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Unten ist eine gute Wissenschaftliche Quelle, über die Jüdische Geschichte in Europa.
Ich bin druch die Wochenende Ausgabe der SZ vom 16/17.9.06 darauf aufmerksam gemacht worden, über die Affäre Philipp Auerbach und der CSU in Bayern, wo sich Herr Auerbach, damals dann umbrachte.
Und deshalb will ich die Sache mal bringen.
Eine Schande für Bayxern und wie sich der Katholike der Justiz Minister Josef Müller "Ochsen Sepp", damals gegen Juden gebärdete. Josef Müller "Ochsen Sepp" war ein Schlüssel, bei der Schaffung neuer korrupter Strukturen in Bayern, und musste später deshalb zurücktreten.
Auerbach-Affäre: Antisemitismus wagt sich aus der Deckung
Philipp Auerbach (li) mit Verteidiger Josef Panholzer im Gerichtssaal (1952)
Im befreiten Deutschland herrschte gegen Wiedergutmachungsleistungen für Juden von Beginn an unterschwelliger Widerstand. Dieses Motiv spielte wohl auch 1951 eine Rolle bei der Verhaftung von Philipp Auerbach, Vorstandsmitglied und Gründervater des Zentralrats der Juden in Deutschland. Gleichzeitig leitete er das Bayerische Landesentschädigungsamt und war in dieser Funktion zuständig für "Wiedergutmachung".
Verbrechen: Unbürokratische Hilfe
Die Anklage: finanzielle Unregelmäßigkeiten bei Entschädigungszahlungen. Auerbach hatte mit diesen Hilfen 80.000 Ostjuden in Bayern und Deutschland die Ausreise ermöglicht und gleichzeitig deutsche Juden beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützt. Er half Juden auf unbürokratische Weise, aber ignorierte dabei Dienstvorschriften. Auerbach wurden daraufhin gravierende Missstände in seiner Amtsführung vorgeworfen. Es kam zum Prozess. Mitangeklagt war der bayerische Landesrabbiner Aaron Ohrenstein.
Auerbach hatte das Pech, zwischen allen Stühlen zu sitzen. Einerseits setzte er sich im Rahmen der "Wiedergutmachung" für den Verbleib erbenlosen jüdischen Vermögens in Deutschland ein. Damit hatte er ausländische jüdische Organisationen wie die JRSO (Jewish Restitution Successor Organisation) gegen sich, die das Vermögen selbst haben wollten. Auerbach zufolge sollte es den NS-Verfolgten innerhalb Deutschlands zu Gute kommen. Andererseits war er der bayerischen Staatsregierung zusehends ein Dorn im Auge. Denn diese wollte die Integration und Entschädigung von Juden möglichst "kostengünstig" gestalten.
Ehemalige Nazis unter den Richtern
Dazu kam ein pikantes Detail: Im Prozess mussten Auerbach und Ohrenstein sich vor einem Gericht aus fünf Richtern verantworten, von denen drei nachweislich der NSDAP verbunden gewesen waren.
Im Prozess gegen Auerbach ging es nicht nur um einen gewöhnlichen Fall von Rechtssprechung. Zwar wurde Auerbach wegen diverser Verfehlungen rechtskräftig verurteilt, dennoch hinterließ das Verfahren einen üblen Nachgeschmack. Nicht wenige Beobachter werteten das Urteil als Indiz dafür, dass sich Antisemitismus Anfang der 50er-Jahre in Deutschland wieder offen aus der Deckung wagte. So betrachtete man als signifikant, dass im damaligen Graubereich vieler Straftatbestände wie zum Beispiel Schwarzhandel die Justiz sich ausgerechnet auf den Juden Auerbach kaprizierte. Wie direkt Antisemitismus wieder auftrat, zeigte auch die Tatsache, dass sich der damalige bayerische Justizminister Josef Müller (CSU, genannt "Ochsensepp") nicht scheute, Auerbach höhnisch als "König der Juden" zu bezeichnen.
Revision des Urteils zu spät
Die Affäre überstieg Auerbachs Kräfte: Wenige Tage nach dem Spruch des Urteils zu zweieinhalb Jahren Gefängnis unter anderem wegen Bestechung und Untreue beging er in der Haft Selbstmord. Er hatte nichts mehr davon, dass später das Urteil revidiert wurde. Nachträglich wurde er in allen Anklagepunkten freigesprochen - bis auf einen: Nur der Schuldspruch über das Führen eines falschen Doktortitels wurde nicht zurückgenommen.
