Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Interessante Fatawas

Styria

Top-Poster
Ich bin immer wieder erstaunt über muslimische Rechtsgelehrte wie deren Welt auch im 21 Jhdt aussieht.

Fatwa zum Stillen von Erwachsenen


Rechtsgutachten Nr: 5506


(Institut für Islamfragen, dh, 11.10.2008)
Vom Rechtsgutachter Dr. Saleh bin Fauzan bin Abdul-Lah al-Fauzan

Frage: Wie ist das Stillen von Erwachsenen [islamisch] im Allgemeinen zu beurteilten? Ist es erlaubt?

Antwort: Mehrmals haben wir gesagt, dass es nicht erlaubt ist. Was die Geschichte des Adoptivkinds von Abu Salem betrifft, so ist dies eine Sonderregel, die man nicht verallgemeinern darf. Nur wenige haben die Lehre vom Stillen der Erwachsenen praktiziert [und es damit für allgemein gültig gehalten], wie Aischa [eine der Frauen Muhammads] und andere. Die Mehrheit der Weggefährten [Muhammads] hat diese Lehre nicht praktiziert.

Quelle: ???? ????? ???? ??????? - ??? ??????

Siehe auch Rechtsgutachtensnummer: 1390

Quelle: ???? ????? ???? ??????? - ??? ??????

Kommentar: Andere Rechtsgelehrte halten das Stillen von Erwachsenen für legitim, da einige Überlieferer davon berichten, so z. B. Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim. Demnach kann eine Frau einen nicht mit ihr verwandten Mann stillen, so dass er ein "Milchbruder" wird. Damit darf sie sich dann schariarechtlich mit ihm zusammen in einem Raum oder einer Wohnung befinden, ohne dass sie sich verschleiern muss. Dahinter steht der Gedanke, dass dieses Stillen juristisch den vorher nicht verwandten Mann zu einem leiblichen Verwandten macht, mit dem ein Eheverbot besteht, also ein Zusammensein mit ihm in einem geschlossenen Raum juristisch erlaubt ist. Sahih Muslim überliefert z. B.:

"`A´ischa - Allahs Wohlgefallen sei auf ihr - berichtete: Sahla Bint Suhail kam zum Propheten - Allahs Segen und Heil sei auf ihm. Sie sagte: O Gesandter Allahs, ich bemerkte, daß Abu Huzaifa ein böses Gesicht macht, wenn Salim, der unter seiner Schirmherrschaft war, in unser Haus eintritt. Der Prophet - Allahs Segen und Heil sei auf ihm - sagte: (Stille ihn!) Sie sagte: (Wie soll ich ihn stillen, während er ein Erwachsener ist?) Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Heil sei auf ihm - lächelte und sagte: (Ich weiß, daß er ein Erwachsener ist.) `Amr fügte zu seinem Hadith hinzu, daß er (Salim) am Kriegszug von Badr teilnahm. In der Erzählung von Ibn Abi `Umar sagte er: Da lachte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil sei auf ihm. (Sahih Muslim. 2636)"


Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)13. Februar 2009, 03.38 Uhr
Fatwa zu der Frage, ob man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen darf


