen juristisch den vorher nicht verwandten Mann zu einem leiblichen Verwandten macht, mit dem ein Eheverbot besteht, also ein Zusammensein mit ihm in einem geschlossenen Raum juristisch erlaubt ist. Sahih Muslim überliefert z. B.:
"`A´ischa - Allahs Wohlgefallen sei auf ihr - berichtete: Sahla Bint Suhail kam zum Propheten - Allahs Segen und Heil sei auf ihm. Sie sagte: O Gesandter Allahs, ich bemerkte, daß Abu Huzaifa ein böses Gesicht macht, wenn Salim, der unter seiner Schirmherrschaft war, in unser Haus eintritt. Der Prophet - Allahs Segen und Heil sei auf ihm - sagte: (Stille ihn!) Sie sagte: (Wie soll ich ihn stillen, während er ein Erwachsener ist?) Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Heil sei auf ihm - lächelte und sagte: (Ich weiß, daß er ein Erwachsener ist.) `Amr fügte zu seinem Hadith hinzu, daß er (Salim) am Kriegszug von Badr teilnahm. In der Erzählung von Ibn Abi `Umar sagte er: Da lachte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil sei auf ihm. (Sahih Muslim. 2636)"
Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)13. Februar 2009, 03.38 Uhr
Fatwa zu der Frage, ob man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen darf
Diese Art der Anerkennung [der Juden und Christen] ist abzulehnen
Vom Rechtsgutachter Scheich Ahmad Bawadi
(Institut für Islamfragen, dh, 13.02.2009)
Frage: Darf man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen, um dadurch Toleranz und ein gutes Miteinander zu zeigen?
Antwort: "Allah hat [im Koran] gesagt: 'Verkündige den Heuchlern die frohe Botschaft, dass ihnen eine schmerzliche Strafe zuteil werde; jenen, die sich Ungläubige als Freunde anstelle der Gläubigen nehmen. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört alle Erhabenheit' (Sure 4,138-139). Also, was für Anliegen kann ein Muslim haben, wenn er ihnen [Christen und Juden] zu ihren Feiertagen beglückwünscht? ...
Wenn das Anliegen [eines Muslims] ist, [Juden und Christen] dadurch Liebe und Freundlichkeit zu zeigen, gilt dies als verboten: 'Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten.' (58,22) ...
"Wer dadurch [durch die Glückwünsche] zeigen möchte, dass der Islam eine tolerante Religion ist, hat wenig Ahnung vom Islam. Die Toleranz kann nicht auf Kosten der Religion [des Islam] ausgeübt werden. Es kann auch nicht auf Kosten der Rechte Allahs praktiziert werden, sondern [nur], wenn es um Rechte anderer Menschen geht. Toleranz erlaubt nicht die Beteiligung an ihrer Falschheit ...
Ein definitiver Beweis dafür ist der Prophet Allahs. Er hat Polytheisten verziehen, die ihm und seinen Weggefährten Schaden zugefügt haben. Aber es gab keine Toleranz und keinen friedlichen Umgang, wenn es um Allahs Rechte ging. Es gab dann nur [Maßnahmen wie das] Abhauen von Köpfen, Gefangennahme von Soldaten, Raub von Eigentum, die Übernahme von Frauen als Konkubinen genommen u. ä....
Das Beglückwünschen von Juden und Christen zu ihren Feiertagen zeigt [diesen gegenüber] Freundlichkeit, Liebe und Loyalität. Hier ist [eine Art] Loyalität vorhanden, die eine Form von Akzeptanz ihrer Falschheit ist, wenn man ihnen zu ihren Feiertagen – wie z. B. Weihnachten - gratuliert ...
Mein muslimischer Bruder ... Du musst ihnen [Juden und Christen] deine Wut und Ablehnung [gegenüber ihren Feiertagen] zeigen. Du darfst sie nicht zu ihren Feiertagen beglückwünschen, noch von ihren Süßigkeiten nehmen ...
Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyya, zitierte den Konsens der [muslimischen] Rechtsgelehrten. Er besagt, dass Muslime Christen nichts verkaufen dürfen, was ihnen für die Feiertage nützlich sein kann, wie z. B. Fleisch, Blut, Kleidung, etc. Ihnen [den Christen] darf nicht [von Muslimen] ein Reittier ausgeliehen werden. Ihnen darf an ihren Feiertagen nicht geholfen werden, weil dies ihre Gottlosigkeit unterstützen würde. Die [muslimischen] Machthaber müssen Muslimen so etwas verbieten, weil Allah sagt: 'Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit, doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung.' (Sure 5, 2)".
Quelle: www.alsaha.com/sahat/6/topic/245003
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim mit einer Sklavin verkehren darf, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist
Rechtsgutachten-Nr.: 8747 vom 20.06.2001
Von der Webseite des Rechtsgutachtergremiums „Islamweb.de“, einer theologischen, staatlichen Institution Qatars
(Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2009)
Frage: "Darf ein Muslim mit einer Sklavin verkehren, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist?"
Antwort: Der Koran besagt: "Selig sind die Gläubigen, die ... sich des Geschlechtsverkehrs enthalten ... außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, denn dann sind sie nicht zu tadeln." (Sure 23, 5-6) und (Sure 70, 30)
Der Ausdruck 'malakatul-yamin' [von Rechts wegen besitzen] meint Sklaven oder Sklavinnen, die ein Sklavenbesitzer rechtmäßig besitzt. Hier [in dem o. g. Koranvers] sind Sklavinnen gemeint. Ihr Besitzer darf mit ihnen ohne Ehevertrag, ohne [die für einen Ehevertrag notwendigen] Zeugen oder eine Morgengabe verkehren. Sie gelten nicht als Ehefrauen. Wenn er mit ihnen verkehrt, werden sie 'Sarari' genannt.
In unserer Zeit gibt es kaum noch den Rechtsumstand 'von Rechts wegen besitzen'. Infolgedessen gibt es keine Sklavinnen oder Sklaven mehr. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das [koranische] Prinzip zum Besitz von Sklaven oder Sklavinnen aufgehoben wurde, d. h. es kann in Kraft treten werden, wenn die Bedingungen dafür vorhanden sind, z. B. in einem Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen. Denn die Frauen der kämpfenden Ungläubigen sind [für Muslime] eine Kriegsbeute nach dem Prinzip der Sklavinnen und dem Besitz 'von Rechts wegen'. Dieses Prinzip gilt selbst, wenn die weltlichen Gesetze es verbieten.
Quelle. www.islamweb.net/ver2/fatwa/ShowFatwa.php?Option=FatwaId&lang=A&Id=8747
Fatwa zu der Frage, ob Kirchen unter muslimischer Herrschaft existieren dürfen
Kirchen dürfen nicht gebaut oder restauriert werden
Vom Rechtsgutachter Scheich Abdul-Lah bin Abdul-Rahman bin Djabrin (u. a. Rechtsgutachter im Vorstand des Gremiums für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens, Leiter mehrerer Moscheen in Saudi-Arabien, ein gelegentlicher Vorbeter in der Großen Moschee, Dozent für Islamwissenschaft an mehreren Universitäten und Moscheen Saudi-Arabiens u. a. m.)
(Institut für Islamfragen, dh, 14.07.2009)
Frage: Dürfen Kirchen in Ländern unter muslimischer Herrschaft gebaut oder wieder aufgebaut werden?
Antwort: "Eine so genannte 'Sauma'a' [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] ist ein Gebäude, in dem nur ein Christ oder ein Jude beten kann. Falls dies zerstört wird, darf es nicht wieder erbaut werden. Man wird ihm [dem Juden oder Christen] sagen müssen: 'Du darfst in deiner Wohnung beten. Du darfst dein Gebetshaus nicht wieder aufbauen oder es restaurieren. Lass die Finger davon.' Dasselbe gilt für Kirchen der Christen, in denen sie sich versammeln und beten. Wenn die Kirchen zerstört werden, dürfen sie nicht wieder aufgebaut oder restauriert werden, sondern sie werden restlos entfernt. Es sollen danach keine Spuren mehr vorhanden sein. Ebenso dürfen Christen in einem muslimischen Land keine neue Kirche erbauen. Dies gilt für Christen, die sich als Schutzbefohlene [in einem muslimischen Land] befinden."