Das Online-Journal "zeitenblicke" der Universität Köln dokumentiert die Einzelheiten zum Fall Auerbach:
http://www.br-online.de/bayern-heute/thema/juden-in-bayern/nachkrieg-sub3.xml
Neue Einblicke in die Praxis der frühen Wiedergutmachung in Bayern: Die Auerbach-Korrespondenz im Bayerischen Hauptstaatsarchiv und die Akten des Strafprozesses gegen die Führung des Landesentschädigungsamtes von 1952
Abstract
Wie kaum ein anderer hat Philipp Auerbach die Anfänge der Wiedergutmachung in Westdeutschland nach 1945 geprägt. Durch seine zahlreichen Funktionen im Staatsdienst und in Organisationen ehemaliger Verfolgter gelang es ihm, 'Wiedergutmachung' an den Opfern des Nationalsozialismus in einem sehr weiten Sinn zu betreiben. Seine eigenwillige Vorstellung davon, wie Rückerstattung, Entschädigung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken miteinander verbunden werden sollten, trug ihm jedoch heftige Gegnerschaft ein. 1952 wurde er in einem hochpolitischen Prozess verurteilt und nahm sich unmittelbar danach das Leben. Auerbachs Korrespondenz und weitere Unterlagen aus den Jahren 1946-1951 sind jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zugänglich. Ergänzend können seit kurzem im Staatsarchiv München die Verfahrensakten zum Strafprozess von 1952 eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die frühe Wiedergutmachungspraxis in Bayern. Sichtbar werden vor allem die vielfältigen Interessenkonflikte, die bei der Entschädigung, der Rückerstattung und der Sühne von NS-Verbrechen auftraten.
Der Fall Philipp Auerbach und die Akten
<1>
Mit der Person Philipp Auerbachs (1906-1952) verknüpft sich das Problem der 'Wiedergutmachung' von nationalsozialistischem Unrecht in ganz besonderer Weise. Kaum ein anderer polarisierte die Öffentlichkeit in dieser Frage stärker als er, und sein dramatisches Schicksal erscheint geradezu symptomatisch für das Scheitern umfassender Wiedergutmachungskonzepte in Westdeutschland. Der 'Fall Philipp Auerbach' entwickelte sich nicht nur zu einem der ersten großen Politskandale in Bayern nach 1945, er gilt auch als Lehrstück eines frühen Nachkriegsantisemitismus. [1]
<2>
Philipp Auerbach, ein deutscher Jude und Überlebender der nationalsozialistischen Konzentrationslager, amtierte seit Herbst 1946 in Bayern als Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, später dann als Präsident des Landesentschädigungsamtes. Daneben engagierte er sich in zahlreichen jüdischen und anderen Verfolgtenorganisationen im besetzten Deutschland. Seine reichhaltige Sammlung an Briefen und weiteren Unterlagen aus den Jahren 1946 bis 1951 - dem Jahr seines erzwungenen Ausscheidens aus dem Amt - füllte einst mehr als 75 Aktenordner. Auerbachs bislang unbekannte Korrespondenz, die auch die Schriftwechsel seiner Vorgänger seit Herbst 1945 enthält, ist jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv für die Forschung zugänglich - neu geordnet und intensiv erschlossen. Ergänzend dazu können seit kurzem im Staatsarchiv München die kompletten Verfahrensakten zum spektakulären Strafprozess von 1952 vor dem Landgericht München I gegen Auerbach und drei seiner Mitstreiter eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die Wiedergutmachungspraxis in Bayern und die daraus resultierenden Konflikte bis zum Beginn der 1950er-Jahre.