Diese Art der Anerkennung [der Juden und Christen] ist abzulehnen


Vom Rechtsgutachter Scheich Ahmad Bawadi
(Institut für Islamfragen, dh, 13.02.2009)
Frage: Darf man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen, um dadurch Toleranz und ein gutes Miteinander zu zeigen?
Antwort: "Allah hat [im Koran] gesagt: 'Verkündige den Heuchlern die frohe Botschaft, dass ihnen eine schmerzliche Strafe zuteil werde; jenen, die sich Ungläubige als Freunde anstelle der Gläubigen nehmen. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört alle Erhabenheit' (Sure 4,138-139). Also, was für Anliegen kann ein Muslim haben, wenn er ihnen [Christen und Juden] zu ihren Feiertagen beglückwünscht? ...
Wenn das Anliegen [eines Muslims] ist, [Juden und Christen] dadurch Liebe und Freundlichkeit zu zeigen, gilt dies als verboten: 'Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten.' (58,22) ...
"Wer dadurch [durch die Glückwünsche] zeigen möchte, dass der Islam eine tolerante Religion ist, hat wenig Ahnung vom Islam. Die Toleranz kann nicht auf Kosten der Religion [des Islam] ausgeübt werden. Es kann auch nicht auf Kosten der Rechte Allahs praktiziert werden, sondern [nur], wenn es um Rechte anderer Menschen geht. Toleranz erlaubt nicht die Beteiligung an ihrer Falschheit ...
Ein definitiver Beweis dafür ist der Prophet Allahs. Er hat Polytheisten verziehen, die ihm und seinen Weggefährten Schaden zugefügt haben. Aber es gab keine Toleranz und keinen friedlichen Umgang, wenn es um Allahs Rechte ging. Es gab dann nur [Maßnahmen wie das] Abhauen von Köpfen, Gefangennahme von Soldaten, Raub von Eigentum, die Übernahme von Frauen als Konkubinen genommen u. ä....
Das Beglückwünschen von Juden und Christen zu ihren Feiertagen zeigt [diesen gegenüber] Freundlichkeit, Liebe und Loyalität. Hier ist [eine Art] Loyalität vorhanden, die eine Form von Akzeptanz ihrer Falschheit ist, wenn man ihnen zu ihren Feiertagen – wie z. B. Weihnachten - gratuliert ...
Mein muslimischer Bruder ... Du musst ihnen [Juden und Christen] deine Wut und Ablehnung [gegenüber ihren Feiertagen] zeigen. Du darfst sie nicht zu ihren Feiertagen beglückwünschen, noch von ihren Süßigkeiten nehmen ...
Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyya, zitierte den Konsens der [muslimischen] Rechtsgelehrten. Er besagt, dass Muslime Christen nichts verkaufen dürfen, was ihnen für die Feiertage nützlich sein kann, wie z. B. Fleisch, Blut, Kleidung, etc. Ihnen [den Christen] darf nicht [von Muslimen] ein Reittier ausgeliehen werden. Ihnen darf an ihren Feiertagen nicht geholfen werden, weil dies ihre Gottlosigkeit unterstützen würde. Die [muslimischen] Machthaber müssen Muslimen so etwas verbieten, weil Allah sagt: 'Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit, doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung.' (Sure 5, 2)".
Quelle: www.alsaha.com/sahat/6/topic/245003




Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim mit einer Sklavin verkehren darf, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist


Rechtsgutachten-Nr.: 8747 vom 20.06.2001


Von der Webseite des Rechtsgutachtergremiums „Islamweb.de“, einer theologischen, staatlichen Institution Qatars

(Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2009)

Frage: "Darf ein Muslim mit einer Sklavin verkehren, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist?"
Antwort: Der Koran besagt: "Selig sind die Gläubigen, die ... sich des Geschlechtsverkehrs enthalten ... außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, denn dann sind sie nicht zu tadeln." (Sure 23, 5-6) und (Sure 70, 30)
Der Ausdruck 'malakatul-yamin' [von Rechts wegen besitzen] meint Sklaven oder Sklavinnen, die ein Sklavenbesitzer rechtmäßig besitzt. Hier [in dem o. g. Koranvers] sind Sklavinnen gemeint. Ihr Besitzer darf mit ihnen ohne Ehevertrag, ohne [die für einen Ehevertrag notwendigen] Zeugen oder eine Morgengabe verkehren. Sie gelten nicht als Ehefrauen. Wenn er mit ihnen verkehrt, werden sie 'Sarari' genannt.

In unserer Zeit gibt es kaum noch den Rechtsumstand 'von Rechts wegen besitzen'. Infolgedessen gibt es keine Sklavinnen oder Sklaven mehr. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das [koranische] Prinzip zum Besitz von Sklaven oder Sklavinnen aufgehoben wurde, d. h. es kann in Kraft treten werden, wenn die Bedingungen dafür vorhanden sind, z. B. in einem Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen. Denn die Frauen der kämpfenden Ungläubigen sind [für Muslime] eine Kriegsbeute nach dem Prinzip der Sklavinnen und dem Besitz 'von Rechts wegen'. Dieses Prinzip gilt selbst, wenn die weltlichen Gesetze es verbieten.

Quelle. www.islamweb.net/ver2/fatwa/ShowFatwa.php?Option=FatwaId&lang=A&Id=8747

Fatwa zu der Frage, ob Kirchen unter muslimischer Herrschaft existieren dürfen


Kirchen dürfen nicht gebaut oder restauriert werden


Vom Rechtsgutachter Scheich Abdul-Lah bin Abdul-Rahman bin Djabrin (u. a. Rechtsgutachter im Vorstand des Gremiums für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens, Leiter mehrerer Moscheen in Saudi-Arabien, ein gelegentlicher Vorbeter in der Großen Moschee, Dozent für Islamwissenschaft an mehreren Universitäten und Moscheen Saudi-Arabiens u. a. m.)
(Institut für Islamfragen, dh, 14.07.2009)
Frage: Dürfen Kirchen in Ländern unter muslimischer Herrschaft gebaut oder wieder aufgebaut werden?