"Da die Christen im Irak die Möglichkeit haben, dort zu leben, ohne erniedrigt zu werden und ohne, dass jemand sie zum Leben in einer erniedrigten Position zwingt, konnten sie Kirchen bauen. Infolgedessen wurde die Zahl der Kirchen im Irak größer sowie in Ägypten, in 'Bilad ash-Shaam' (d. h. im Libanon), in Syrien, Jordanien, Israel usw. Genau so verhielt es sich in vielen islamischen Ländern, seien diese arabisch oder nicht arabisch. Dies ist ihnen [den Christen] in vielen Ländern gelungen, außer hier [in Saudi-Arabien], Allah sei Dank, und in allen Ländern, deren Einwohner noch stark sind und sich an die Lehren des Islam, bzw. zum Islam halten."
"Kurz gesagt: Christen dürfen keine Kirchen besitzen, d. h. sie dürfen in einem islamischen Land keine neuen Kirchen bauen bzw. in einem Land, das von Muslimen beherrscht wird. Dies gilt auch für Länder, die vorher [vor der islamischen Herrschaft] christlich waren. Christen dürfen ihre zerstörten Kirchen nicht restaurieren, selbst wenn diese Kirchen auf unrechte Weise zerstört wurden. Falls ein Muslim z. B. auf eine unrechte Weise eine Kirche oder ein 'Sauma'a [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] zerstört und die Christen diese wieder aufbauen wollen, wird ihnen dies nicht erlaubt. Man wird ihnen sagen: 'Geht nach Hause und betet dort oder bekehrt euch zum Islam!' Kirchen dürfen laut der (o. g.) Überlieferung [Muhammad soll gesagt haben: 'Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch restauriert werden'] nicht [in einem muslimischen Land] existieren. Das ist richtig."
"Der Koranvers: 'Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Einsiedlerklausen, Sauwami’u, Biya und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden.' Sure 22,40 weist auf verschiedene Gebetshäuser, jedoch nicht auf Kirchen hin. So bedeutet ’Sawami'u’ ein Gebäude des Gebets für Juden und Christen, in denen nur eine Person betet. 'Biya' meint ein Gebäude des Gebets, in dem ein Teil der Gebete verrichtet wird, es ähnelt einer Kirche. 'Salauat' beschreibt Gebetsorte, an denen Juden beten wie bei 'Sauami'u, oder in denen Christen beten wie in Kirchen."
Quelle: ibn-jebreen.com/book.php?cat=7&book=78&page=4479
Fatwa zu der Frage, ob man Behörden im Notfall belügen darf
Eine Scheintrennung ist von der Ehefrau erlaubt, wenn in einem nicht-islamischen Land dadurch das Verbot der Polygamie umgangen werden kann
Von dem ägyptischen Theologen Jamal al-Banna, dem Bruder des Gründers der ägyptischen Muslimbruderschaft Hassan al-Banna
(Institut für Islamfragen, dh, 26.09.2008)
Der einflussreichte ägyptische Theologe und Intellektuelle Jamal al-Banna hat sich nach Bericht von „alarabiya.net“ Ende August 2008 zu der Frage geäußert, ob ein Muslim, der in einem westlichen Land lebt und mit zwei Frauen verheiratet ist, sich von einer dieser Frauen zum Schein trennen darf, so dass er offiziell nur eine Ehefrau hat und damit nicht gegen das dortige Gesetz verstößt. Auf diese Weise, so al-Banna, kann der Ehemann sein Eheleben mit der pro forma geschiedenen Ehefrau weiterführen, weil diese offiziell dann nur noch eine Geliebte sei.