Abb. 1
Aufstieg und Niedergang Auerbachs
>
Philipp Auerbach wurde 1906 als Sohn eines jüdischen Exporteurs in Hamburg geboren. Dort absolvierte er auch eine kaufmännische Lehre und eine Ausbildung zum Drogisten. 1934 emigrierte er nach Belgien, wo er als Chemieunternehmer mit regen Geschäftsbeziehungen nach Spanien Erfolg hatte. Nach zeitweiliger Internierungshaft in Frankreich ab 1940 geriet er 1942 in die Hand der Gestapo, die ihn zwang, als Dolmetscher für die Berliner Kriminalpolizei tätig zu sein. Ab 1943/44 durchlief Auerbach mehrere Konzentrationslager. Nach seiner Befreiung aus Buchenwald trat er der SPD bei, und im September 1945 berief man ihn in die Regierung der Nordrheinprovinz in Düsseldorf, wo er für die Betreuung von ehemaligen NS-Verfolgten und Flüchtlingen zuständig war. Wenig später gründete er in seinem Amtsbereich einen ersten Landesverband für die jüdischen Gemeinden. Ende 1945 wurde er jedoch von der britischen Militärregierung beurlaubt, weil er sich wiederholt Anordnungen widersetzt und eigenmächtig gehandelt hatte. Auch in jüdischen Kreisen war Auerbachs Strategie, Konkurrenten durch Intrigen auszuschalten, auf Kritik gestoßen. [2]
<4>
Dennoch wurde ihm neun Monate später ein ähnlich gearteter, aber noch einflussreicherer Posten in Bayern angetragen. Auerbach erhielt dort das Amt des 'Staatskommissars für die Opfer des Faschismus', das kurz darauf in 'Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte' umbenannt wurde. Nach rund zwei Jahren sollte sein Einfluss begrenzt werden, indem man ihn nur noch als 'Generalanwalt für Wiedergutmachung' fungieren ließ - in der Praxis änderte sich freilich kaum etwas. Im November 1949 avancierte er schließlich zum kommissarischen Präsidenten des neu errichteten Bayerischen Landesentschädigungsamtes.
<5>
Nur 14 Monate später, im Januar 1951, wurde Auerbach plötzlich aus dem Amt entfernt und einige Wochen danach verhaftet. Die Ermittlungen der Justiz dehnten sich immer weiter aus, so dass die Staatsanwaltschaft schließlich im November 1951 nicht nur gegen den Präsidenten, sondern auch gegen zwei seiner engsten Mitarbeiter sowie den Landesrabbiner Aaron Ohrenstein Anklage erhob.
Am Ende eines spektakulären, mehr als vier Monate dauernden Strafprozesses ab April 1952 verurteilte das Landgericht München I Auerbach wegen Unterschlagung, Bestechung, Meineids und Vortäuschens eines Doktortitels zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.700 DM. Auch die übrigen Angeklagten wurden bestraft. Auerbachs Verteidigung und einige Berichterstatter sprachen prompt von einem neuen 'Fall Dreyfus', hatten doch antisemitische Vorurteile die Prozessführung nicht unerheblich beeinflusst. Zwei Tage nach seiner Verurteilung zog Auerbach auf dramatische Art und Weise die Konsequenz: In einem Münchner Krankenhaus beging er, von seiner Unschuld überzeugt, am 16. August 1952 Selbstmord. Während seiner Beerdigung ereigneten sich gewaltsame Zusammenstöße zwischen seinen Anhängern und der Münchner Polizei. Durch dieses Ereignis erhielt die antisemitische Aufladung des Auerbach-Prozesses zusätzliche Nahrung. [3]
.................
http://www.zeitenblicke.de/2004/02/fuermetz/index.html
Und hier eine Quelle, welche offensichtlich rein historisch die Jüdische Geschichte in Europa beleuchtet Inklusive vieler Details mit Quellen und Unter links.
historicum.net -
geschichtswissenschaftliche Informationsangebote im Internet
Bibliographie
Kriterien für die Auswahl - mit Ausnahme der Quellenpublikationen - sind Repräsentativität, Methodenvielfalt und -bewusstsein und ein möglichst junges Erscheinungsdatum - jedenfalls im Ideal. Die Realität sieht manchmal noch ein wenig anders aus.
Sammelbände und zeitübergreifende Darstellungen sind dann aufgeführt, wenn sie einen substantiellen Beitrag auch zur Frühen Neuzeit enthalten - oder wenn es gewichtige, im Forschungsstand liegende Gründe dafür gibt. Ältere Titel lassen sich i.d.R. über die genannten erschließen; nur wo dies nicht der Fall ist, wie etwa in der Stadt- und Regionalgeschichte, werden auch zentrale ältere Werke genannt, wenn es keine neuen gibt. Thematisch klar umgrenzte Sammelbände werden in der Regel nur als ganzer Band gelistet. Nur in Ausnahmefällen, für ansonsten noch schwach besetzte Forschungsfelder wurden einzelne Beiträge zusätzlich zum ganzen Band aufgenommen. Die Einzelbeiträge von Sammelbänden lassen sich im Übrigen bequem über RAMBI ermitteln.
http://www.historicum.net/themen/juedische-geschichte/materialien/bibliographie/
Ich bin druch die Wochenende Ausgabe der SZ vom 16/17.9.06 darauf aufmerksam gemacht worden, über die Affäre Philipp Auerbach und der CSU in Bayern, wo sich Herr Auerbach, damals dann umbrachte.