Antwort: "Eine so genannte 'Sauma'a' [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] ist ein Gebäude, in dem nur ein Christ oder ein Jude beten kann. Falls dies zerstört wird, darf es nicht wieder erbaut werden. Man wird ihm [dem Juden oder Christen] sagen müssen: 'Du darfst in deiner Wohnung beten. Du darfst dein Gebetshaus nicht wieder aufbauen oder es restaurieren. Lass die Finger davon.' Dasselbe gilt für Kirchen der Christen, in denen sie sich versammeln und beten. Wenn die Kirchen zerstört werden, dürfen sie nicht wieder aufgebaut oder restauriert werden, sondern sie werden restlos entfernt. Es sollen danach keine Spuren mehr vorhanden sein. Ebenso dürfen Christen in einem muslimischen Land keine neue Kirche erbauen. Dies gilt für Christen, die sich als Schutzbefohlene [in einem muslimischen Land] befinden."

"Da die Christen im Irak die Möglichkeit haben, dort zu leben, ohne erniedrigt zu werden und ohne, dass jemand sie zum Leben in einer erniedrigten Position zwingt, konnten sie Kirchen bauen. Infolgedessen wurde die Zahl der Kirchen im Irak größer sowie in Ägypten, in 'Bilad ash-Shaam' (d. h. im Libanon), in Syrien, Jordanien, Israel usw. Genau so verhielt es sich in vielen islamischen Ländern, seien diese arabisch oder nicht arabisch. Dies ist ihnen [den Christen] in vielen Ländern gelungen, außer hier [in Saudi-Arabien], Allah sei Dank, und in allen Ländern, deren Einwohner noch stark sind und sich an die Lehren des Islam, bzw. zum Islam halten."

"Kurz gesagt: Christen dürfen keine Kirchen besitzen, d. h. sie dürfen in einem islamischen Land keine neuen Kirchen bauen bzw. in einem Land, das von Muslimen beherrscht wird. Dies gilt auch für Länder, die vorher [vor der islamischen Herrschaft] christlich waren. Christen dürfen ihre zerstörten Kirchen nicht restaurieren, selbst wenn diese Kirchen auf unrechte Weise zerstört wurden. Falls ein Muslim z. B. auf eine unrechte Weise eine Kirche oder ein 'Sauma'a [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] zerstört und die Christen diese wieder aufbauen wollen, wird ihnen dies nicht erlaubt. Man wird ihnen sagen: 'Geht nach Hause und betet dort oder bekehrt euch zum Islam!' Kirchen dürfen laut der (o. g.) Überlieferung [Muhammad soll gesagt haben: 'Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch restauriert werden'] nicht [in einem muslimischen Land] existieren. Das ist richtig."

"Der Koranvers: 'Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Einsiedlerklausen, Sauwami’u, Biya und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden.' Sure 22,40 weist auf verschiedene Gebetshäuser, jedoch nicht auf Kirchen hin. So bedeutet ’Sawami'u’ ein Gebäude des Gebets für Juden und Christen, in denen nur eine Person betet. 'Biya' meint ein Gebäude des Gebets, in dem ein Teil der Gebete verrichtet wird, es ähnelt einer Kirche. 'Salauat' beschreibt Gebetsorte, an denen Juden beten wie bei 'Sauami'u, oder in denen Christen beten wie in Kirchen."

Quelle: ibn-jebreen.com/book.php?cat=7&book=78&page=4479



Fatwa zu der Frage, ob man Behörden im Notfall belügen darf


Eine Scheintrennung ist von der Ehefrau erlaubt, wenn in einem nicht-islamischen Land dadurch das Verbot der Polygamie umgangen werden kann


Von dem ägyptischen Theologen Jamal al-Banna, dem Bruder des Gründers der ägyptischen Muslimbruderschaft Hassan al-Banna
(Institut für Islamfragen, dh, 26.09.2008)
Der einflussreichte ägyptische Theologe und Intellektuelle Jamal al-Banna hat sich nach Bericht von „alarabiya.net“ Ende August 2008 zu der Frage geäußert, ob ein Muslim, der in einem westlichen Land lebt und mit zwei Frauen verheiratet ist, sich von einer dieser Frauen zum Schein trennen darf, so dass er offiziell nur eine Ehefrau hat und damit nicht gegen das dortige Gesetz verstößt. Auf diese Weise, so al-Banna, kann der Ehemann sein Eheleben mit der pro forma geschiedenen Ehefrau weiterführen, weil diese offiziell dann nur noch eine Geliebte sei.