Al-Banna empfahl muslimischen Ehemännern, die mit mehr als zwei Ehefrauen verheiratet sind, sich an die Gesetze der nicht-islamischen Länder zu halten. Da diese Gesetze die Polygamie verbieten, kann ein Muslim dort offiziell nur eine Frau als seine Ehefrau benennen, während die andere als Geliebte gelten muss. Auf diese Weise kann er seine zwei Ehefrauen behalten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Al-Banna unterstrich, dass ein solches Verhalten nicht gegen die Lehren des Islam verstößt, denn: "Ursprünglich wurde der Heiratsvertrag nur in mündlicher Form und nicht in schriftlicher Form geschlossen.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2008/08/24/55382.html
Fatwa: Saudische Frauen müssen ein Auge bedecken
Das Zeigen beider Augen soll im Konflikt mit dem Islam stehen
(Institut für Islamfragen, dh, 18.10.2008)
Ein Scheich sagt, dass die Sittsamkeit der Frauen vom Gesetz nicht
konsequent genug eingefordert werde. Das Zeigen von beiden Augen verursache
einen schlechten Umgang und stehe im Konflikt mit den Grunsätzen des Islam.
Ein neues Verbot könnte dies ändern. Es bestimmt in Saudi Arabien
übereinstimmend mit islamischem Recht [fatwa], dass Frauen, die ihr Haus
verlassen wollen, eines ihrer beiden Augen bedecken müssen.
Diese Anordnung, die gegenwärtig nur saudische Frauen betrifft, beinhaltet
die Verbote, das Haus ohne einen männlich Begleiter zu verlassen, mit
Männern in der Öffentlichkeit zu verkehren, ein Auto zu fahren und Makeup
oder Schuhe mit hohen Absätzen zu tragen.
Die Sittlichkeitspolizei in den Straßen Saudi Arabiens verfolgt zudem
Frauen, deren abaya [langer Mantel] zu eng sitzt und so Rundungen der Frauen
sichtbar werden lassen könnte. Auch Frauen, deren Haare durch den Schleier
hindurch sichtbar sind, kleiden sich unsittlich.
Nach Ansicht des Scheichs Scheich Muhammad al-Habadan "würde die Enthüllung
beider Augen hinter dem Schleier die Frauen dazu ermuntern Makeup zu tragen
und ihre Augen zu betonen. Das aber ist schlechtes Benehmen, das im Konflikt
zu islamischen Grundsätzen steht".
Wie sollen die Frauen aber mit nur einem Augen im Alltag zurechtkommen?
Scheich Al-Habadan antwortet:, "Sobald eine Frau durch die Straßen oder auf
einen öffentlichen Platz geht, wird sie einen Schleier tragen und ein Auge
mit einem Stück Stoff bedecken. Wenn sie einkaufen geht und ein Produkt
genauer betrachten möchte, wird sie das Stück Stoff entfernen und so in der
Lage sein, beide Augen zu benutzen - für eine begrenzte Zeit".
Im alljährlichen Bericht der Vereinten Nationen über den Status der Frau in
der arbischen Welt wurden saudische Frauen während der letzten fünf Jahre
als diejenigen eingestuft, die am stärksten ihrer Rechte beraubt wurden und
ohne Rechtsansprüche waren.
Fatwa zum Stillen von Erwachsenen
Rechtsgutachten Nr: 5506
(Institut für Islamfragen, dh, 11.10.2008)
Vom Rechtsgutachter Dr. Saleh bin Fauzan bin Abdul-Lah al-Fauzan
Frage: Wie ist das Stillen von Erwachsenen [islamisch] im Allgemeinen zu beurteilten? Ist es erlaubt?
Antwort: Mehrmals haben wir gesagt, dass es nicht erlaubt ist. Was die Geschichte des Adoptivkinds von Abu Salem betrifft, so ist dies eine Sonderregel, die man nicht verallgemeinern darf. Nur wenige haben die Lehre vom Stillen der Erwachsenen praktiziert [und es damit für allgemein gültig gehalten], wie Aischa [eine der Frauen Muhammads] und andere. Die Mehrheit der Weggefährten [Muhammads] hat diese Lehre nicht praktiziert.