Und deshalb will ich die Sache mal bringen.
Eine Schande für Bayxern und wie sich der Katholike der Justiz Minister Josef Müller "Ochsen Sepp", damals gegen Juden gebärdete. Josef Müller "Ochsen Sepp" war ein Schlüssel, bei der Schaffung neuer korrupter Strukturen in Bayern, und musste später deshalb zurücktreten.
Auerbach-Affäre: Antisemitismus wagt sich aus der Deckung
Philipp Auerbach (li) mit Verteidiger Josef Panholzer im Gerichtssaal (1952)
Im befreiten Deutschland herrschte gegen Wiedergutmachungsleistungen für Juden von Beginn an unterschwelliger Widerstand. Dieses Motiv spielte wohl auch 1951 eine Rolle bei der Verhaftung von Philipp Auerbach, Vorstandsmitglied und Gründervater des Zentralrats der Juden in Deutschland. Gleichzeitig leitete er das Bayerische Landesentschädigungsamt und war in dieser Funktion zuständig für "Wiedergutmachung".
Verbrechen: Unbürokratische Hilfe
Die Anklage: finanzielle Unregelmäßigkeiten bei Entschädigungszahlungen. Auerbach hatte mit diesen Hilfen 80.000 Ostjuden in Bayern und Deutschland die Ausreise ermöglicht und gleichzeitig deutsche Juden beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützt. Er half Juden auf unbürokratische Weise, aber ignorierte dabei Dienstvorschriften. Auerbach wurden daraufhin gravierende Missstände in seiner Amtsführung vorgeworfen. Es kam zum Prozess. Mitangeklagt war der bayerische Landesrabbiner Aaron Ohrenstein.
Auerbach hatte das Pech, zwischen allen Stühlen zu sitzen. Einerseits setzte er sich im Rahmen der "Wiedergutmachung" für den Verbleib erbenlosen jüdischen Vermögens in Deutschland ein. Damit hatte er ausländische jüdische Organisationen wie die JRSO (Jewish Restitution Successor Organisation) gegen sich, die das Vermögen selbst haben wollten. Auerbach zufolge sollte es den NS-Verfolgten innerhalb Deutschlands zu Gute kommen. Andererseits war er der bayerischen Staatsregierung zusehends ein Dorn im Auge. Denn diese wollte die Integration und Entschädigung von Juden möglichst "kostengünstig" gestalten.
Ehemalige Nazis unter den Richtern
Dazu kam ein pikantes Detail: Im Prozess mussten Auerbach und Ohrenstein sich vor einem Gericht aus fünf Richtern verantworten, von denen drei nachweislich der NSDAP verbunden gewesen waren.
Im Prozess gegen Auerbach ging es nicht nur um einen gewöhnlichen Fall von Rechtssprechung. Zwar wurde Auerbach wegen diverser Verfehlungen rechtskräftig verurteilt, dennoch hinterließ das Verfahren einen üblen Nachgeschmack. Nicht wenige Beobachter werteten das Urteil als Indiz dafür, dass sich Antisemitismus Anfang der 50er-Jahre in Deutschland wieder offen aus der Deckung wagte. So betrachtete man als signifikant, dass im damaligen Graubereich vieler Straftatbestände wie zum Beispiel Schwarzhandel die Justiz sich ausgerechnet auf den Juden Auerbach kaprizierte. Wie direkt Antisemitismus wieder auftrat, zeigte auch die Tatsache, dass sich der damalige bayerische Justizminister Josef Müller (CSU, genannt "Ochsensepp") nicht scheute, Auerbach höhnisch als "König der Juden" zu bezeichnen.
Revision des Urteils zu spät
Die Affäre überstieg Auerbachs Kräfte: Wenige Tage nach dem Spruch des Urteils zu zweieinhalb Jahren Gefängnis unter anderem wegen Bestechung und Untreue beging er in der Haft Selbstmord. Er hatte nichts mehr davon, dass später das Urteil revidiert wurde. Nachträglich wurde er in allen Anklagepunkten freigesprochen - bis auf einen: Nur der Schuldspruch über das Führen eines falschen Doktortitels wurde nicht zurückgenommen.