Al-Banna empfahl muslimischen Ehemännern, die mit mehr als zwei Ehefrauen verheiratet sind, sich an die Gesetze der nicht-islamischen Länder zu halten. Da diese Gesetze die Polygamie verbieten, kann ein Muslim dort offiziell nur eine Frau als seine Ehefrau benennen, während die andere als Geliebte gelten muss. Auf diese Weise kann er seine zwei Ehefrauen behalten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

Al-Banna unterstrich, dass ein solches Verhalten nicht gegen die Lehren des Islam verstößt, denn: "Ursprünglich wurde der Heiratsvertrag nur in mündlicher Form und nicht in schriftlicher Form geschlossen.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2008/08/24/55382.html

Fatwa: Saudische Frauen müssen ein Auge bedecken


Das Zeigen beider Augen soll im Konflikt mit dem Islam stehen


(Institut für Islamfragen, dh, 18.10.2008)
Ein Scheich sagt, dass die Sittsamkeit der Frauen vom Gesetz nicht
konsequent genug eingefordert werde. Das Zeigen von beiden Augen verursache
einen schlechten Umgang und stehe im Konflikt mit den Grunsätzen des Islam.

Ein neues Verbot könnte dies ändern. Es bestimmt in Saudi Arabien
übereinstimmend mit islamischem Recht [fatwa], dass Frauen, die ihr Haus
verlassen wollen, eines ihrer beiden Augen bedecken müssen.
Diese Anordnung, die gegenwärtig nur saudische Frauen betrifft, beinhaltet
die Verbote, das Haus ohne einen männlich Begleiter zu verlassen, mit
Männern in der Öffentlichkeit zu verkehren, ein Auto zu fahren und Makeup
oder Schuhe mit hohen Absätzen zu tragen.

Die Sittlichkeitspolizei in den Straßen Saudi Arabiens verfolgt zudem
Frauen, deren abaya [langer Mantel] zu eng sitzt und so Rundungen der Frauen
sichtbar werden lassen könnte. Auch Frauen, deren Haare durch den Schleier
hindurch sichtbar sind, kleiden sich unsittlich.

Nach Ansicht des Scheichs Scheich Muhammad al-Habadan "würde die Enthüllung
beider Augen hinter dem Schleier die Frauen dazu ermuntern Makeup zu tragen
und ihre Augen zu betonen. Das aber ist schlechtes Benehmen, das im Konflikt
zu islamischen Grundsätzen steht".

Wie sollen die Frauen aber mit nur einem Augen im Alltag zurechtkommen?
Scheich Al-Habadan antwortet:, "Sobald eine Frau durch die Straßen oder auf
einen öffentlichen Platz geht, wird sie einen Schleier tragen und ein Auge
mit einem Stück Stoff bedecken. Wenn sie einkaufen geht und ein Produkt
genauer betrachten möchte, wird sie das Stück Stoff entfernen und so in der
Lage sein, beide Augen zu benutzen - für eine begrenzte Zeit".

Im alljährlichen Bericht der Vereinten Nationen über den Status der Frau in
der arbischen Welt wurden saudische Frauen während der letzten fünf Jahre
als diejenigen eingestuft, die am stärksten ihrer Rechte beraubt wurden und
ohne Rechtsansprüche waren.
 
Die nächsten Geistesblitze :-)

Fatwa über das Betreten des Badezimmers


Rechtsgutachten Nr. 7115 vom 26.02.2001


(Institut für Islamfragen, dh, 27.03.2008)
Frage: "Die [von allen Muslimen] zu befolgende Lebensweise [arab. Sunna] des Propheten des Islam, Muhammads, besagt, dass man eine Toilette oder ein Badezimmer mit dem linken Fuß zuerst betreten muss. Zudem muss man den rechten Schuh vor dem linken Schuh anziehen. Wie kann ich das in die Praxis umsetzen, wenn ich die Toilette oder das Badezimmer betreten möchte?"
Antwort: "Falls sich die Schuhe außerhalb des Sanitärbereichs befinden, ziehen Sie die Schuhe nach der Art und Weise des Propheten an [erst den rechten Schuh und dann den linken anziehen]. Danach betreten Sie die Toilette oder das Badezimmer. Ansonsten [falls die Schuhe sich schon innerhalb des Sanitärbereichs befinden] betreten Sie ihn zuerst mit dem linken Fuß. Stellen Sie den linken Fuß auf den Schuh, den sie noch nicht angezogen haben. Danach ziehen Sie Ihren rechten Fuß in den Raum hinein und ziehen den rechten Schuh an. Danach ziehen Sie den linken Schuh an. Auf diese Weise befolgen Sie die Weisungen des Propheten."
Quelle: www.islamweb.net/ver2/Fatwa/ShowFatwa.php?lang=A&Id=7115&Option=FatwaId



Fatwa vom 20.09.2007 über die Länge einer Schwangerschaft


Alle sunnitischen islamischen Rechtsschulen stimmen darin überein, dass eine Schwangerschaft über 9 Monate hinausgehen kann