Quelle: ???? ????? ???? ??????? - ??? ??????
Siehe auch Rechtsgutachtensnummer: 1390
Quelle: ???? ????? ???? ??????? - ??? ??????
Kommentar: Andere Rechtsgelehrte halten das Stillen von Erwachsenen für legitim, da einige Überlieferer davon berichten, so z. B. Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim. Demnach kann eine Frau einen nicht mit ihr verwandten Mann stillen, so dass er ein "Milchbruder" wird. Damit darf sie sich dann schariarechtlich mit ihm zusammen in einem Raum oder einer Wohnung befinden, ohne dass sie sich verschleiern muss. Dahinter steht der Gedanke, dass dieses Stillen juristisch den vorher nicht verwandten Mann zu einem leiblichen Verwandten macht, mit dem ein Eheverbot besteht, also ein Zusammensein mit ihm in einem geschlossenen Raum juristisch erlaubt ist. Sahih Muslim überliefert z. B.:
"`A´ischa - Allahs Wohlgefallen sei auf ihr - berichtete: Sahla Bint Suhail kam zum Propheten - Allahs Segen und Heil sei auf ihm. Sie sagte: O Gesandter Allahs, ich bemerkte, daß Abu Huzaifa ein böses Gesicht macht, wenn Salim, der unter seiner Schirmherrschaft war, in unser Haus eintritt. Der Prophet - Allahs Segen und Heil sei auf ihm - sagte: (Stille ihn!) Sie sagte: (Wie soll ich ihn stillen, während er ein Erwachsener ist?) Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Heil sei auf ihm - lächelte und sagte: (Ich weiß, daß er ein Erwachsener ist.) `Amr fügte zu seinem Hadith hinzu, daß er (Salim) am Kriegszug von Badr teilnahm. In der Erzählung von Ibn Abi `Umar sagte er: Da lachte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil sei auf ihm. (Sahih Muslim. 2636)"
Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)13. Februar 2009, 03.38 Uhr
Fatwa zu der Frage, ob man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen darf
Diese Art der Anerkennung [der Juden und Christen] ist abzulehnen
Vom Rechtsgutachter Scheich Ahmad Bawadi
(Institut für Islamfragen, dh, 13.02.2009)
Frage: Darf man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen, um dadurch Toleranz und ein gutes Miteinander zu zeigen?
Antwort: "Allah hat [im Koran] gesagt: 'Verkündige den Heuchlern die frohe Botschaft, dass ihnen eine schmerzliche Strafe zuteil werde; jenen, die sich Ungläubige als Freunde anstelle der Gläubigen nehmen. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört alle Erhabenheit' (Sure 4,138-139). Also, was für Anliegen kann ein Muslim haben, wenn er ihnen [Christen und Juden] zu ihren Feiertagen beglückwünscht? ...
Wenn das Anliegen [eines Muslims] ist, [Juden und Christen] dadurch Liebe und Freundlichkeit zu zeigen, gilt dies als verboten: 'Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten.' (58,22) ...
"Wer dadurch [durch die Glückwünsche] zeigen möchte, dass der Islam eine tolerante Religion ist, hat wenig Ahnung vom Islam. Die Toleranz kann nicht auf Kosten der Religion [des Islam] ausgeübt werden. Es kann auch nicht auf Kosten der Rechte Allahs praktiziert werden, sondern [nur], wenn es um Rechte anderer Menschen geht. Toleranz erlaubt nicht die Beteiligung an ihrer Falschheit ...
Ein definitiver Beweis dafür ist der Prophet Allahs. Er hat Polytheisten verziehen, die ihm und seinen Weggefährten Schaden zugefügt haben. Aber es gab keine Toleranz und keinen friedlichen Umgang, wenn es um Allahs Rechte ging. Es gab dann nur [Maßnahmen wie das] Abhauen von Köpfen, Gefangennahme von Soldaten, Raub von Eigentum, die Übernahme von Frauen als Konkubinen genommen u. ä....