Das Online-Journal "zeitenblicke" der Universität Köln dokumentiert die Einzelheiten zum Fall Auerbach:
http://www.br-online.de/bayern-heute/thema/juden-in-bayern/nachkrieg-sub3.xml
Neue Einblicke in die Praxis der frühen Wiedergutmachung in Bayern: Die Auerbach-Korrespondenz im Bayerischen Hauptstaatsarchiv und die Akten des Strafprozesses gegen die Führung des Landesentschädigungsamtes von 1952
Abstract
Wie kaum ein anderer hat Philipp Auerbach die Anfänge der Wiedergutmachung in Westdeutschland nach 1945 geprägt. Durch seine zahlreichen Funktionen im Staatsdienst und in Organisationen ehemaliger Verfolgter gelang es ihm, 'Wiedergutmachung' an den Opfern des Nationalsozialismus in einem sehr weiten Sinn zu betreiben. Seine eigenwillige Vorstellung davon, wie Rückerstattung, Entschädigung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken miteinander verbunden werden sollten, trug ihm jedoch heftige Gegnerschaft ein. 1952 wurde er in einem hochpolitischen Prozess verurteilt und nahm sich unmittelbar danach das Leben. Auerbachs Korrespondenz und weitere Unterlagen aus den Jahren 1946-1951 sind jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zugänglich. Ergänzend können seit kurzem im Staatsarchiv München die Verfahrensakten zum Strafprozess von 1952 eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die frühe Wiedergutmachungspraxis in Bayern. Sichtbar werden vor allem die vielfältigen Interessenkonflikte, die bei der Entschädigung, der Rückerstattung und der Sühne von NS-Verbrechen auftraten.
Der Fall Philipp Auerbach und die Akten
<1>
Mit der Person Philipp Auerbachs (1906-1952) verknüpft sich das Problem der 'Wiedergutmachung' von nationalsozialistischem Unrecht in ganz besonderer Weise. Kaum ein anderer polarisierte die Öffentlichkeit in dieser Frage stärker als er, und sein dramatisches Schicksal erscheint geradezu symptomatisch für das Scheitern umfassender Wiedergutmachungskonzepte in Westdeutschland. Der 'Fall Philipp Auerbach' entwickelte sich nicht nur zu einem der ersten großen Politskandale in Bayern nach 1945, er gilt auch als Lehrstück eines frühen Nachkriegsantisemitismus. [1]
<2>
Philipp Auerbach, ein deutscher Jude und Überlebender der nationalsozialistischen Konzentrationslager, amtierte seit Herbst 1946 in Bayern als Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, später dann als Präsident des Landesentschädigungsamtes. Daneben engagierte er sich in zahlreichen jüdischen und anderen Verfolgtenorganisationen im besetzten Deutschland. Seine reichhaltige Sammlung an Briefen und weiteren Unterlagen aus den Jahren 1946 bis 1951 - dem Jahr seines erzwungenen Ausscheidens aus dem Amt - füllte einst mehr als 75 Aktenordner. Auerbachs bislang unbekannte Korrespondenz, die auch die Schriftwechsel seiner Vorgänger seit Herbst 1945 enthält, ist jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv für die Forschung zugänglich - neu geordnet und intensiv erschlossen. Ergänzend dazu können seit kurzem im Staatsarchiv München die kompletten Verfahrensakten zum spektakulären Strafprozess von 1952 vor dem Landgericht München I gegen Auerbach und drei seiner Mitstreiter eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die Wiedergutmachungspraxis in Bayern und die daraus resultierenden Konflikte bis zum Beginn der 1950er-Jahre.