Vom Rechtsgutachtergremium des Zentrums für religiöse Forschung in Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2008)
Imam Malik Ibn Anas [der Gründer der malikitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam] sagte, eine Schwangerschaft könne bis zu 4 Jahren dauern. Es gab in der Geschichte Schwangerschaften, die bis zu 4 Jahre dauerten... Al-Baihaqi überlieferte: 'al-Walid Ibn Muslim sagte: Ich zitierte eine Aussage von Aischa [einer von Muhammads Ehefrauen], dass die längste Schwangerschaft nicht mehr als 2 Jahre dauern könne. Imam Malik fragte: 'Wer kann so etwas sagen. Unsere Nachbarin, die Ehefrau von Ibn Ajlan, ist eine ehrliche Frau. Ihr Ehemann ist ebenfalls ehrlich. Sie war drei Mal innerhalb von 12 Jahren schwanger. Jede ihrer Schwangerschaften dauerte 4 Jahre.'" (Sunan al-Baihaq. Kap. 7/443).
Umar Ibn al-Khattab, der zweite Kalif nach Muhammad, vertrat die Auffassung, dass die Dauer einer Schwangerschaft 4 Jahre betragen könne.
Die Koranverse, die von einer Schwangerschaftsdauer einschließlich der Stillzeit von 30 Monaten sprechen, wollen damit eine Mindestdauer einer Schwangerschaft festlegen."
Quelle: www.dar-alifta.org/ViewResearchFatawa.aspx?ID=8
Kommentar: Aufgrund der Annahme von lange dauernden Schwangerschaften durch maßgebliche muslimische Autoritäten der islamischen Frühzeit gibt es in Strafrechtsprozessen nach Scharia-Ordnung bei Anklage von verwitweten Müttern wegen mutmaßlichen Ehebruchs die Möglichkeit, sich auf diese „ruhenden“ Schwangerschaften zu berufen [d.h., zu behaupten, dass der Fötus im Mutterleib z. B. zwei Jahre geruht habe und daher erst drei Jahre nach dem Tod des Ehemanns geboren worden sei]. Auf diese Weise können Todesurteile vermieden werden [wie etwa in jüngster Vergangenheit in den nördlichen Bundesstaaten Nigerias geschehen], da einerseits nicht die Scharia außer Kraft gesetzt wird, andererseits von der Todesstrafe für Ehebruch außer Kraft gesetzt werden kann.


Fatwa über die Frage, wie ein Autofahrer sich verhalten muss, wenn ein Fußgänger sich ihm in den Weg stellt


Der Autofahrer darf einen Menschen überfahren, wenn dieser sich absichtlich vor das fahrende Auto stellt


Vom Rechtsgutachtensgremium der al-Azhar Moschee/Kairo-Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 14.11.2007)
Das Rechtsgutachtergremium der al-Azhar Moschee in Kairo hat am 08.11.2007 nach einer Meldung von alarabiya.net ein Gutachten veröffentlicht, das Empörung bei Menschenrechtlern ausgelöst hat.
Es besagt, dass ein Mensch, der sich absichtlich vor ein fahrendes Auto stelle, vom Fahrer dieses Wagens schuldlos überfahren werden dürfe, weil dies ein bewusster Selbstmord seitens des Fußgängers sei. Der Fahrer würde in diesem Fall nicht aus Versehen töten, sondern er könne den Unfall gar nicht vermeiden.
Beobachter halten das Veröffentlichungsdatum dieser Fatwa für bewusst gewählt, weil es als Rechtfertigung für ein Ereignis gelten soll, das Unruhe in Ägypten verursacht habe. Obwohl dieses Rechtsgutachten schon im letzten Juni erlassen wurde, habe man es erst am 08.11.2007 veröffentlicht:
Am 4.11.2007 soll die ägyptische Polizei im Norden Kairos eine Frau verhaftet haben. Eine Verwandte der verhafteten Frau, Rida Schihata, habe sich an der Vorderseite des Polizeiautos festgeklammert, um die Befreiung ihrer Verwandten zu erzwingen. Der Polizeikommissar der Einsatzgruppe habe jedoch befohlen, loszufahren. Frau Schihata soll sich ca. 100 m an dem fahrenden Polizeiauto festgehalten haben, dann jedoch die Kraft verloren haben, vom Auto gefallen und von dem Fahrer überfahren worden sein. Er habe nicht angehalten, sondern sei weitergefahren.
Der Generalsekretär der ägyptischen Menschenrechtsorganisation, Hafez Abu Sa'da, beschrieb diese Fatwa als "sehr gefährlich" und sagte: "Ich habe den Verdacht, dass diese Fatwa politischen Zielen dient".
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2007/11/09/41440.html


Und jetzt ein besonderes *Gustostückerl* der islamischen Toleranz :-)
Erklärt vielleicht das agressive Verhalten mancher muslim. Jugendlichen !


Fatwa zu der Frage: Wie müssen Muslime mit Christen umgehen?