Das Beglückwünschen von Juden und Christen zu ihren Feiertagen zeigt [diesen gegenüber] Freundlichkeit, Liebe und Loyalität. Hier ist [eine Art] Loyalität vorhanden, die eine Form von Akzeptanz ihrer Falschheit ist, wenn man ihnen zu ihren Feiertagen – wie z. B. Weihnachten - gratuliert ...
Mein muslimischer Bruder ... Du musst ihnen [Juden und Christen] deine Wut und Ablehnung [gegenüber ihren Feiertagen] zeigen. Du darfst sie nicht zu ihren Feiertagen beglückwünschen, noch von ihren Süßigkeiten nehmen ...
Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyya, zitierte den Konsens der [muslimischen] Rechtsgelehrten. Er besagt, dass Muslime Christen nichts verkaufen dürfen, was ihnen für die Feiertage nützlich sein kann, wie z. B. Fleisch, Blut, Kleidung, etc. Ihnen [den Christen] darf nicht [von Muslimen] ein Reittier ausgeliehen werden. Ihnen darf an ihren Feiertagen nicht geholfen werden, weil dies ihre Gottlosigkeit unterstützen würde. Die [muslimischen] Machthaber müssen Muslimen so etwas verbieten, weil Allah sagt: 'Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit, doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung.' (Sure 5, 2)".
Quelle: www.alsaha.com/sahat/6/topic/245003
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim mit einer Sklavin verkehren darf, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist
Rechtsgutachten-Nr.: 8747 vom 20.06.2001
Von der Webseite des Rechtsgutachtergremiums „Islamweb.de“, einer theologischen, staatlichen Institution Qatars
(Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2009)
Frage: "Darf ein Muslim mit einer Sklavin verkehren, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist?"
Antwort: Der Koran besagt: "Selig sind die Gläubigen, die ... sich des Geschlechtsverkehrs enthalten ... außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, denn dann sind sie nicht zu tadeln." (Sure 23, 5-6) und (Sure 70, 30)
Der Ausdruck 'malakatul-yamin' [von Rechts wegen besitzen] meint Sklaven oder Sklavinnen, die ein Sklavenbesitzer rechtmäßig besitzt. Hier [in dem o. g. Koranvers] sind Sklavinnen gemeint. Ihr Besitzer darf mit ihnen ohne Ehevertrag, ohne [die für einen Ehevertrag notwendigen] Zeugen oder eine Morgengabe verkehren. Sie gelten nicht als Ehefrauen. Wenn er mit ihnen verkehrt, werden sie 'Sarari' genannt.
In unserer Zeit gibt es kaum noch den Rechtsumstand 'von Rechts wegen besitzen'. Infolgedessen gibt es keine Sklavinnen oder Sklaven mehr. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das [koranische] Prinzip zum Besitz von Sklaven oder Sklavinnen aufgehoben wurde, d. h. es kann in Kraft treten werden, wenn die Bedingungen dafür vorhanden sind, z. B. in einem Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen. Denn die Frauen der kämpfenden Ungläubigen sind [für Muslime] eine Kriegsbeute nach dem Prinzip der Sklavinnen und dem Besitz 'von Rechts wegen'. Dieses Prinzip gilt selbst, wenn die weltlichen Gesetze es verbieten.
Quelle. www.islamweb.net/ver2/fatwa/ShowFatwa.php?Option=FatwaId&lang=A&Id=8747
Fatwa zu der Frage, ob Kirchen unter muslimischer Herrschaft existieren dürfen
Kirchen dürfen nicht gebaut oder restauriert werden
Vom Rechtsgutachter Scheich Abdul-Lah bin Abdul-Rahman bin Djabrin (u. a. Rechtsgutachter im Vorstand des Gremiums für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens, Leiter mehrerer Moscheen in Saudi-Arabien, ein gelegentlicher Vorbeter in der Großen Moschee, Dozent für Islamwissenschaft an mehreren Universitäten und Moscheen Saudi-Arabiens u. a. m.)