Abb. 1
Aufstieg und Niedergang Auerbachs
>
Philipp Auerbach wurde 1906 als Sohn eines jüdischen Exporteurs in Hamburg geboren. Dort absolvierte er auch eine kaufmännische Lehre und eine Ausbildung zum Drogisten. 1934 emigrierte er nach Belgien, wo er als Chemieunternehmer mit regen Geschäftsbeziehungen nach Spanien Erfolg hatte. Nach zeitweiliger Internierungshaft in Frankreich ab 1940 geriet er 1942 in die Hand der Gestapo, die ihn zwang, als Dolmetscher für die Berliner Kriminalpolizei tätig zu sein. Ab 1943/44 durchlief Auerbach mehrere Konzentrationslager. Nach seiner Befreiung aus Buchenwald trat er der SPD bei, und im September 1945 berief man ihn in die Regierung der Nordrheinprovinz in Düsseldorf, wo er für die Betreuung von ehemaligen NS-Verfolgten und Flüchtlingen zuständig war. Wenig später gründete er in seinem Amtsbereich einen ersten Landesverband für die jüdischen Gemeinden. Ende 1945 wurde er jedoch von der britischen Militärregierung beurlaubt, weil er sich wiederholt Anordnungen widersetzt und eigenmächtig gehandelt hatte. Auch in jüdischen Kreisen war Auerbachs Strategie, Konkurrenten durch Intrigen auszuschalten, auf Kritik gestoßen. [2]
<4>
Dennoch wurde ihm neun Monate später ein ähnlich gearteter, aber noch einflussreicherer Posten in Bayern angetragen. Auerbach erhielt dort das Amt des 'Staatskommissars für die Opfer des Faschismus', das kurz darauf in 'Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte' umbenannt wurde. Nach rund zwei Jahren sollte sein Einfluss begrenzt werden, indem man ihn nur noch als 'Generalanwalt für Wiedergutmachung' fungieren ließ - in der Praxis änderte sich freilich kaum etwas. Im November 1949 avancierte er schließlich zum kommissarischen Präsidenten des neu errichteten Bayerischen Landesentschädigungsamtes.
<5>
Nur 14 Monate später, im Januar 1951, wurde Auerbach plötzlich aus dem Amt entfernt und einige Wochen danach verhaftet. Die Ermittlungen der Justiz dehnten sich immer weiter aus, so dass die Staatsanwaltschaft schließlich im November 1951 nicht nur gegen den Präsidenten, sondern auch gegen zwei seiner engsten Mitarbeiter sowie den Landesrabbiner Aaron Ohrenstein Anklage erhob.
Am Ende eines spektakulären, mehr als vier Monate dauernden Strafprozesses ab April 1952 verurteilte das Landgericht München I Auerbach wegen Unterschlagung, Bestechung, Meineids und Vortäuschens eines Doktortitels zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.700 DM. Auch die übrigen Angeklagten wurden bestraft. Auerbachs Verteidigung und einige Berichterstatter sprachen prompt von einem neuen 'Fall Dreyfus', hatten doch antisemitische Vorurteile die Prozessführung nicht unerheblich beeinflusst. Zwei Tage nach seiner Verurteilung zog Auerbach auf dramatische Art und Weise die Konsequenz: In einem Münchner Krankenhaus beging er, von seiner Unschuld überzeugt, am 16. August 1952 Selbstmord. Während seiner Beerdigung ereigneten sich gewaltsame Zusammenstöße zwischen seinen Anhängern und der Münchner Polizei. Durch dieses Ereignis erhielt die antisemitische Aufladung des Auerbach-Prozesses zusätzliche Nahrung. [3]
.................
http://www.zeitenblicke.de/2004/02/fuermetz/index.html
Und hier eine Quelle, welche offensichtlich rein historisch die Jüdische Geschichte in Europa beleuchtet Inklusive vieler Details mit Quellen und Unter links.
historicum.net -
geschichtswissenschaftliche Informationsangebote im Internet
Bibliographie
Kriterien für die Auswahl - mit Ausnahme der Quellenpublikationen - sind Repräsentativität, Methodenvielfalt und -bewusstsein und ein möglichst junges Erscheinungsdatum - jedenfalls im Ideal. Die Realität sieht manchmal noch ein wenig anders aus.
Sammelbände und zeitübergreifende Darstellungen sind dann aufgeführt, wenn sie einen substantiellen Beitrag auch zur Frühen Neuzeit enthalten - oder wenn es gewichtige, im Forschungsstand liegende Gründe dafür gibt. Ältere Titel lassen sich i.d.R. über die genannten erschließen; nur wo dies nicht der Fall ist, wie etwa in der Stadt- und Regionalgeschichte, werden auch zentrale ältere Werke genannt, wenn es keine neuen gibt. Thematisch klar umgrenzte Sammelbände werden in der Regel nur als ganzer Band gelistet. Nur in Ausnahmefällen, für ansonsten noch schwach besetzte Forschungsfelder wurden einzelne Beiträge zusätzlich zum ganzen Band aufgenommen. Die Einzelbeiträge von Sammelbänden lassen sich im Übrigen bequem über RAMBI ermitteln.
http://www.historicum.net/themen/juedische-geschichte/materialien/bibliographie/