Christen haben in muslimischen Ländern nichts verloren oder eine erniedrigte Stellung


Von Dr. Sheich Safr Bin Abdur-Rahman al- Hawali
(Institut für Islamfragen, dh, 11.06.2007)
Frage: Wer siegen will, soll sich Christen und andere Gottlose nicht als Freunde nehmen [dies ist ein Hinweis auf Sure 5, 51]. Wie sollen wir (Muslime) mit Christen umgehen, die sich in muslimischen Ländern befinden?
Antwort: "Christen können in zwei Gruppen eingeordnet werden:
1. Die erste Gruppe sind Christen, die (bestimmte) muslimische Länder nicht betreten dürfen. Es ist unnötig, die relevanten Vorschriften zu erwähnen. Diese Länder befinden sich auf der Arabischen Halbinsel. Auf der Arabischen Halbinsel dürfen sich weder Juden noch Christen befinden, d. h. in den (Ländern, die sich dort befinden) zwischen al-Busra (dem Irak) - wie einige meinen -, Jordanien und Adnan (dem Jemen). Diese (Länder) sind ein Tabu für Juden und Christen. Falls es nötig ist, dass sich ein Christ in einem dieser Länder aufhält, wird er eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis bekommen, genau wie Umar [der dritte Nachfolger und Kalif Muhammads] es gehandhabt hat.
2. Die Gruppe [der Christen], die sich außerhalb der Arabischen Insel befindet, kann man in drei Untergruppen aufteilen:
Die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befindlichen Christen, die einen Friedensvertrag [quasi Waffenstillstand] mit Muslimen geschlossen haben und daher Schutzbefohlene sind.
Der Schutzbefohlene ist derjenige, der in al-Shaam [also Syrien, Jordanien, Libanon, Palästina und evt. Jemen und Teilen Saudi-Arabiens] oder Ägypten geboren ist [also derjenige, der in diesen Ländern seine Heimat hat] ... Er muss Tribut zahlen [an Muslime] zahlen und ist erniedrigt ... In muslimischen Ländern müssen diese festgesetzten Regeln eingehalten werden. Z. B.:
- Sie [die Nichtmuslime] dürfen weder muslimische Vornamen noch Nachnahmen haben.
- Ihre Häuser dürfen nicht höher als die Häuser der Muslime sein. Ein Christ darf nicht ein dreistöckiges Haus bauen, wenn sein muslimischer Nachbar ein zweistöckiges Haus besitzt.
- Man [ein Muslim] darf sie [die Christen] nicht grüßen [d. h., er darf nicht mit der Begrüßung beginnen, sondern muss warten, bis er von ihnen begrüßt wird].
- Auf Wegen müssen sie [Juden und Christen] abgedrängt werden [nach Muhammads Vorschriften müssen Muslime auf Wegen so gehen, dass für Juden und Christen kaum einen Durchgang gelassen wird], weil Muslime das Vorrecht [d.h. mehr Recht auf die Benutzung von Straßen] auf Straßen haben.
- Sie müssen Kleider tragen, die zeigen, dass sie erniedrigte Schutzbefohlene sind. Selbst ein Kind muss leicht als schutzbefohlenes Christenkind erkennbar sein. Deshalb müssen sie [die Christen] bestimmte Gürtel und Kleider tragen.
- Man [d.h. die Muslime] darf sie [die Christen] nicht ehren, wie man einen Muslim ehrt."
Quelle: ???? ????? ??????? ??? ???????



Alle Muslime in Europa etc. versündigen sich schwer, wenn sie in Europa etc wohnen
:-)

Fatawa über den Aufenthalt in nicht-muslimischen Ländern


Muslime dürfen sich nur in muslimischen Ländern aufhalten


Von einflussreichen muslimischen Geistlichen
(Institut für Islamfragen, dh, 31.07.2006)
Frage: Dürfen Muslime in ein nicht-muslimisches Land reisen oder dort leben?
Antwort: Auf der unten angegebenen Internetseite wurde am 17. Juli eine Sammlung von Rechtsgutachten einflussreicher muslimischer Geistlicher zu dieser Frage veröffentlicht. Alle diese Rechtsgutachten verbieten einem Muslim den Aufenthalt in einem "gottlosen" (nicht-muslimischen) Land, selbst wenn der Grund des Aufenthalts das Studium, Tourismus oder ähnliches ist. Ein Muslim, der sich in einem "gottlosen" Land befinde, müsse seinen Aufenthalt dort sofort unterbrechen und in ein muslimisches Land reisen oder auswandern.
Quelle: http://alsaha.fares.net/sahat?128@65.MPq4esvwH6k.0@.2cc12e90



Die Sonne ist nicht rund, sondern kuppelförmig und die Erde eine Scheibe??? :-)