(Institut für Islamfragen, dh, 14.07.2009)
Frage: Dürfen Kirchen in Ländern unter muslimischer Herrschaft gebaut oder wieder aufgebaut werden?
Antwort: "Eine so genannte 'Sauma'a' [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] ist ein Gebäude, in dem nur ein Christ oder ein Jude beten kann. Falls dies zerstört wird, darf es nicht wieder erbaut werden. Man wird ihm [dem Juden oder Christen] sagen müssen: 'Du darfst in deiner Wohnung beten. Du darfst dein Gebetshaus nicht wieder aufbauen oder es restaurieren. Lass die Finger davon.' Dasselbe gilt für Kirchen der Christen, in denen sie sich versammeln und beten. Wenn die Kirchen zerstört werden, dürfen sie nicht wieder aufgebaut oder restauriert werden, sondern sie werden restlos entfernt. Es sollen danach keine Spuren mehr vorhanden sein. Ebenso dürfen Christen in einem muslimischen Land keine neue Kirche erbauen. Dies gilt für Christen, die sich als Schutzbefohlene [in einem muslimischen Land] befinden."
"Da die Christen im Irak die Möglichkeit haben, dort zu leben, ohne erniedrigt zu werden und ohne, dass jemand sie zum Leben in einer erniedrigten Position zwingt, konnten sie Kirchen bauen. Infolgedessen wurde die Zahl der Kirchen im Irak größer sowie in Ägypten, in 'Bilad ash-Shaam' (d. h. im Libanon), in Syrien, Jordanien, Israel usw. Genau so verhielt es sich in vielen islamischen Ländern, seien diese arabisch oder nicht arabisch. Dies ist ihnen [den Christen] in vielen Ländern gelungen, außer hier [in Saudi-Arabien], Allah sei Dank, und in allen Ländern, deren Einwohner noch stark sind und sich an die Lehren des Islam, bzw. zum Islam halten."
"Kurz gesagt: Christen dürfen keine Kirchen besitzen, d. h. sie dürfen in einem islamischen Land keine neuen Kirchen bauen bzw. in einem Land, das von Muslimen beherrscht wird. Dies gilt auch für Länder, die vorher [vor der islamischen Herrschaft] christlich waren. Christen dürfen ihre zerstörten Kirchen nicht restaurieren, selbst wenn diese Kirchen auf unrechte Weise zerstört wurden. Falls ein Muslim z. B. auf eine unrechte Weise eine Kirche oder ein 'Sauma'a [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] zerstört und die Christen diese wieder aufbauen wollen, wird ihnen dies nicht erlaubt. Man wird ihnen sagen: 'Geht nach Hause und betet dort oder bekehrt euch zum Islam!' Kirchen dürfen laut der (o. g.) Überlieferung [Muhammad soll gesagt haben: 'Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch restauriert werden'] nicht [in einem muslimischen Land] existieren. Das ist richtig."
"Der Koranvers: 'Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Einsiedlerklausen, Sauwami’u, Biya und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden.' Sure 22,40 weist auf verschiedene Gebetshäuser, jedoch nicht auf Kirchen hin. So bedeutet ’Sawami'u’ ein Gebäude des Gebets für Juden und Christen, in denen nur eine Person betet. 'Biya' meint ein Gebäude des Gebets, in dem ein Teil der Gebete verrichtet wird, es ähnelt einer Kirche. 'Salauat' beschreibt Gebetsorte, an denen Juden beten wie bei 'Sauami'u, oder in denen Christen beten wie in Kirchen."
