F21
evolutionärer Humanist
Italien beendet einen Teil der Steuerprivilegien der Kirche
Die katholische Kirche in Italien ist für alle gewerblichen Kirchenimmobilien auf italienischem Territorium in Zukunft der Immobiliensteuer IMU unterworfen.
Damit wurde die bisherige Steuerbefreiung für Hotels (in denen sich eine Kapelle befindet), für von Orden betriebene Pilgerunterkünfte, für Geschäfte mit religiösen Souvenirs oder Pfarrkinos u.a.m. aufgehoben.
Die italienische Regierung erwartet dadurch eine Steuermehreinnahme in der Größenordnung von 600 Millionen Euro.
Alle anderen Kirchimmobilien, wie Kirchen, Pfarreien und katholische Schulen sind weiterhin von der Immobiliensteuer befreit.
Der Regierungsbeschluss löste in katholisch-kirchlichen Kreisen heftige Kritik aus.
» Weiterlesen im Originalartikel...
Die katholische Kirche in Italien ist für alle gewerblichen Kirchenimmobilien auf italienischem Territorium in Zukunft der Immobiliensteuer IMU unterworfen.
Damit wurde die bisherige Steuerbefreiung für Hotels (in denen sich eine Kapelle befindet), für von Orden betriebene Pilgerunterkünfte, für Geschäfte mit religiösen Souvenirs oder Pfarrkinos u.a.m. aufgehoben.
Die italienische Regierung erwartet dadurch eine Steuermehreinnahme in der Größenordnung von 600 Millionen Euro.
Alle anderen Kirchimmobilien, wie Kirchen, Pfarreien und katholische Schulen sind weiterhin von der Immobiliensteuer befreit.
Der Regierungsbeschluss löste in katholisch-kirchlichen Kreisen heftige Kritik aus.
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