Fatawa zur Rotation der Sonne


Alle Fatawas bezeugen, dass die Sonne keine feste Position im Weltall besitzt


Von dem berühmten ehemaligen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, Abdul Aziz Ibn Baz und dem prominenten muslimischen Geistlichen Ibn Uthaimin
(Institut für Islamfragen, dh, 30.11.2005)
Scheich Ibn Baz soll in einem seiner Bücher im Jahr 1982 geschrieben haben:
"Die muslimischen Vorfahren (muslimische Geistliche), wie Scheich Ibn Taimiya, Ibn Kathir und Ibn al-Qayyim, sind sich einig, dass derjenige, der behauptet, die Erde rotiere um die Sonne, während die Sonne fest stünde, sündigt und das islamische Gesetz bricht. Wer behauptet, dass die Erde rotiert, aber die Sonne nicht, wird zum Gottlosen und Verführten. Er muss eine Frist bekommen, um sich zu besinnen (und seine Meinung zu ändern). Falls er Buße tut und wieder vernünftig wird, wird ihm verziehen. Falls er aber seine Meinung nicht ändert (nicht zugibt, dass die Sonne rotiert), wird als ein Gottloser hingerichtet. Sein Eigentum wird vom muslimischen Staat übernommen."
Dazu soll Ibn Baz versichert haben, er habe selbst gesehen, wie die Sonne sich drehte. Dies soll er erlebt haben, bevor er sein Augenlicht verloren habe. Viele andere seiner Zeitgenossen sollen dies ebenfalls beobachtet haben.
Zur Form der Sonne soll der prominente Geistliche gesagt haben:
"Die Sonne ist nicht kugelförmig, sondern kuppelförmig. Sie ist eine Kuppel, die auf Säulen steht. Sie wird von Engeln getragen." Und: "Falls die Sonne still stände, gäbe es nicht vier unterschiedliche Jahreszeiten. Auch die Uhrzeit wäre in der ganzen Welt gleich."
Zu den Aussagen der Wissenschaftler bezüglich des Stillstandes der Sonne soll Ibn Baz Folgendes geäußert haben: "Viele Erdkundelehrer behaupten, die Sonne stehe still und sie rotiere nicht. Dies ist eine Lüge und Irreführung. Diese Leute belügen die Menschen. Sie verstoßen gegen den Koran, die Überlieferung und die Äußerungen der muslimischen Vorfahren ... . Falls die Erde sich tatsächlich bewegt (rotiert), würde dies bedeuten, dass man sein Ziel (durch Bewegung) nie erreichen würde. Diejenigen, die ihre Schülern so etwas lehren, prägen damit atheistische Menschen."
Ibn Uthaimin soll diese Äußerungen ebenfalls bestätigt haben. Er soll Koranverse zitiert haben, die besagen, die Erde sei mit Säulen fixiert. Dies widerspreche der Behauptung, dass die Erde rotiere.

Außerdem soll Ibn Uthaimin bestätigt haben: "Sowohl der Koran, als auch die Überlieferung bestätigen, dass die Sonne sich bewegt. Dies führe zur Erschaffung des Tages und der Nacht ..."

Ibn Uthaimin soll vier verschiedene Stellen im Koran zitiert haben. Alle besagen im Klartext, dass die Sonne rotiere. Auch aus der Überlieferung bestätigt er diese Ansicht, indem er die folgende Aussage Muhammads zitiert:

"Als die Sonne unterging, sagte Allahs Prophet Muhammad zu Abu Thar: 'Weißt du, wohin die Sonne gegangen ist?' Abu Thar sagte: 'Allah und sein Prophet wissen dies'. Muhammad sagte: 'Die Sonne geht und kniet nieder unter dem Thron Allahs. Sie bittet um Erlaubnis (um gehen zu dürfen). Ihr wird es erlaubt. (Sie verschwindet). Sie bittet um Erlaubnis. Ihr wird es nicht erlaubt, sondern gesagt: Geh zurück, woher du kamst. So kommt sie wieder.'"
Q
Fatawa zur Rotation der Sonne