Quelle: ibn-jebreen.com/book.php?cat=7&book=78&page=4479
Fatwa zu der Frage, ob man Behörden im Notfall belügen darf
Eine Scheintrennung ist von der Ehefrau erlaubt, wenn in einem nicht-islamischen Land dadurch das Verbot der Polygamie umgangen werden kann
Von dem ägyptischen Theologen Jamal al-Banna, dem Bruder des Gründers der ägyptischen Muslimbruderschaft Hassan al-Banna
(Institut für Islamfragen, dh, 26.09.2008)
Der einflussreichte ägyptische Theologe und Intellektuelle Jamal al-Banna hat sich nach Bericht von „alarabiya.net“ Ende August 2008 zu der Frage geäußert, ob ein Muslim, der in einem westlichen Land lebt und mit zwei Frauen verheiratet ist, sich von einer dieser Frauen zum Schein trennen darf, so dass er offiziell nur eine Ehefrau hat und damit nicht gegen das dortige Gesetz verstößt. Auf diese Weise, so al-Banna, kann der Ehemann sein Eheleben mit der pro forma geschiedenen Ehefrau weiterführen, weil diese offiziell dann nur noch eine Geliebte sei.
Al-Banna empfahl muslimischen Ehemännern, die mit mehr als zwei Ehefrauen verheiratet sind, sich an die Gesetze der nicht-islamischen Länder zu halten. Da diese Gesetze die Polygamie verbieten, kann ein Muslim dort offiziell nur eine Frau als seine Ehefrau benennen, während die andere als Geliebte gelten muss. Auf diese Weise kann er seine zwei Ehefrauen behalten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Al-Banna unterstrich, dass ein solches Verhalten nicht gegen die Lehren des Islam verstößt, denn: "Ursprünglich wurde der Heiratsvertrag nur in mündlicher Form und nicht in schriftlicher Form geschlossen.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2008/08/24/55382.html
Fatwa: Saudische Frauen müssen ein Auge bedecken
Das Zeigen beider Augen soll im Konflikt mit dem Islam stehen
(Institut für Islamfragen, dh, 18.10.2008)
Ein Scheich sagt, dass die Sittsamkeit der Frauen vom Gesetz nicht
konsequent genug eingefordert werde. Das Zeigen von beiden Augen verursache
einen schlechten Umgang und stehe im Konflikt mit den Grunsätzen des Islam.
Ein neues Verbot könnte dies ändern. Es bestimmt in Saudi Arabien
übereinstimmend mit islamischem Recht [fatwa], dass Frauen, die ihr Haus
verlassen wollen, eines ihrer beiden Augen bedecken müssen.
Diese Anordnung, die gegenwärtig nur saudische Frauen betrifft, beinhaltet
die Verbote, das Haus ohne einen männlich Begleiter zu verlassen, mit
Männern in der Öffentlichkeit zu verkehren, ein Auto zu fahren und Makeup
oder Schuhe mit hohen Absätzen zu tragen.
Die Sittlichkeitspolizei in den Straßen Saudi Arabiens verfolgt zudem
Frauen, deren abaya [langer Mantel] zu eng sitzt und so Rundungen der Frauen
sichtbar werden lassen könnte. Auch Frauen, deren Haare durch den Schleier
hindurch sichtbar sind, kleiden sich unsittlich.
Nach Ansicht des Scheichs Scheich Muhammad al-Habadan "würde die Enthüllung
beider Augen hinter dem Schleier die Frauen dazu ermuntern Makeup zu tragen
und ihre Augen zu betonen. Das aber ist schlechtes Benehmen, das im Konflikt
zu islamischen Grundsätzen steht".
Wie sollen die Frauen aber mit nur einem Augen im Alltag zurechtkommen?
Scheich Al-Habadan antwortet:, "Sobald eine Frau durch die Straßen oder auf
einen öffentlichen Platz geht, wird sie einen Schleier tragen und ein Auge
mit einem Stück Stoff bedecken. Wenn sie einkaufen geht und ein Produkt
genauer betrachten möchte, wird sie das Stück Stoff entfernen und so in der
Lage sein, beide Augen zu benutzen - für eine begrenzte Zeit".
Im alljährlichen Bericht der Vereinten Nationen über den Status der Frau in
der arbischen Welt wurden saudische Frauen während der letzten fünf Jahre
als diejenigen eingestuft, die am stärksten ihrer Rechte beraubt wurden und
ohne Rechtsansprüche waren.