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Ist das Motiv tatsächlich ein wichtiges Kriterium

Charlie Brown

Meistgehasster User hier
Ich stelle die Frage mal ganz bewusst, da ich mich oft mit dieser Frage auseinandergesetzt habe, vor Gericht spielt ja oft das Motiv eine wichtige Rolle, aber lässt das die eigentliche Tat tatsächlich anders erscheinen nur weil man sie dadurch besser erklären kann?

Denn selbst wenn die Gründe dadurch die Gewalttat in irgend einer Weise erklären, wobei es mir persönlich dann schwer fällt so etwas dann trotzdem nachzuvollziehen, besonders wenn dann mit massiver Brutalität jemanden der Tod beigefügt wurde, das Verbrechen ist doch das selbe.

Sollte man daher nicht eher die Frage stellen, wie sehr das Opfer leiden musste, mit welcher Brutalität der Täter bei seiner Tat vorgegangen ist.

Genauso bei der Bewertung von Gewalttaten und deren Opfer, angenommen eine Gewalttat hat einen politischen Hintergrund, so wird das eher thematisiert als sogenannte Schlägereien, aber im Endeffekt ist das Ergebnis doch das selbe, wenn es Verletzte oder Todesopfer gibt

Also für mich ist es daher egal, ob jemand zusammengeschlagen wird, weil die Täter gerade Bock darauf hatten oder aber weil die Täter aus politischen Motiven heraus gehandelt haben und das Opfer daher zusammengeschlagen haben, denn das Ergebnis ist letztlich doch das selbe.

Mord vor allem ist doch immer ein Motiv aus niedrigeren Beweggründen oder?

Warum sollte man daher einen Mord anders bewerten bezüglich des Motivs, wenn jemand seine Frau aus Eifersucht aus brutalste Weise umbringt oder ob dies ein Rechtsradikaler aus rassistischen Motiven jemanden umbringt oder jemand aus Frust einen anderen auf brutalste Weise totschlägt oder generell jemand einen anderen ermordet, ist da das Motiv wirklich dann so entscheidend oder sollte das bei bezüglich des Strafmaß wirklich eine so große Rolle spielen?

Natürlich kann man jetzt noch den Unterschied zwischen Mord und Totschlag dabei benennen, nur das Ergebnis ist auch hier letztlich das selbe, nämlich das jemand umgebracht wurde.
 
ich erinnere mich an einen fall wo eine Bankerin angeklagt wurde, weil sie arme menschen kredite gewilligt hat, nur um die zu helfen.

sind so fälle da ist es echt schwer zu beurteilen.
 
Motiv - in welchem Rechtskreis?

In Ö ist zB ein Motiv nicht für die Erfüllung des Tatbestandes nach §75 StGB (Mord) erforderlich. Wobei es in der Schweiz und Deutschland anders ist.
 
Mir geht es vor allem um Gewaltverbrechen, macht das Motiv so viel Unterschied ob ich zusammengeschlagen werde, weil derjenige mich ausrauben will oder weil derjenige halt gerade Bock auf Schlägerei hat? Die Verletzungen die ich dadurch erleide werden von beiden ja in Kauf genommen.
 
Mir geht es vor allem um Gewaltverbrechen, macht das Motiv so viel Unterschied ob ich zusammengeschlagen werde, weil derjenige mich ausrauben will oder weil derjenige halt gerade Bock auf Schlägerei hat? Die Verletzungen die ich dadurch erleide werden von beiden ja in Kauf genommen.

zählt dazu auch wenn ein vater seine ermordete tochter raechen will?
 
Mir geht es vor allem um Gewaltverbrechen, macht das Motiv so viel Unterschied ob ich zusammengeschlagen werde, weil derjenige mich ausrauben will oder weil derjenige halt gerade Bock auf Schlägerei hat? Die Verletzungen die ich dadurch erleide werden von beiden ja in Kauf genommen.

Da solltest du dich evtl dem Ö. Strafrecht widmen, da hättest du nicht so ein Dilemma :D
 
zählt dazu auch wenn ein vater seine ermordete tochter raechen will?

Inwiefern rächen bezüglich was? Wenn sie vergewaltigt wurde oder ermordet wurde und der Täter nach Ansicht des Vaters keine gerechte Bestrafung dafür erhalten hat.

Das ist der einzige Fall bezüglich des Thema Selbstjustiz wo es mir persönlich schwer fällt, das Motiv nicht mit ins Spiel zu bringen, da Selbstjustiz eben eine Handlung ist, die wiederum aufgrund eines vorherigen Verbrechens begangen wird.

Nur die Frage ist dann halt, sollte man bei der Bewertung des Motivs außer Acht lassen wie diese Selbstjustiz durchgeführt wurde.
 
Naja es ist schon ein Unterschied ob ich jetzt jemanden einfach so abknalle den ich kenne, oder er vielleicht irgendeinen Pfusch gebaut hat und er es sozusagen "verdient hat". Beides ist schlimm keine Frage. Aber wenn jemand nur zum Spaß mordet kommt das doch irgendwie anders rüber.
 
Trocken juristisch:
In DE ist das "Leitstrafmotiv" nicht Rache oder Ähnliches, sondern in erster Linie Resozialisierung. Mag man darüber denken wie man will, aber das ist der oberste Gedanke, der dabei leiten soll. Deswegen ist es für ein Urteil schon wichtig, aus welchen Motiven gehandelt wurde, welcher Grad von Vorsatz bestand etc.

Grundsätzlich wird der normale Richter bei der Strafbemessung schon auch die Auswirkungen auf das Opfer mit in Betracht ziehen. Aber es stimmt, dass es aus oben genannten Gründen in erster Linie "täter", denn "opferbezogen" angelegt ist. In der Tat, für das Opfer, was vielleicht mit einer Gehirnerschütterung zusammen geschlagen im Krankenhaus liegt, spielt es an sich keine Rolle, ob dem langweilig war, er aus rassistischen Motiven gehandelt hat oder was auch immer. Es gibt aber im Strafrecht mehr und mehr Bemühungen um Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich usw.
 
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