Alle Fatawas bezeugen, dass die Sonne keine feste Position im Weltall besitzt


Von dem berühmten ehemaligen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, Abdul Aziz Ibn Baz und dem prominenten muslimischen Geistlichen Ibn Uthaimin
(Institut für Islamfragen, dh, 30.11.2005)
Scheich Ibn Baz soll in einem seiner Bücher im Jahr 1982 geschrieben haben:
"Die muslimischen Vorfahren (muslimische Geistliche), wie Scheich Ibn Taimiya, Ibn Kathir und Ibn al-Qayyim, sind sich einig, dass derjenige, der behauptet, die Erde rotiere um die Sonne, während die Sonne fest stünde, sündigt und das islamische Gesetz bricht. Wer behauptet, dass die Erde rotiert, aber die Sonne nicht, wird zum Gottlosen und Verführten. Er muss eine Frist bekommen, um sich zu besinnen (und seine Meinung zu ändern). Falls er Buße tut und wieder vernünftig wird, wird ihm verziehen. Falls er aber seine Meinung nicht ändert (nicht zugibt, dass die Sonne rotiert), wird als ein Gottloser hingerichtet. Sein Eigentum wird vom muslimischen Staat übernommen."
Dazu soll Ibn Baz versichert haben, er habe selbst gesehen, wie die Sonne sich drehte. Dies soll er erlebt haben, bevor er sein Augenlicht verloren habe. Viele andere seiner Zeitgenossen sollen dies ebenfalls beobachtet haben.
Zur Form der Sonne soll der prominente Geistliche gesagt haben:
"Die Sonne ist nicht kugelförmig, sondern kuppelförmig. Sie ist eine Kuppel, die auf Säulen steht. Sie wird von Engeln getragen." Und: "Falls die Sonne still stände, gäbe es nicht vier unterschiedliche Jahreszeiten. Auch die Uhrzeit wäre in der ganzen Welt gleich."
Zu den Aussagen der Wissenschaftler bezüglich des Stillstandes der Sonne soll Ibn Baz Folgendes geäußert haben: "Viele Erdkundelehrer behaupten, die Sonne stehe still und sie rotiere nicht. Dies ist eine Lüge und Irreführung. Diese Leute belügen die Menschen. Sie verstoßen gegen den Koran, die Überlieferung und die Äußerungen der muslimischen Vorfahren ... . Falls die Erde sich tatsächlich bewegt (rotiert), würde dies bedeuten, dass man sein Ziel (durch Bewegung) nie erreichen würde. Diejenigen, die ihre Schülern so etwas lehren, prägen damit atheistische Menschen."
Ibn Uthaimin soll diese Äußerungen ebenfalls bestätigt haben. Er soll Koranverse zitiert haben, die besagen, die Erde sei mit Säulen fixiert. Dies widerspreche der Behauptung, dass die Erde rotiere.

Außerdem soll Ibn Uthaimin bestätigt haben: "Sowohl der Koran, als auch die Überlieferung bestätigen, dass die Sonne sich bewegt. Dies führe zur Erschaffung des Tages und der Nacht ..."

Ibn Uthaimin soll vier verschiedene Stellen im Koran zitiert haben. Alle besagen im Klartext, dass die Sonne rotiere. Auch aus der Überlieferung bestätigt er diese Ansicht, indem er die folgende Aussage Muhammads zitiert:

"Als die Sonne unterging, sagte Allahs Prophet Muhammad zu Abu Thar: 'Weißt du, wohin die Sonne gegangen ist?' Abu Thar sagte: 'Allah und sein Prophet wissen dies'. Muhammad sagte: 'Die Sonne geht und kniet nieder unter dem Thron Allahs. Sie bittet um Erlaubnis (um gehen zu dürfen). Ihr wird es erlaubt. (Sie verschwindet). Sie bittet um Erlaubnis. Ihr wird es nicht erlaubt, sondern gesagt: Geh zurück, woher du kamst. So kommt sie wieder.'"
Quelle: alsaha.fares.net/sahat
uelle: alsaha.fares.net/sahat


Meine Frage an die muslimischen Forumsteilnehmer:

Nehmt ihr diese Fatawas ernst? Sind sie für Muslime verbindlich?
 
Zuletzt bearbeitet:
Troy, klär uns auf.

Hab mir einige Sachen durchgelesen...

Das ist entweder die hanbalitische oder die malikitische Rechtschule, die solche Fatwas bringt.

Typisch für die Hanbalitische ist, dass Gewohnheiten des Propheten, wie z. B. rechten Schuh zuerst und an- bzw. ausziehen dort zum Gesetz gemacht werden.

Allerdings habe ich noch nie gehört, dass das Leben in einem nicht-islamischen Land verboten sein soll. Genaugenommen steht dazu sogar etwas im Koran. Ausziehen wird zwar empfohlen, aber wenn das geht, dann soll man bleiben und sich sogar an die Gesetze des Landes halten.

Allerdings könnten das die Malikiten anders sehen. Wobei ich von denen noch nicht ganz soviel gelesen habe.

Ich tippe aber auf Malikiten, weil einige Male ägyptische Gelehrte genannt werden.

Die meisten von euch sind soweiso Hanafiten, deshalb kann euch das tatsächlich egal sein. Nur ist es kein Geheimnis, dass mehrere offizielle Versionen des Islam gibt.
 
Zurück
Oben